HSG:Passau
Aus Piratenwiki
| Piraten-Hochschulgruppe Passau | |
|---|---|
| Kerndaten | |
| Hochschule: | Universität Passau |
| Satzung: | Satzung, PDF, Latex |
| Gründungstag: | 21. Mai 2012 |
| Gründungsprotokoll: | Protokoll, PDF, Latex |
| Treffen | |
| Nächstes Treffen: | Montag, 20:00 Uhr |
| Ort: | Gmoa |
| Umgebungsplan: | OpenStreetMap |
| Kontakt | |
| Mail-Adresse: | piraten.hsg.passau@gmail.com |
| Mailingliste: | BY-HSG-Passau |
Die Passauer Hochschulgruppe befindet sich in der Planungs- und Rekrutierungsphase. Wir freuen uns auf alle, die bei der Gründung der HSG helfen oder einfach mal bei uns vorbeischauen wollen!
Inhaltsverzeichnis |
Aktuelles in Kürze
- Im Semester treffen wir uns regelmäßig zu einem Uni-Stammtisch (mehr)
- Wir arbeiten mit Vertretern anderer Hochschulgruppen an einer Online-Wahlinfo nach dem Vorbild des "Wahl-O-Mat" für die Passauer Hochschulwahlen 2012.
Koordination
Um die Gründungsaktivitäten zu koordinieren, nutzen wir unter anderem Piratenpads.
Pads
- Entwurf des Antrags "Wahl-o-mat"
- Themenfindung für HSG
- Gründung/Satzung
- Partyplanung
- Anschreiben an Uni-Präsidenten
Termine
Uni-Stammtisch
Während des Semesters treffen wir uns jeden Montag ab 20:00 zum Gedankenaustausch und politischen Diskussionen in der Gmoa im Nikolakloster. Eingeladen sind Studierende und Mitarbeiter der Universität Passau!
Gründungsversammlung
Am Montag, den 21. Mai 2012 wollen wir uns offiziell gründen und die Registrierung als HSG bei der Uni in die Wege leiten. Die Versammlung findet ab 20:00 Uhr im Nebenraum des Café Innsteg (Web, Karte) statt. Auf dem Programm steht die Verabschiedung der Satzung und die Wahl des Vorstands.
vergangene Termine
Infostand Studiengebühren
HSG-Mitglieder haben am Samstag, den 4. Februar 2011, einen Infostand der Piratenpartei in der Fußgängerzone unterstützt. Dort wurden Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens „Gegen Studiengebühren in Bayern“ gesammelt. Bereits am Freitag, 27. Januar, fand ein Briefing zum Thema bei User:Geser statt.
Erstes Treffen zur Gründungsvorbereitung
Am 20.12.2011 haben wir uns im Aquarium ab 20.00 erstmals getroffen, um über die Agenda und Satzung unserer Hochschulgruppe zu beraten. Wir haben uns entschlossen, nach den Weihnachtsferien mit regelmäßigen Treffen zu beginnen.
Infoveranstaltung
Die Infoveranstaltung am Dienstag, den 13.12.2011, war nicht zuletzt dank der zahlreichen Besucher ein großer Erfolg. Die gemütliche Runde mit 22 Teilnehmern brachte spannende Gespräche und konstruktive Vorschläge zustande. Wir hatten Vertreter des bayrischen Vorstandes und den Vorstand der Münchener Freibeuter zu Gast und hatten so geschlossen einen mehr als angenehmen Abend.
Sonstiges
Mitglieder
Wir sind für Interessierte aller politischen Richtungen offen, solange sie sich zum Grundgesetz bekennen :-) Gerne könnt ihr einfach mal zu den oben genannten Terminen bei uns vorbeischauen. Da wir noch nicht gegründet sind, gibt es noch keine offizielle Mitgliederliste. Um die Organisation kümmern sich gerade Geli und Tobias.
Piraten in Passau
Es gibt einen aktiven Stammtisch der Piratenpartei in Passau: Jeden ersten und dritten Dienstag des Monats um 19.00 könnt ihr im Aquarium in der Altstadt vorbeischauen.
Satzung der Piraten-Hochschulgruppe Passau
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 21. Mai 2012 in Passau.
§1 Name, Sitz
Die Hochschulgruppe führt den Namen „Piraten-Hochschulgruppe Passau“.
Der Sitz ist an der Universität Passau. Der Name wird mit „Piraten-HSG“ abgekürzt.
§2 Zweck und Ziele
(1) Die Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piratenbewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannt zu machen.
(2) Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.
(3) Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.
(4) Studenten müssen ihr Studium flexibel und eigenverantwortlich gestalten können.
(5) Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.
(6) Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studierende als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
(7) Die Hochschule soll offene Standards und freie Software nutzen und fördern.
§3 Mitgliedschaft
(1) Nur natürliche Personen können Mitglied werden.
Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch.
Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe an.
Die Mitgliedschaft in einer anderen Hochschulgruppe ist kein Ausschlussgrund.
(2) Mitglied können alle Studierenden der Universität Passau werden,
ungeachtet ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Geschlecht.
(3) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt, Exmatrikulation oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
(4) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit.
Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
(5) Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich.
Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.
§4 Finanzen
(1) Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden, sowie aus Einnahmen durch Veranstaltungen.
(2) Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.
(3) Eine Ausschüttung von Geldern an die Mitglieder ist nicht möglich.
(4) Ein freiwilliger Mitgliedsbeitrag von 10 EUR pro Semester wird empfohlen.
§5 Organe
(1) Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§6 Die Mitgliederversammlung
(1) Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist eingeladen.
Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet nur während
der Vorlesungszeit statt.
(2) Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt:
- Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
- Wahl des Vorstands durch die Mitglieder
(3) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
(4) Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen.
Gäste können mit einer Zweidrittel-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
(5) Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Drittel der Mitglieder, jedoch mindestens vier, anwesend sind.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(7) Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft.
Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands
ab. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.
(8) Eine Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.
§7 Vorstand
(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- 1. Vorstand
- 2. Vorstand
- Kassenwart
(2) Der Vorstand wird auf ein Semester gewählt. Der Vorstand ist Ansprechpartner gegenüber der Universität.
§8 Wahlverfahren zur Vorstandswahl
(1) Die Mitglieder des Vorstands werden durch einfache Mehrheit gewählt. Enthaltungen werden nicht gezählt.
(2) Erreicht ein Kandidat im ersten Wahlgang keine Mehrheit von mehr als 50 Prozent der gezählten Stimmen,
so erfolgt eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben.
(3) Auf Antrag erfolgt die Wahl geheim.
(4) Der Wahlleiter wird vor der Wahl vom Vorstand bestimmt.
Der Wahlleiter darf nicht Teil des Vorstand sein. Der Wahlleiter übernimmt kommissarisch den Vorstand, falls kein
neuer Vorstand gewählt wird.
§9 Satzungsänderungen
(1) Anträge zur Satzungsänderungen müssen binnen einer Woche nach der Einladung zur Mitgliederversammlung eingereicht werden.
(2) Anträge zur Satzungsänderungen müssen beim Vorstand eingereicht werden.
(3) Anträge zur Satzungsänderungen müssen eine Woche vor der Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
§10 Allgemeines
(1) Der Schriftverkehr erfolgt per E-Mail.
(2) Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.
§11 Auflösung
(1) Wenn die Hochschulgruppe vier oder weniger Mitglieder hat, löst sie sich auf.
(2) Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung der Piratenpartei Deutschland zu.
