HE:Finanzen
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Mitgliedsbeitrag
Sofern beim Eintritt kein Bankeinzug vereinbart wurde, ist der komplette Beitrag zum 01.01. jeden Jahres fällig. Die Partei braucht diese Gelder um ihre Ausgaben - beispielsweise für Parteitage, Werbemittel im Wahlkampf, etc - zu decken. Insbesondere in einem Wahljahr werden die Mitgliedsbeiträge frühzeitig benötigt. Werbemittel müssen einige Wochen und Monate vor der Wahl bestellt werden und das Geld muss zu diesem Zeitpunkt bereits verfügbar sein.
Bitte denkt daher an die Überweisung eurer Beiträge! Der Mitgliedsbeitrag ist laut Bundessatzung an den Landesverband zu entrichten. Die Gelder werden dann vom Schatzmeister satzungsgemäß verteilt.
Wenn ihr mehr als den Mitgliedsbeitrag von derzeit 36 Euro überweist, wird das Geld nach dem Umlagenschlüssel auf alle Verbände verteilt. Alternativ könnt ihr angeben, dass das Geld als Mitgliedsbeitrag + Spende LV verwendet wird, dann geht der zusätzliche Betrag vollständig an den Landesverband.
Bankverbindung
Empfänger: Piratenpartei Hessen
Kontonummer 6004 334 400
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
BLZ: 430 609 67
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag (und Spende LV) 2012
von Name, Vorname,
Mitgliedsnummer wenn vorhanden
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE42 4306 0967 6004 3344 00
Einzugsermächtigung
Eine Einzugsermächtigung kann auch formlos erteilt werden, aber es würde uns helfen, wenn dieses Formular benutzt würde. Ein Widerruf der Ermächtigung ist jederzeit möglich.
Beitragsminderung
Der Landesverband Hessen verwendet anstelle des vom Bundesvorstand vorgeschlagenen Formulars ein eigenes Formular. Beschluss 2010/3V0055, nachzulesen im Protokoll vom 27.01.2010.
Ermäßigte Beiträge werden grundsätzlich nicht vom Landesverband eingezogen und sind selbständig auf das Konto des Landesverbands zu überweisen. Beschluss 2010/3V0059, nachzulesen im Protokoll vom 27.01.2010.
Es wird darum gebeten die Beitragsminderung mit diesem Formular beim Landesvorstand zu beantragen.
Der geminderte Beitrag beträgt normalerweise 12 EUR / Jahr bzw. bei unterjährigem Eintritt 1 EUR / Monat, aber es steht jedem Piraten frei einen anderen Betrag in das Feld einzutragen.
Eine Minderung auf 0 EUR ist nach dem Parteiengesetz leider nicht möglich.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Anträge auf Minderung werden in Schriftform beim Landesverband eingereicht (Brief, Fax oder eingescanntes Formular per Email)
- Der Landesvorstand bestätigt die Beitragsminderung.
- Der Pirat überweist den geminderten Beitrag auf das Konto des Landesverbands.
Der Landesvorstand Hessen ist wie folgt zu erreichen:
Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen Postfach 900 502 60445 Frankfurt am Main Fax: 069 / 175 367 439 Email: vorstand@piratenpartei-hessen.de
Regelungen im Umgang mit Spenden
Auszug aus den Regeln für Schatzmeister Nr. 6 / 2009; C. Veröffentlichungspflicht.
- Es besteht Veröffentlichungspflicht, insbesondere im Internet.
- Spenden an die Piratenpartei Deutschland von natürlichen Personen sind auszuweisen, wenn sie kumulativ im Laufe eines Jahres
- auf Bundesebene Euro 5.000,
- auf Länderebene Euro 2.500 und
- auf kommunaler Ebene Euro 500
- erreichen.
- Es besteht die Pflicht zur Addition von Einzelspenden, damit festgelegte Höchstbeträge nicht durch Stückelung umgangen werden können.
- Spenden einer natürlichen Person an die Piratenpartei Deutschland, die Euro 25.000/Jahr übersteigen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang im Internet zu veröffentlichen. Eine Stückelung zur Umgehung dieser Obergrenzen ist unzulässig.
Nützliche Hinweise und Formulare
- Rechenschaftsbericht Muster
- Dokumentation für den jährlichen Rechenschaftsbericht einer Gliederung
- Beispiel Kassenbuch
- Aufbau Musterordner
- Erklärung Nr. 9 Aufwandsspenden
- Regel Nr. 10 Kassenprüfung
- Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeitrag
- Bestätigung über Sachzuwendungen
- Reisekostenabrechnung
Wichtige Mailinglisten
Leitfaden zur Buchführung in den KVs
Die folgenden Punkte sollen als grober Leitfaden für die Buchführung innerhalb der KVs dienen, bis ein entsprechendes Schatzmeister Handbuch verfasst ist.
- Durch die Prüfungsgesellschaft wird vorgegeben, dass pro Landesverband zehn Kreisverbände vollständig zu prüfen sind, sofern bereits zehn Kreisverbände existieren.
- Eine vollständige Prüfung bedeutet in dem Fall, dass neben den üblichen Prüfungen, Spenden und Beiträge 100%tig geprüft werden.
- Der Ordner der einzelnen KVs sollte folgende Blöcke enthalten:
- Das Kassenbuch mit Einnahmen, Ausgaben und beigefügten Belegen. Kein Posten ohne schriftlichen Beleg im Original, es sei denn es wird auch ein anderes Buch verwiesen (z.B. eine Einzahlung auf das Bankkonto). Belege müssen "selbstsprechend" sein. Ist ein Beleg das nicht, muss ein Blatt mit einer Erläuterung angefügt werden. Kassen-Bons o. ä. sollten auf ein DIN A4-Blatt geklebt werden. Bei Zusammengehörigkeit auch mehrere auf 1 Blatt.
- Fach mit allen Kontoauszügen der Periode im Original und den Belegen dazu, jeweils hinter dem zugehörigen Auszug.
- Das Spendenbuch mit der Auflistung aller Spenden (Sachspenden, Geldspenden, Forderungsverzicht) mit den Belegen dazu gruppiert nach den einzelnen Spendern. Bei Spenden von Mitgliedern möglichst mit M.-Nummer. Bei Nicht-Mitgliedern sind unbedingt Name, Vorname und vollst. Anschrift anzugeben, sonst ist es eine anonyme Spende mit allen Nachteilen daraus.
- Dokumente, Gründungsprotokoll, Kreisparteitags Protokolle, Sitzungsprotokolle, die unterschriebenen Satzungen mit Gültigkeitszeitraum und die Geschäftsordnungen (soweit sie finanzrelevant sind) unterschrieben und alles im Original. Vorangestellt mit einer Übersicht, wer wann im Vorstand war und wann welche Dokumente gültig waren.
- Regel: es gibt keine Ausgabe ohne *vorherigen* und protokollierten Vorstands-Beschluß (evtl. Budget-Zuweisung). Maximale Höhe ist der bei Beschluß bestehende Geld-Bestand Kasse plus Bank.
- Sofern es innerhalb des Berichtszeitraums zu Neuwahlen zum Vorstand gekommen ist, muß es zu den Terminen eine Kassenprüfung und unterschriebene Prüfungs-Berichte geben. Die Prüfberichte müssen Aussagen zur Vollständigkeit der Belege und detailliert Kassenbestand mit x Noten / x Münzen enthalten.
- Zum 31.12. müssen Belege über aktuellen Kontostand, Kassenstand (Kassenbuch Saldo)etc. existieren und die gewählten Kassenprüfer müssen über die gesamten Vorgänge des Berichtszeitraums - ab letzter Prüfung - einen Prüfbericht erstellen und unterschreiben, der Bestandteil des KV Rechenschaftsberichts wird.
- Auch sollen Kopien der Zuwendungsbescheinigungen zum 31.12. mit in das Spendenbuch geheftet werden.
Kreisverbandsgründung und Startgeld
Siehe Kreisverbandsgründung
