Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 076

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Energie und Forschung
Nummer: 076
Antragsteller: Atlas für die AG Nachhaltigkeit & Friends
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: Eine EU-weite Luftverkehrsabgabe soll unter Berücksichtigung des internationalen Wettbewerbs auch den Luftverkehr in die Besteuerung von Brennstoffen miteinbeziehen.
Schlagworte: Nachhaltigkeit, Energie, Ressourcen, Flugverkehr
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Den Luftverkehr in die Besteuerung von Brennstoffen einbeziehen
Text: Im Gegensatz zu anderen Verkehrsmitteln oder der Energiewirtschaft erfolgt im Flugverkehr keine Besteuerung des der Mobilität zugrunde liegenden Energieträgers. Allein bezüglich der CO2-Problematik ist der innereuropäische gewerbliche Luftverkehr nun seit 2012 in den EU-Emissionsrechtehandel eingegliedert.

Hinsichtlich der Besteuerung ist allerdings die Frage des Wettbewerbs mit Drittländern zu berücksichtigen, damit Wettbewerbsverzerrung mit sozioökonomischen Auswirkungen möglichst vermieden werden. Die Piratenpartei setzt sich deshalb für eine EU-weite Einführung einer Luftverkehrsabgabe ein, um eine bessere Lenkungswirkung hin zu einem ökologisch verträglichen, ökonomisch effizienten und sozial ausgewogen Flugverkehr zu erzielen. Diese Abgabe soll pro Flug erhoben werden, der in der EU startet oder landet und aus zwei Komponenten bestehen:

  • Kerosinverbrauchskomponente: Zur Einbeziehung des Flugverkehr in die im Verkehrssektor gängige Besteuerung von Kraftstoffen erfolgt eine Besteuerung proportional zu dem ermittelten Kerosinverbrauch des jeweiligen Flugzeugtyps, welche jedoch auf eine etwa dem europäischen Luftraum entsprechende Maximalzahl an Kilometern begrenzt ist. Die Höhe der Abgabe ist dabei so bemessen, dass sie mit der Besteuerung anderer Kraftstoffe harmonisiert.
  • Emissionskomponente: Pro Flugzeugtyp wird eine Abgabe erhoben, die sich nach der Höhe sonstiger externer Kosten durch Emissionen (z.B. Lärm) bemisst. Auf diese Weise erfolgt eine zusätzliche Lenkung hin zu einem emissionsärmeren Flugverkehr.
Begründung: Im Gegensatz zu anderen Verkehrsmitteln oder der Energiewirtschaft erfolgt im Flugverkehr keine Besteuerung des der Mobilität zugrunde liegenden Energieträgers. Allein hinsichtlich der CO2-Problematik ist der gewerbliche Luftverkehr nun seit 2012 in den EU-Emissionsrechtehandel eingegliedert [1],[2].

Aufgrund der fehlenden Besteuerung genießt der Flugverkehr Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Verkehrsträgern wie dem Bahnverkehr oder motorisiertem Individualverkehr. Hieraus folgt, dass eine verbesserte Besteuerung notwendig wird, um eine angemessene Lenkung zu erreichen und somit die Subventionierung des Flugverkehrs einzudämmen. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich eine Kerosinsteuer die beste Lösung darstellt, da sie hinsichtlich des Verbrauchs des Energieträgers/Kraftstoffs verursachungsgerecht ist. Dies gilt jedoch nur, wenn sie international eingeführt wird, da sie bei Einführung nur in der Europäischen Union einige Nachteile hätte:

  • Internationale Flughäfen wie Frankfurt, London oder Paris stehen mit anderen europäischen, afrikanischen oder asiatischen Flughäfen in ihrer Funktion als Hubs im Konkurrenzkampf. Vor allem bei Langstreckenflügen kann es hier zu Wettbewerbsnachteilen kommen, da Langstreckenflüge aus der EU deutlich teurer wären, als Flüge aus dem nahen Ausland außerhalb der EU. Wenn die Verbindungen ausdünnen, hat das für angesiedelte Unternehmen auch direkte negative Auswirkungen auf die Standortqualität.
  • Wird es für Fluglinien und Privatflugzeuge rentabler, die Flugzeuge schon so weit es der gesetzliche Rahmen erlaubt außerhalb der EU zu betanken. Das kann zur Folge haben, dass diese dann voller getankt sind und es hierdurch zu einem höheren Kerosinverbrauch kommt, als ohne Steuer.

Es besteht also bei einer Kerosinsteuer die Gefahr, dass die Fluglinien ihr Angebot darauf verlagern, aus der EU andere Hubs im nahen Ausland anzufliegen, statt selbst internationale Flüge anzubieten, um das Auftanken in der EU zu umgehen bzw. zu minimieren. Damit ist jedoch weder den Passagieren, noch der Umwelt, noch den lärmgeplagten Anwohnern geholfen. Aus diesem Grund wird von der Piratenpartei eine Luftverkehrsabgabe vorgeschlagen, welche die angesprochenen Nachteile der bisherigen Regelung größtenteils vermeidet, die aber auch den Zwängen des internationalen Wettbewerbs Rechnung trägt: Die Kerosinverbrauchskomponente, welche sich z.B. nach dem Kerosinverbrauch richtet und z.B. auf 1000 km begrenzt würde, würde bewirken, dass eine volle Kerosinbesteuerung bis zum nächsten europäischen Flughafen erfolgt. Hierdurch wird es für die Flugzeugeigner sowohl unrentabel,

  • außerhalb der EU aufzutanken, da die Luftverkehrsabgabe in jedem Fall in gleicher Höhe anfällt,
  • als auch Langstreckenflüge in andere Hubs zu verlagern und gleichzeitig in diesen Kurz- und Mittelstreckenflüge anzubieten, da auf diese Weise die Besteuerung nicht umgangen werden kann.

Darüber hinaus entfaltet sich durch eine solche Kerosinverbrauchskomponete auch im Bereich der Kurzstreckenflüge eine Lenkungswirkung hin zu einer Verlagerung der Passagierzahlen auf den Bahnverkehr. Hierdurch kann eine strategische Nachfragesteigerung im Bereich der Fernverbindungen erzielt und somit das Streckennetz für den Personenfernverkehr in seiner Leistungsfähigkeit erhalten und weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig kann die Abhängigkeit von Erdöl durch einen verminderten Kerosinverbrauch reduziert werden.

Eine Abgabe pro Flug statt pro Fluggast unterstützt zusätzlich eine möglichst effiziente Nutzung der eingesetzten Energie, da eine hohe Auslastung eines Fluges den Fluggesellschaften keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Durch eine Emissionskomponente kann zusätzlich eine weitere Lenkung hin zu einem emissionarmen Flugverkehr erfolgen, indem z.B. laute Flugzeuge zusätzlich belastet werden. Auf diese Weise wird der Einsatz von leisen, modernen und insgesamt emissionsarmen Flugzeugen belohnt.

Programmatische Verortung:

Der Text baut u.a. auf folgenden Punkten bisheriger Programme auf und konkretisiert diese:

"Die durch menschliche Aktivitäten bedingten Klimaveränderungen erfordern konsequente Maßnahmen auf allen Handlungsebenen, um auch nachfolgenden Generationen würdige Lebensbedingungen zu ermöglichen. An diesem Ziel müssen sich alle Maßnahmen messen lassen."

"Die Piratenpartei setzt sich für einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Dazu gehört auch, dass die wirtschaftliche Nutzung von natürlichen Ressourcen so bepreist ist, dass eine Ausbeutung auf Kosten der Allgemeinheit nicht möglich ist."

"Wir PIRATEN stehen zu den Klimazielen der EU."

"Weiterhin sollen wirksame Lenkungsmaßnahmen wie Energiesteuern eingesetzt werden, um konsequent Emissionen zu verringern."

"Ziel der Energiepolitik der Piraten ist es, preisgünstige und umweltfreundliche Energie bereitzustellen, um in Zukunft einen hohen Lebensstandard und hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Wichtige Parameter sind dabei Effizienz und Suffizienz, also der Verzicht auf unnötigen Verbrauch, sowie die soziale und gesellschaftliche Verträglichkeit."

"Wir setzen uns für die Förderung verbrauchsarmer Mobilität ein. Ein kurzfristiger Ansatz zu umweltfreundlicherem Verkehr kann nur eine konsequente Verbrauchsreduzierung sein."

"Gütertransport gehört auf die Schiene oder das Wasser, soweit dieser dort möglich ist. Energieaufwändige Transporte auf der Straße oder in der Luft sollen reduziert werden."

"Die Verringerung von Lärmbelästigung und Umweltbelastungen ist ein zentrales Ziel der Luftverkehrspolitik der PIRATEN."

"Die Piratenpartei erkennt Verkehrs- und Industrielärm als Umweltbelastung und als Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm unter Berücksichtigung des Standes der Technik. Aktiver Schutz (Vermeidung von Lärm an der Quelle) ist dem passivem Schutz (am Wirkungsort) vorzuziehen. Besonders schützenswert ist die Nacht.

Lärmemissionen sind in ihrer Wirkung unter Berücksichtigung aller Gesundheitskosten gesamtheitlich zu betrachten und wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen."

Quellen:

[1] Informationen der Europäischen Komission: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/excise_duties/energy_products/aircraft_fuel/index_de.htm

[2] http://www.airliners.de/eu-emissionshandel-fuer-ein-jahr-teilweise-ausgesetzt/29438

Piratenpad: https://ag_nachhaltigkeit.piratenpad.de/Europawahl
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  • Dieser Vorschlag bietet die besten Voraussetzungen für den Beginn eines bislang einzigartigen Handelskrieges gegen die EU. Als erste von mehreren Eskalationsstufen würde wichtige EU-Anrainer wie Russland und die Mittelmeerländer ihre Überfluggebühren für europäische Flugzeuge derart drastisch erhöhen, dass innerhalb kürzester Zeit Europa von den Wachstumsmärkten der Zukunft wie z.B. Südost- und Ostasien fast abgeschnitten wäre. Piraten stehen für das Zusammenkommen der Völker - nicht für Isolation. # Siegfried Egyptien
    • Gegenrede: Die EU-Luftverkehrsabgabe würde für alle Flugzeuge gelten, nicht nur für nicht EU-Flugzeuge. Nach den Richtlinien der WHO ist es anderen Staaten überhaupt nicht erlaubt, nur für europäische Flugzeuge die Überfluggebühren zu erheben. Und warum sollte ein Land einen Handelskrieg anzetteln, wenn die EU innerhalb der EU eine Steuer erhebt, die niemanden diskriminiert? Wenn diese Länder jedoch nachziehen würden und die Gebühren für alle Flugzeuge erheben ist das ja nur positiv. Atlas

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