Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 122

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Freiheit und Grundrechte
Nummer: 122
Antragsteller: HeptaSean
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Als Gegengewicht zu immer wiederkehrenden ACTA-ähnlichen Versuchen soll ein internationales Abkommen über bürgerliche Freiheiten forciert werden.
Schlagworte:
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: ILA – International Liberty Agreement
Text: Die Piratenpartei Deutschland wird – in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk an Piratenparteien und allen anderen Parteien und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben – die Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlegt.

Die Verhandlungen werden von Anfang an öffentlich geführt. Hierbei werden die jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierte Organisationen von den verhandelnden Staaten in die Diskussion eingebunden. Außerdem wird die internationale Vernetzung und der internationale Austausch dieser Organisationen gefördert. Dies soll dafür sorgen, dass das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit dies möglich ist, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstellt.

Das ILA soll unter anderem Vereinbarungen enthalten über

  • unverzichtbare Anforderungen an die Ausgestaltung von Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit,
  • eine Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält (“Chilling”-Effekt u.ä.),
  • das nicht einschränkbare Recht auf Zugang zu Informations- und Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen (“Three Strikes”),
  • die Verpflichtung zum beiderseitigen Versuch, Streitigkeiten über nicht-kommerzielle, mutmaßliche Rechts-Verstöße zunächst kostenlos und außergerichtlich zu schlichten,
  • die Haftungsfreiheit für Netz-Anbieter und Dienste, die durch Benutzer eingestellte Inhalte veröffentlichen, und
  • die Verständigung auf internationale Verbreitungslizenzen, um die Beschränkung des Zugangs zu Inhalten aufgrund des momentanen Aufenthaltsortes eines Benutzers (und auch des grenzüberschreitenden Handels mit Medien) unnötig zu machen.
Begründung: -
Piratenpad: -
Liquid Feedback: http://lfpp.de/i2471
Wiki-Antragsfabrik: -


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