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Erneuerbare Energien-Gesetz II - Initiative des Bundes zur Förderung der regenerativen Energien

Grundidee

Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Aufbaus kommunaler Infrastrukturen, welche die Nutzung erneuerbarer Energien in den Vordergrund stellen. Gleichzeitig leistet diese Initiative einen wertvollen Beitrag zu Refinanzierung der kommunalen Finanzen. Bei optimalem Verlauf ist die Durchführung dieses Projektes nicht nur kostenneutral, sondern sorgt auch für einen nachhaltigen Finanzstrom in die kommunalen Kassen.

Durchführung

Zu Beginn wird ein Sonderfond des Bundes eingerichtet, welcher ein Volumen von 100 Millionen € ausmacht. Der Fond wird ohne Vorbedingungen im Sinne einer anteiligen Finanzierung an die betreffende Kommunen ausgezahlt. Den Anfang sollen die 10 nachweislich finanzschwächsten Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland machen.

Der zu überweisende Betrag von 10 Millionen € wird verwendet, um kommunale Behörden (wie z.B. die kommunalen Job-Center, kommunale Finanzämter oder kommunale Ordnungsbehörden) mit fortschrittlichster Energiemangementtechnik im Sinne von Energiespeicherung und SmartGrid auszustatten. Weiterhin sollen, so weit möglich, auf den Dächern dieser Gebäude modernste Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Ziel ist, dass die entsprechende Behörde nicht nur ihren Energiebedarf komplett über die zu installierenden Anlagen decken kann, sondern dass sie zu einem Netto-Stromerzeuger wird.

Die Gewinne aus der Stromerzeugung sollen zu 10% wieder in den Bundesfonds eingezahlt werden (um alsbald weitere Kommunen entsprechend zu bestücken). 40% sollen pflichtgebunden in den kommunalen Schuldenabbau investiert werden während 50% der Kommune als freies Investitionsvolumen verbleiben.

Ziele

Den betroffenen Kommunen soll eine neue und vor allem nachhaltige Einnahmequelle geschaffen werden. Weiterhin sollen die Energiekosten der Kommunen so gesenkt werden.

Über den Verlauf der Zeit besteht die Hoffnung, dass so Cluster schuldenfreier Kommunen entstehen, welche dann wieder in die kommunale Infrastruktur sinnstiftend investieren können (im besten Fall z.B. in eMobility Fuhrparks bei öffentlichen Behörden).

Zusätzlich erhöht sich so rasch die Fläche, welche zur regenerativen Stromerzeugung genutzt wird. Gerade kommunale Behörden mit ihrem nicht zu unterschätzenden Strombedarf durch die EDV sollen hier eine Leuchtturmfunktion für den Ausbau regenerativer Energie liefern. Und gerade in kommunalen Verwaltungen deckt sich idealerweise die Zeit der Energieerzeugung mit der Zeit des Energieverbrauchs.