Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 083

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Innen- und Rechtspolitik
Nummer: 083
Antragsteller: LunaLoof, Stimmbürger, Goldwaage, ColoroftheNight
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Der Antrag beruht auf dem Punkt im Grundsatzprogramm, den die Antragsteller aber dort für falsch halten und deswegen ins Wahlprogramm überführen möchten. Die LQFB-Initiative hierzu erhielt eine Zustimmung von 92%.
Schlagworte: Kein fliegender Gerichtsstand, kein "forum shopping", Klagezuständigkeit bei Internetbezug
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet
Text: Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so den Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.

Begründung: Wir lehnen eine Aushöhlung des Anspruches auf den gesetzlichen Richter durch Phänomene wie "forum shopping" und "fliegenden Gerichtsstand" ab. Es darf nicht im Belieben eines Klägers stehen, die Klage gerade dort zu erheben, wo er sich die besten Chancen ausrechnet. Der fliegende Gerichtsstand wurde geschaffen, um ggf. eine Klage an einem anderen Ort als dem Wohnort des Beklagten erheben zu können, wenn es sachgerechter ist, die Klage dort zu erheben, wo der Schaden entstanden ist. Das betraf in den Zeiten vor dem Internet hauptsächlich Verkehrsunfälle.
Piratenpad: -
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Wiki-Antragsfabrik: -


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