Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 170

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Zukunft Europa - Europa in 20 Jahren
Nummer: 170
Antragsteller: MC
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: Bürger beteiligen sich über regionale Foren im Internet an der europäischen Gesetzgebung
Schlagworte: Europa, Konstitution, Institutionen, Demokratie, Bürgerbeteiligung, Volksbegehren, Volksentscheid, Regionen
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Unser Konzept zur Einbindung der Bürger in die europäische Gesetzgebung auf regionaler Ebene
Text: Die Bürger sollen wie folgt direkt über das Internet in den Gesetzgebungsprozess eingreifen können:
  1. Regionale Bürgerforen (RBF) erarbeiten Gesetzesvorschläge mit geeigneten Tools im Internet.
  2. Hat ein RBF für einen Gesetzesvorschlag gestimmt, geht die Vorlage zum Europaparlament (EP).
  3. Das EP macht die nötigen Checks (z.B. Zuständigkeit) und lässt das ganze übersetzen und leitet es an die anderen RBFs weiter.
  4. Dann stimmen die anderen RBFs auch ab. Gibt es eine europaweite Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden, dann muss sich das Parlament mit der Gesetzesvorlage befassen. (ganz normales Gesetzgebungsverfahren)
  5. Stimmt das Parlament zu, wird die Vorlage zum Gesetz und die Sache erledigt.
  6. Stimmt das Parlament (oder andere zustimmungspflichtige Kammern) nicht zu oder nur unter Änderungen, geht das ganze mit Begründung zurück zu den regionalen Bürgerforen.
  7. Bestehen die regionalen Bürgerforen in einer weiteren Abstimmung auf ihrer Gesetzesvorlage, gibt es eine europaweite Volksabstimmung.
Begründung: Dieses Verfahren bezieht sich nicht auf die EU sondern auf ein zukünftiges Europa nach dem Verfassungskonvent.

Es kann auch einen Kompromiss in der Auseinandersetzung "Europa der Regionen vs. Europäischer Bundesstaat" darstellen.
Während man Europa bundesstaatlich auf der Basis bisheriger Nationen einführen kann (wahrscheinlichste Variante) könnte man das Europa der Regionen online durch die Bürger implementieren.

Vorteile:
- Regionen sind im Gesetzgebungsverfahren präsent und werden so, wo noch nicht institutionalisiert, eingeführt.
- Bürger können sich über das Internet direkt an der Gesetzgebung beteiligen.
- keine aufwendiges "Volksbegehren" mehr.
- Endgültige Abstimmung im Parlament oder in einer normalen Volksabstimmung.
(keine endgültige Abstimmung online, das könne wir nämlich noch nicht anbieten)

Der Verfasser des Antrags ist sich im Klaren darüber, dass die Barrierefreiheit sichergestellt werden muss, z.B. hinreichende Internet-Anbindung, oder z.B. Zugang zu öffentlichen PCs im Rathaus o.a. öffentlichen Einrichtungen.

Zu den Online-Abstimmungen in diesem Verfahren:

Man beachte, dass dieses Verfahren nicht die Volksentscheide sondern nur die Volksbegehren ersetzt.
Anträge die dort abgestimmt werden, werden üblicherweise von politisch interessierten Menschen verwendet, die sich nicht parteipolitisch organisieren wollen, sondern wie die üblichen Initiatoren von Volksbegehren partikuläre Interessen verfolgen.
Leute, die Volksbegehren beantragen müssen üblicherweise auch ihren Namen nennen (Initiatoren und Unterstützer), so dass auch in diesem Verfahren nicht unbedingt ein Zwang zur geheimen Abstimmung besteht.
Die endgültigen Entscheidung über das Gesetz wird ja entweder vom Parlament oder durch klassische Totholz-Abstimmung beschlossen. Daher ist das Missbrauchspotential relativ gering.
Auch die Reichweite des Missbrauchs ist relativ gering.
Die vermutlich mehr als 100 Bürgerforen könnten auch noch unterschiedliche Systeme haben.
Das Verfahren, wie man "geeignete Tools" findet und wie die Abstimmung gemanagt wird, sollte in einem separaten Antrag beschrieben werden, weil dies eine generelle Frage ist, die unabhängig von dieser europäischen Anwendung zu beantworten ist.
Die Bürgerforen könnten natürlich wo gewünscht auf die gleiche Weise auch in nationale und regionale Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden.

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