LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2013.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung 010
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
SA10: Abschnitt D aus der Satzung entfernen Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt D Liquid Democracy zu entfernen. Aktuelle Fassung
Abschnitt D: Liquid Democracy
(1) Die Piratenpartei Deutschland Sachsen-Anhalt nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die "Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb" erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden. Die Mindestanforderungen sind: a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein. b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen. c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können. d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen. e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig. f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden. (2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher. (3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden. (4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Empfehlungen zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen und vom diesen Empfehlungen abweichende Entscheidungen zu begründen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen. (5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln. (6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung Mitglied der Piratenpartei Sachsen-Anhalt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf. (7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.Neue Fassung
*ohne Abschnitt D
Datum der letzten Änderung
17.11.2013 |
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