BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/Vorstand
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Inhaltsverzeichnis
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Vorstand
| Der am 21.01.2012 gewählte, aktuelle Vorstand ist:
Vorsitzender: Roman Brauchle BILD WIRD NOCH ERSETZT :-) | |
| Von links nach rechts: A, B, C |
GPG-Fingerprint Schatzmeister: D775 9BC4 886A FA9A A44C 2E63 C3AB AAE7 E53F FDDA
Nächste Antragsnummer
- Antrag auf Vorstandssitzung
2012-A00012 - Antrag im Umlaufverfahren
2012-U00024
Geschäftsordnung des Kreisvorstandes Ravensburg-Bodenseekreis
§1 Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
§1.1 Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er öffentliche Aktionen.Er schlichtet Konflikte im Vorstand. Er sorgt für die Teilnahme an Wahlen und den Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft Programm.
§1.2 Stellvertretender Vorsitzender
Der Stellvertretende Vorsitzende betreut den Internetauftritt des Kreisverbandes und die entsprechenden Teile des Wikis inhaltlich. Er veröffentlicht die Protokolle der Vorstandssitzungen und lädt zu Vorstands- und Piratentreffen ein. Er vertritt den Vorsitzenden und sorgt für die Koordination und Vernetzung mit anderen Gliederungsebenen und Organisationsstrukturen der Partei und übernimmt Öffentlichkeits- und Pressearbeit.
§1.3 Schatzmeister
Der Schatzmeister verwaltet die Konten des Kreisverbandes und organisiert die Finanzen. Ausgaben in Rahmen seiner Tätigkeit bis 30 EUR pro Vorgang kann er allein tätigen und auf der nächsten Vorstandssitzung dokumentieren. Darüber hinausgehende Ausgaben sind durch den Vorstand vorher zu genehmigen. Er sorgt für die interne Organisation des Mitgliederverzeichnisses. Er entscheidet über die Annahme von Geld- und Sachspenden, deren Wert unter 100 Euro liegt, wenn er es wünscht, allein. Bei Beträgen ab 100 Euro ist eine Zustimmung des Gesamtvorstandes notwendig. Weiterhin verwaltet er die Inventarliste und ist für das Inventar des Kreisverbandes verantwortlich. Zusätzlich führt er das Archiv des Kreisverbandes.
§1.4 Vertretungsregel, Kompetenzübertragung
Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, einzelne Kompetenzen und Aufgaben temporär auf ein anderes Kreisverbandsmitglied zu übertragen oder mit ihm zu teilen, sofern sich letzeres dazu bereit erklärt. Der Schatzmeister darf jedoch keinesfalls Aufgaben oder Kompetenzen auf die Rechnungsprüfer übertragen. Eine schriftliche Vereinbarung ist notwendig. Diese enthält zumindest: Art, Beginn und Dauer der Kompetenzteilung/-übertragung, Datum und Unterschrift der Beteiligten. Je eine Ausfertigung ist bei allen Beteiligten vorzuhalten. Die Verantwortung verbleibt jedoch auch nach Übertragung stets beim Originalverantwortlichen.
Der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende ist zur Vertretung des Schatzmeisters einzelverfügungsberechtigt für das Konto des Kreisverbandes.
§2 Anträge an den Vorstand
§2.1 Form und Frist
Anträge an den Vorstand des Kreisverbandes können schriftlich (Adresse siehe Webseite), per E-Mail an vorstand@piraten-rvfn.de oder durch Eintrag in die Wikiseite BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/Vorstand/Tagesordnung an den Vorstand erfolgen.
Anträge werden spätestens auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.
§2.2 Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Alle Mitglieder des Kreisverbandvorstandes Ravensburg-Bodenseekreis
- Alle Mitgleider des Kreisverbandes Ravensburg-Bodenseekreis
- Vorstandsmitglieder der übergeordneten Gliederungen
§3 Vorstandsbeschlüsse
§3.1 Vorstandsbeschlüsse
Vorstandsbeschlüsse und Anträge an den Vorstand bedürfen einer absoluten Mehrheit um angenommen zu werden. Die Ergebnisse werden im Protokoll festgehalten und mit der Antragsnummer im Wiki unter Vorstandsbeschlüsse hinterlegt.
Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner aus dem Vorstand und einen Verantwortlichen für die Umsetzung.
§3.2 Umlaufbeschluss
Beschlüsse sind im Umlaufverfahren möglich. Hierzu muss jedem Vorstandsmitglied die Möglichkeit gegeben werden schriftlich, fernmündlich oder persönlich angehört zu werden. Umlaufbeschlüsse und deren Ergebnisse sind im Wiki unter Protokolle: Umlaufbeschlüsse aufzuführen und im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung zu verlinken.
§3.3 Stimmrecht
Stimmberechtigt für Vorstands- und Umlaufbeschlüsse sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes.
§4 Vorstandsitzungen
Der Vorstand hält mindestens eine Reallifevorstandssitzung pro Quartal ab.
§4.1 Einladung zu Vorstandssitzungen
(1) Die Einladung der Vorstandsmitglieder erfolgt gemäß §10a Absatz (4) der Kreisverbandssatzung mit einer regelmässigen Frist von zwei Wochen, welche bei außerordentlichen Anlässen verkürzt werden kann. Der Termin wird zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung und dem Versammlungsort veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
(2) Erfolgt die Einladung kurzfristiger, müssen alle Vorstandsmitglieder bei der Sitzung anwesend sein und der kurzfristigen Einladung nachträglich zustimmen. Ansonsten sind die weiteren Beschlüsse der Vorstandssitzung ungültig.
§4.2 Öffentlichkeit und deren Ausschluß
Piraten haben grundsätzlich das Recht, der Sitzung des Kreisvorstandes beizuwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes oder als Antragssteller im Rahmen des gestellten Antrages.
Auf Antrag einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder können Teile der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen und wird im Protokoll dokumentiert.
§4.3 Leitung der Vorstandssitzungen
Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes werden Vorstandssitzungen durch ein Vorstandsmitglied geleitet, welches sich bereit erklärt, die Aufgabe zu übernehmen. Zur Bestimmung findet eine Abstimmung statt.
§4.4 virtuelle und/oder fernmündliche Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen können, alternativ zu einem echten Treffen, mittels eines geeigneten, kostengünstigen Werkzeugs stattfinden, dessen Name in der Einladung veröffentlicht wird. Die Möglichkeit zur Teilnahme durch Antragsberechtigte ist zu gewährleisten. Teilnehmer haben kein grundsätzliches Anrecht auf Anonymität. Auch sind sie selbst für die Inbetriebnahme des vom Vorstand gewählten Werkzeugs verantwortlich.
Ein Misslingen der Teilnahme einzelner Piraten hat keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der Vorstandssitzungsergebnisse, im Gegensatz zum Mißlingen der Teilnahme eines Kreisverbandsvorstandsmitglieds.
Ungeachtet dieser Regelung findet mindestens eine Vorstandssitzung mit persönlicher Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder pro Amtsperiode statt.
§4.5 Dokumentation der Sitzungen
Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Piraten, die sich bereit erklären, ein Protokollant durch den Vorstand bestimmt.
Protokolle der vorherigen Vorstandssitzungen werden vom Vorstand per Beschluss bestätigt. Ein Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung auf den Webseiten des Kreisverbandes und auf der Wikiseite des Kreisverbandes unter BW:Kreisverband_Ravensburg-Bodenseekreis/Protokolle zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind im Archiv vorzuhalten.
§5 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
§10a (9) der Kreisverbandssatzung findet Anwendung.
§6 Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
Diese findet durch das Protokoll statt.
§7 Sachspendenrichtlinie
Als Sachspenden können nur neuwertige Sachen angenommen werden, für die eine Rechnung vorliegt. Sachspenden durch Leistung müssen vor Leistungsbeginn vom Vorstand beauftragt werden. Sachspenden sind generell vom Vorstand vor Anschaffung zu genehmigen.
§8 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 25.01.2012 in Kraft.
