Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 127

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Bürgerrechte und Innenpolitik
Nummer: 127
Antragsteller: Nene, Gilles und tehpw
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: Die Piratenpartei Deutschland fordert die Offenlegung der Einflussnahme von Interessensverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.
Schlagworte: Antikorruption, Lobbyismus, Transparenz, Offenlegung von Nebeneinkünften
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Politische Transparenz und Antikorruption
Text: Politische Transparenz und Antikorruption: Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Offenlegung der Einflussnahme von Interessensverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.

Um die Unabhängigkeit von Abgeordneten, Kommissaren und hohen Beamten innerhalb der EU-Institutionen gegenüber illegitimer Einflussnahme zu stärken, strebt die Piratenpartei die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Bereichen Transparenz politischer Prozesse, Parteienfinanzierung und Nebentätigkeiten von Abgeordneten an:

Einrichtung eines verpflichtenden Lobbyregisters für die EU

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab.

Die Piratenpartei fordert, das derzeit freiwillige Transparenzregister der EU in ein verpflichtendes EU-Lobbyregister umzuwandeln, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen eintragen müssen, um die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch die Institutionen der EU angehört zu werden.

Des Weiteren sollen Freiberuflichen Interessenvertreter, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken Mandanten und Auftraggeber anhand ihrer Auftragshöhen in Bandbreiten von 10.000 Euro veröffentlichen müssen. Wenn Lobbyisten zuvor in öffentlichen Stellen gearbeitet haben, muss dies ebenfalls angegeben und vermerkt werden.

Alle Angaben müssen durch das Sekretariat des Registers regelmäßig auf Aktualität und Plausibilität überprüft werden. Falsche oder überholte Daten müssen unverzüglich berichtigt oder gelöscht werden. Externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße muss das Sekretariat konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können.Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens.

Das Lobbyregister muss im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Abstimmungsdaten ermöglichen und die Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherstellen.


Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln von Abgeordneten

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Rolle von Nebentätigkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Zeit des Abgeordnetenmandats an – insbesondere für Freiberufler und persönlich haftende Geschäftsführer von kleinen Kapitalgesellschaften. Allerdings wird Wählern derzeit die Abwägung, ob und inwieweit sich Abgeordnete auf Grund ihrer Nebeneinkünfte in einem Interessenkonflikt befinden, durch intransparente Regelungen und Schlupflöcher erschwert bis unmöglich gemacht.

Die Piratenpartei fordert die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten, Kommissaren und hohen Beamten der Europäischen Union sowie die Identifizierung möglicher Interessenkonflikte und Abhängigkeiten.

Wir stellen fest, dass sich gerade der Bereich ‚Funktionen‘ in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen zu einem massiven Problem ausgeweitet hat. Unternehmen und Lobbyverbände kaufen sich insbesondere mit Beiratsmandaten bei Abgeordneten ein. Diese sind in der Regel durch hohe Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erheblich attraktiver als entgeltliche Nebentätigkeiten – bei gleichzeitig geringerem zeitlichen Aufwand. Wir fordern daher eine Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln. Dazu gehören die Verpflichtung, auch einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte unter EUR 1.000 angeben zu müssen, sowie die Beendung der Verschleierung der tatsächlichen Einkünfte der Europaabgeordneten über Stufenangaben. Stattdessen müssen die Abgeordneten verpflichtet werden, den tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit auf den Cent genau anzugeben. Rechtsanwälte sollen, mit Rücksicht auf den Schutz ihrer Mandanten, zumindest angeben müssen, aus welcher Branche ihre Auftraggeber kommen. Eine Veröffentlichung der Identität von Mandaten soll mit Einwilligung möglich sein.

Da die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit der Europaabgeordneten steht, soll die maximale Anzahl der Funktionen in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten oder sonstiger Gremien durch eine entsprechende Änderung des Verhaltenskodex begrenzt werden, damit die Abgeordneten ihrer primären Tätigkeit gewissenhaft nachkommen können.

Verstöße gegen Verhaltenskodex und Anzeigepflichten müssen u. a. durch hohe Ordnungsgelder geahndet werden.

Nebeneinkünfte, Aufwandsentschädigungen und geldwerte Vorteile sowie Auftraggeber müssen unmittelbar nach Erhalt maschinenlesbar im Internet veröffentlicht werden, um die Daten mit dem Lobbyregister und dem Abstimmungsverhalten in Plenum und Ausschüssen verknüpfen zu können.

Eindämmung des politischen Sponsorings

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die intransparente Finanzierung von politischen Veranstaltungen durch Sponsorengelder ab. Verbände und Unternehmen versuchen über Sponsorenengagements auf Parteitagen sowie Sommerfesten von Regierungsbehörden die vergleichsweise strengeren Auflagen für Parteispenden zu umgehen und sich über die Anmietung von Standflächen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen. Die Piratenpartei fordert auf EU-Ebene die Schaffung von Rahmengesetzen, die zu einer Anzeigepflicht für politisches Sponsoring führen. Damit soll die Praxis der indirekten Unternehmenszuwendungen an Parteien und Institutionen beendet und die direkte Zurechenbarkeit zwischen Sponsoring und politischem Handeln hergestellt werden. Sponsorengelder müssen in Zukunft in den Rechenschaftsberichten der Parteien unter Angabe der Höhe namentlich aufgeführt werden, damit ihre Herkunft nicht wie bisher als Veranstaltungseinnahmen verschleiert werden kann. Um die Alimentierung der politischen Einflussbemühungen von Unternehmen über Steuermittel zu beenden, müssen Sponsoring und direkte Spenden von Unternehmen zukünftig gleichbehandelt und die steuerliche Absetzbarkeit von Sponsoringaufwendungen durch juristische Personen abgeschafft werden.

Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker

Die Piratenpartei Deutschland lehnt es ab, dass ausgeschiedene Spitzenpolitiker im Bereich ihrer ehemaligen Zuständigkeiten kurzfristig Tätigkeiten der politischen Interessenvertretung für Unternehmen und Verbände übernehmen. Damit politische Akteure weniger Anreiz haben, ihr politisches Handeln von den Interessen möglicher zukünftiger Arbeitgeber abhängig zu machen, fordert die Piratenpartei die Einführung von Sperrfristen (sogenannten „Karenzzeiten“) für Abgeordnete, Kommissare und hohe Beamten der EU, sofern dem kein höherrangiges Recht entgegensteht. Sperrfristen müssen für die Politikfelder gelten, für die Entscheidungsträger in ihrer bisherigen politischen Funktion zuständig waren und bei denen es Zusammenhänge zwischen den im Amt getroffenen Entscheidungen und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit geben könnte. Die Sperrfrist muss für Amts- und Mandatsträger innerhalb der EU grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen und durch eine unabhängige Stelle ausgesprochen, geprüft und überwacht werden. Die Karenzzeit soll in Fällen besonders schwerer Interessenskonflikte auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden können.

Begründung: Der Antrag baut auf unserem Grundsatz- und Wahlprogramm auf und sollte auch ins Europawahlprogramm Einzug finden. Dazu wurde der Antrag entsprechend inhaltlich angepasst. Forderungen, die auf EU-Ebene bereits teils umgesetzt sind, wurden je nachdem ergänzt oder entfernt.
Piratenpad: https://inigeuwp.piratenpad.de/Korruption
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