NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 031

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P031

Einreichungsdatum

Antragstitel

Kommunalen Bürgerentscheid modernisieren

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Demokratie

Antragstext

Der Bürgerentscheid (NKomVG §33) ist ein wichtiges Mittel zur kommunalen Bürgerbeteiligung. Um dieses Werkzeug im Kontext aktueller Entwicklungen, zum Beispiel Bürgerhaushalte und neue Möglichkeiten des Internets, nützlicher zu machen, fordern die Piraten die folgenden Änderungen:

1. Auswahl zwischen mehr Vorschlägen ermöglichen

Aktuell darf bei einem Bürgerentscheid nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Das ist aber unpraktikabel, wenn zwischen mehreren Varianten gewählt werden kann. Auch führt es immer wieder zu missverständlichen Formulierungen bei den gestellten Entscheidungsfragen. Die Piraten werden die Auswahl zwischen mehr verschiedenen, klar formulierten Vorschlägen bei Bürgerentscheiden ermöglichen. Dazu fordern wir auch gleich ein modernes Präferenzwahlverfahren, zum Beispiel nach dem Instant-Runoff-Verfahren.

====2. Wirksamkeit auch bei niedrigerer Teilnehmerzahl====

Aktuell gilt ein Bürgerentscheid nur als angenommen, wenn 25% der Wahlberechtigten mit Ja stimmen. Um Bürgerentscheide auch im Kontext zum Beispiel von Bürgerhaushaltsverfahren nützlich zu machen, fordern die Piraten, dass ein Bürgerentscheid schon als angenommen gilt, wenn 5% der Wahlberechtigten für den gewinnenden Vorschlag gestimmt haben. Im Bereich von 5% bis 25% kann diese Entscheidung aber von der Vertretung (Gemeinderat, Kreistag) revidiert werden, wenn 2/3 der Abgeordneten dagegen stimmen. Dies soll die Gefahr verringern, dass sich eine Minderheitenmeinung nur aufgrund guter Mobilisierung einer Kleingruppe durchsetzen kann.

3. Elektronisches Abstimmen ermöglichen

Um die Schwelle der Beteiligung für jeden Bürger möglichst niedrig zu gestalten, fordern die Piraten, bei Bürgerentscheiden auch die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen. Da eine elektronische Stimmabgabe nicht gleichzeitig nachvollziehbar und geheim sein kann, verzichtet der Bürger bei der elektronischen Stimmabgabe darauf, seine Stimme geheim abzugeben. Allerhöchstens ist eine Pseudonymisierung, wie etwa im in der Piratenpartei eingesetzten System Liquid Feedback, möglich. Die elektronische Stimmabgabe ist daher als Ergänzung zur weiterhin möglichen, geheimen Abgabe der Stimme im Wahllokal oder per Brief zu sehen.

Antragsbegründung

Mit einem derartig umgestalteten Bürgerentscheid wäre es möglich, diesen in Bürgerhaushaltsverfahren zu integrieren, und somit darin nicht nur einfache Vorschläge an den Rat zu fomulieren, sondern Entscheidungen auch verbindlich werden zu lassen. Die Möglichkeit für den Rat, diese Entscheidungen bei geringer Beteiligung wieder zu kippen, dient dabei als Sicherheit.

Durch die Ermöglichung elektronischer Abstimmung wird der Einsatz von Liquid Feedback oder ähnlicher Software möglich, wobei in LQFB hier die Möglichkeit hinzugefügt werden müsste, geheim abgegebene Stimmen in die Auszählung einfließen zu lassen.

Im Folgenden noch meine Antworten auf die Anregungen im LQFB:

Wahlcomputer

Erstmal sind Bürgerentscheide Sachabstimmungen und keine Personenwahlen. Außerdem bin ich auf die Wahlcomputer-Problematik oben eingegangen: Wer seine Stimme elektronisch abgibt, verzichtet darauf, dass seine Abstimmung geheim ist, womit die Nachvollziehbarkeit wieder gewährleistet ist. Das finde ich unproblematisch, da die geheime Abstimmung im Wahllokal oder per Brief weiterhin möglich sein soll.

Verzicht auf anonyme Abstimmungen

Das geschilderte Problem, dass es einen wie auch immer gearteten Druck geben könnte, seine Stimme nicht geheim abzugeben, ist natürlich real. Es ist eine Abwägung nötig zwischen der Einfachheit der Stimmabgabe, die viele Bürgerentscheide mit hoher Beteiligung ermöglicht, und der Gefahr, dass der soziale Druck groß wird, seine Stimme öffentlich nachvollziehbar abzugeben. Ich finde, wir sollten den Mut haben, das mal auszuprobieren. Schließlich funktioniert das auch auf unseren Parteitagen, wo Sachentscheidungen üblicherweise per Handheben, also nicht geheim, getroffen werden. Zur gesetzlichen Problematik: Ein Bürgerentscheid ist keine Wahl. Insofern vermute ich als Nicht-Jurist erstmal, dass die Wahlgesetze dafür nicht zuständig sind. Wenn uns ein Gesetz nicht gefällt, können wir es außerdem ändern. Dafür machen wir schließlich Politik.

Verbindlich oder gar nicht

Ob eine Abstimmung verbindlich ist, hängt nach dem oben beschriebenen Verfahren einzig von der wählenden Bevölkerung selbst ab. Sind mehr als 25% für einen Vorschlag, ist er verbindlich beschlossen. Das war auch bisher schon so. Mein Änderungsvorschlag ist nun, dass dies auch ab 5% gilt, mit der Einschränkung, dass der Rat das mit großer Mehrheit wieder kippen kann. Diese zusätzliche Sicherheit soll davor schützen, dass sich eine extreme Minderheitenmeinung allein aufgrund des Desinteresses der Mehrheit durchsetzen kann. Wenn man die Erfahrung macht, dass das nicht nötig ist, kann man das System ja immernoch weiter entwickeln, aber kleine evolutionäre Schritte erscheinen mir da sicherer. Außerdem verdient ein Bürgerentscheid, an dem kaum Bürger teilnehmen, den Namen nicht.

Liquid Feedback

Piratenpad

-

Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

27.10.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • redaktionelle Anregung: Muss das Beispiel Instant-Runoff-Verfahren im Programm enthalten sein? Es werden nur Experten kennen und dient nicht dazu, das Anliegen verständlicher zu machen.
  • redaktionelle Anregung 2: elektronische Abstimmungen ermöglichen:Nicht so lange ausführen. Selbstreferenzialität zum LQFB für gemeine Wähler nicht verständlich. Details müssen m.E, nicht im Programm stehen, es reicht aus, wenn sie in der Begründung enthalten sind. Phil-Wendland 23:04, 31. Jul. 2012 (CEST)als redaktionelles Mitglied der AG Programm
  • Antrag steht in (formaler) Konkurrenz zum Antrag von Tim. Könnt ihr vielleicht gemeinsam einen Antrag vorlegen?

Diskussion

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