Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 103

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zur Bundestagswahlprogramm Initiative 2013


Internet, Netzpolitik und Artverwandtes
Nummer: 103
Antragsteller: Jan
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Die Netzneutralität muss sichergestellt werden. Dafür werden konkrete Regeln genannt.
Schlagworte: netzneutralität, internet, priorisierung, dpi
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Netzneutralität mit klaren Regeln sicherstellen
Text: Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen. Sollte der Bundesparteitag dies ablehnen, wird beantragt, den ersten Absatz in das Wahlprogramm aufzunehmen. Der vollständige Text soll in diesem Falle als Positionspapier beschlossen werden.

Die Netzneutralität, also die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet unabhängig von Absender, Empfänger, Inhalt und Anwendung, ist von überragender Bedeutung für ein freies Internet. Daher möchte die Piratenpartei mit verbindlichen Regeln sicherstellen, dass die Netzneutralität gewahrt bleibt, ohne maßvolle und sinnvolle Priorisierung von Daten zu verhindern.

Für alle Netzanschlüsse (inkl. mobiler Netzanschlüsse) sollen folgende Regeln gelten:

  • Eine Priorisierung von Daten nach Absender oder Empfänger ist unzulässig.
  • Deep Packet Inspection ist unzulässig.
  • Höchstens 10% der verfügbaren Kapazität innerhalb des Providernetzes dürfen für priorisierten Datenverkehr verwendet werden.
  • Priorisierung von Daten ist nur zulässig, um Protokolle, die strenge Anforderungen an die Verbindungsqualität (insbesondere Verzögerung) haben (z. B. VoIP), zu bevorzugen.
  • Priorisierung muss offengelegt werden.
  • Einzelne Protokolle und Arten von Datenverkehr dürfen nicht gezielt behindert oder blockiert werden (z. B. VoIP, BitTorrent).
  • Die Priorisierung von Daten eines Kunden (gegenüber Daten des gleichen Kunden) auf der Verbindung zum Kunden ist auf Wunsch des Kundens zulässig.

Für kabelgebundene Anschlüsse sollen zusätzlich folgende Regeln gelten:

  • Bei Verträgen für kabelgebundene Internetzugänge (DSL, Fernsehkabel, Glasfaser, ...) mit Privatkunden dürfen nur konkrete Geschwindigkeiten vereinbart werden; "bis zu"-Angaben sind unzulässig.
  • Diese Geschwindigkeiten müssen unabhängig vom verwendeten Dienst im Jahresmittel zu mindestens 95% der Zeit erfüllt werden. Dies wird von der Aufsichtsbehörde (BNetzA) kontrolliert.
  • Eine künstliche Beschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit unter die zugesicherte Geschwindigkeit ist unzulässig.
Begründung: Begründung: Ist genug Bandbreite vorhanden, ist Priorisierung unnötig. Bei kabelgebundenen Anschlüssen ist es möglich, eine stabile Bandbreite bereitzustellen. Priorisierung würde hier nur dazu dienen, unzureichenden Ausbau (bzw. den Verkauf von mehr Bandbreite als bereitgestellt werden kann) zu ermöglichen.

Selbstverständlich muss kein Anbieter in seinem Backbone so viel Bandbreite haben, dass alle Kunden gleichzeitig die Leitung voll ausnutzen können - weil dieser Fall nicht eintrifft. Er muss aber genug Bandbreite vorhalten, um praktische Nutzungsmuster abzudecken. Für besondere Lastspitzen ist mit der 95%-Regel gesorgt: Diese entspricht 438 Stunden im Jahr, in denen das Netz überlastet sein darf - also mehr als eine Stunde pro Tag. Da das Netz den Rest der Zeit aber stark genug sein muss, um den Bedarf zu decken, werden eine drastische Unterversorgung und somit auch allzu starke Leistungseinbrüche in den betroffenen Zeiten verhindert.

Maßvolle Priorisierung ermöglicht auch während Lastspitzen sowie in Mobilnetzen die Nutzung von VoIP und ähnlichen Diensten, die bereits durch geringe Verzögerungen Probleme bekommen. Durch diese Möglichkeit wird auch verhindert, dass die Notwendigkeit von Priorisierung z. B. bei VoIP als Argument gegen die Netzneutralität verwendet wird.

Bei Mobilanschlüssen ist die bereitstellbare Bandbreite physikalisch begrenzt und stark schwankend. Auf eine Regulierung zu verzichen kommt jedoch auch hier nicht in Frage, da diese Anschlüsse zunehmend an Bedeutung gewinnen, gleichzeitig aber von inakzeptablen Priorisierungs- und Filtermaßnahmen betroffen sind: Mobilfunknetzbetreiber filtern oder behindern teilweise VoIP-Verbindungen, um die Nutzer zur Benutzung der teuren Sprachtarife zu zwingen. Das Verbot, einzelne Protokolle zu behindern, zielt auf dieses Problem an sowie auf eventuelle Versuche, trafficlastige Dienste zu behindern (auch bei Kabelanschlüssen in Spitzenzeiten).

Die Beschränkung des priorisierten Datenverkehrs auf 10% der Netzkapazität stellt sicher, dass nicht alles bis auf unliebsame Dienste priorisiert wird, und auch für nicht-priorisierte Dienste genug Bandbreite übrigbleibt, ohne gutartige Priorisierung zu verhindern.

Das Verbot der Priorisierung nach Absender oder Empfänger stellt den Kern der Netzneutralität sicher und verhindert beispielsweise, dass ein Internetprovider zusätzliches Geld für den Zugriff auf bestimmte Dienste (sei es vom Diensteanbieter oder vom Kunden) verlangt. Auch wird damit verhindert, dass ein Provider beispielsweise einen eigenen priorisierten und gut erreichbaren VoIP-Dienst anbietet, während konkurrierende VoIP-Dienste unbrauchbar sind.

Die ausdrückliche Erlaubnis der Priorisierung "innerhalb" der Daten eines Kunden vermeidet Missverständnisse und macht klar, dass diese Art der nützlichen und unproblematischen Priorisierung zulässig ist. Sie erleichtert es lediglich, die (begrenzte) Bandbreite zwischen Kunde und Internetprovider optimal zu nutzen und stellt insbesondere klar, dass das von vielen Endkunden-Routern durchgeführte sinnvolle Traffic-Shaping für den Anschluss sowie ggf. eine ähnliche Regelung für den Downlink weiter möglich sind. Dies zu Erwöhnen ist nötig, weil gegen die Netzneutralität oft mit der Notwendigkeit dieser Art der Priorisierung argumentiert wird. Nachteile für den Kunden entstehen dadurch nicht, da dies erst relevant wird, wenn der Kunde seine Leitung (mit zugesicherter Geschwindigkeit) überlastet, und nur Datenverkehr zu/von dem Kunden betrifft, der diese Priorisierung gewünscht hat.

Die Strafzahlungen bei Verletzung der Mindestbandbreite müssen hoch genug sein, dass es sich nicht lohnt, sie bewusst in Kauf zu nehmen. Sinnvoll wäre es, wenn der Provider bei Verletzungen verpflichtet würde, unaufgefordert seine Kunden zu entschädigen (die Entschädigung muss die anteiligen Gebühren für den Zugang während der Ausfallzeit deutlich übersteigen). Wird der Provider erst durch eine Untersuchung der BNetzA überführt, müssen die Strafen extrem hoch sein, damit auch Stichproben eine ausreichend abschreckende Wirkung erzielen.

Piratenpad: -
Liquid Feedback: -
Wiki-Antragsfabrik: -


Anregungen Eine Anregung hinzufügen

Bitte hier Anregungen/Bemerkungen zum Wahlprogrammpunkt eintragen.

  • ...

Diskussion Einen Pro/Contra Punkt hinzufügen

Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.

Pro/Contra-Argument

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Unterstützung / Ablehnung

Du findest diesen Wahlprogrammpunkt gut? Sich für den Wahlprogrammpunkt aussprechen

  1.  ?
  2. ...

Du findest den Wahlprogrammpunkt in der jetzigen Form schlecht? Sich gegen den Wahlprogrammpunkt aussprechen

  1.  ?
  2. ...