NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 153

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P153

Einreichungsdatum

Antragstitel

Beauftragter für Medien- und Netzpolitik

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Medien„Medien“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen möge an geeigneter Stelle im Programm für die Landtagswahl 2013 die Einsetzung eines Beauftragten für Medien- und Netzpolitik als Teil der Landesregierung wie folgt fordern:

Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit nationaler Netzpolitik hängt maßgeblich davon ab, sich sowohl auf horizontaler (unter den Bundesländern) als auch auf vertikaler Ebene (mit der Bundesregierung) abzustimmen und gemeinsame strategische Interessen und Konzepte zu entwickeln. Daher fordert die Piratenpartei Niedersachsen die Einsetzung eines Beauftragten für Medien- und Netzpolitik als Teil der Landesregierung.Diesem ist organisatorisch die Landesmedienanstalt zu zu ordnen.

Antragsbegründung

Es zeigt sich, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten die aktuell im Bereich der Netzpolitik gelten, nicht zu gangbaren Lösungen finden. So ist das Datenschutzrecht klassisches Länderrecht. Die Themenfelder Netzneutralität und Urheberrecht sind Bundesrecht. Zunehmend macht auch die EU-Kommission in Brüssel deutlich in diesem Politikfeld mehr Kompetenzen übertragen zu können. Um demnach erfolgreich Initiativen im Bereich der Netzpolitik zu initiieren ist es wichtig, dass die Bundes- und Landesebene gemeinsam strategische Interessen herausarbeiten und vertreten. Niedersachsen als modernes Bundesland sollte hier eine Vorreiterrolle übernehmen und dies mit der Einrichtung eines entsprechenden Beauftragten für Medien- und Netzpolitik innerhalb der Landesregierung umsetzen.

Das Amt eines Beauftragen für Medien und Netzpolitik Das Amt des Beauftragten der Landesregierung (als Staatsminister) nimmt für die Landesregierung die medien- und netzpolitischen Kompetenzen des Landes gegenüber dem Bundes, den Ländern, EU, Europarat und anderen internationalen Institutionen wahr. Hier geht es vordringlich um die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Medien- und Netzpolituk. Dabei spielen die mit der Digitalisierung der Medien und der Internationalisierung der Medienmärkte einhergehenden revolutionären Veränderungen eine zentrale Rolle.

Aufgaben Schwierig ist definitiv festzulegen, was die Bundesländer in diesem hinsichtlich der Kompetzenden sehr zerspitterten Politikfeld machen können. Die Kernkompetenzen beschränken sich im Wesentlichen auf Fragen der Vielfalt und der Herstellung von Medienkompetenz. Unter dem Schlagwort der Medienkompetenz können die Länder verstärkt aktiv werden und auch Sachbereiche an sich ziehen. Die Landesmedienanstalten tun dies zum Teil auch schon (und könnten z.B. dem Beauftragten organisatorisch zugeordnet werden. Sie setzen die klassischen Mittel der Verbraucheraufklärung, -information und bildung ein. Die Öffentlichkeit wird dort mobilisiert, wo rechtliche Instrumente etwa wegen der Entgrenzung im Internet nicht mehr hinreichend wirken. Medienpolitik wird so immer mehr zur Verbraucherpolitik.

Im Übrigen müssen die Länder sich in die unterschiedlichen Netzwerkarchitekturen einbringen: Es gilt, sich frühzeitig in die Entwicklungen und Beratungsprozesse auf europäischer Ebene einzuschalten. Die politischen Entwicklungen setzen vor diesem Hintergrund ein dauerhaft hohes Engagement voraus. Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit nationaler Netzpolitik hängt maßgeblich davon ab, sich sowohl auf horizontaler (unter den Bundesländern) als auch auf vertikaler Ebene (mit der Bundesregierung) abzustimmen und gemeinsame strategische Interessen und Konzepte zu entwickeln.

Darüber hinaus stellt sich für die Politik die Frage nach zeitgemäßen Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Die Zersplitterung zwischen den verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder im Informations- und Kommunikationsbereich wird bereits seit langem als bürokratisch und innovationshemmend kritisiert (zuletzt etwa von Hachmeister und Vesting, vgl. FK 13/11). Für Fragen der technischen Zugangsfreiheit ist der Bund (und hier insbesondere die Bundesnetzagentur) zuständig, für Fragen der Vielfaltsicherung sind es die Länder mit ihren insgesamt 14 Landesmedienanstalten. Dass es hier zu Kompetenzüberschneidungen sowohl auf der horizontalen als auch der vertikalen Ebene kommt, ist lange bekannt.

Es gilt transparente Kooperationsmechanismen nicht nur zwischen Bund und den Ländern zu finden, sondern auch zwischen den beteiligten Ministerien (Wirtschafts-, Verbraucherschutz-, Bildungsministerium etc.). Hierzu könnte die Einrichtung eines Beauftragten für Medien- und Netzpolitik innerhalb der Regierungen dienen. Mit einem solchen e-Envoy hat Großbritannien gute Erfahrungen gemacht. Er müsste die verschiedenen staatlichen Stellen im Bereich Internet bündeln. Eine solche Vernetzung müsste sich auch auf Ebene der Legislative in den zuständigen Parlamentsausschüssen widerspiegeln. Nur so kann die notwendige parlamentarische Kontrolle gewährleistet werden.

Liquid Feedback

Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

15.08.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


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