Diskussion:LiquidFeedback/Themendiskussion/786

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Ist Artikel 140 GG wirklich nur eine Übergangsregelung, die man einfach durch einen neuen, rein auf dem Grundgesetz, bzw. sich selbst basierenden Artikel austauschen könnte? In der Formulierung steht ja nicht, dass dies irgendwann geschehen könnte, bzw. gibt es nicht, wie in Artikel 146 einen Zeitpunkt, an dem irgendetwas seine Gültigkeit verliert.

Und genau deshalb, besteht für mich die Frage, ob diese gewünschte Änderung überhaupt möglich ist, da aus dem GG meines Wissens nach nichts herausgenommen, sondern nur ergänzt werden darf. Ist das geplante Vorgehen also rechtlich abgesichert?