Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA068

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Ich halte diesen Antrage für unnötig.

Sehen wir die Entwicklung der Zeitarbeit, so gab es zwar einen rassanten Anstieg in den letzten Jahren, trotzdem hält sich dieser Wert und schwankt nur noch selten.

Zum Einen begründet sich das darin, dass es für ein Unternehmen zwar zeitlich und personell einfacher ist Zeitarbeiter einzustellen, wirtschaftlich gesehen sieht die ganze Sache aber schon anders aus.

Zu den normalen Lohnkosten (die dank des Tarifvertrages in einem geregelten und einigermaßen guten Lohnniveau liegen) kommt für den Arbeitgeber auch der Arbeitgeber-Anteil und jede Zusatzleistung für den Leiharbeiter in den Stundenlohn. Nicht zu vergessen, dass die Zeitarbeitsfirma noch 10-20 % Zuschlag nimmt um die eigenen Kosten zu decken.

So kommen schnell mal 17-25 Euro für einen Hilfsarbeiter zusammen. Ein normaler Arbeiter würde da eher 15-16 Euro kosten (Inkl. BG Anteile, IHK u.u.u.)

Zusaätzlich Kosten entstehen duch Personalfluktuationen der Leiharbeiter (jeder muss nochmal angelehrnt werden).

Daher bin ich sicher, dass sich jedes Unternehmen an 10% sowieso schon hält, da alles andere ein wirtschaftlicher Wahnsinn wäre.

Man muss aber in diesem Zuge noch mitteilen, dass ein Unternehmen die Kosten absetzten kann (MwSt), was natürlich den Gewinn minimiert und das ist, wie wir alle wissen, gut für ein Unternehmen.


Gegenrede: Als selbst Betroffener kann ich dem Antrag nur vorbehaltlos zustimmen. Leiharbeit wird wirklich wie beschrieben missbraucht. Es sollte allerdings beachtet werden, dass in der Vergangenheit die Arbeitnehmerseite zahlreiche Mittel und Wege gefunden hat, Verschärfungen des AÜG zu umgehen:

1. Die Befristung der Leihdauer wurde durch Abmeldung der betroffenen Arbeitnehmer und Versetzung auf eine andere Baustelle bis zum Ablauf einer Sperrfrist umgangen - für die Betroffenen nicht sehr angenehm.

2. Eine von der EU erzwungene rechtliche Gleichstellung der Leiharbeitnehmer mit Eigenpersonal wurde durch die Umwandlung von AÜG-Verträgen in Werksverträge ausgehebelt.

3. Die finanzielle Gleichstellung sollte durch Tarifverträge mit "Schein-Gewerkschaften" umgangen werden. Auch heute liegen die Tarife im Bereich Zeitarbeit (IGZ) noch deutlich unter vergleichbaren Tarifen z.B. der IG-Metall oder IG-Chemie.

Es sollte ferner geprüft werden, ob Zeit- und Leiharbeit in sensiblen Bereichen (z.B. der Nuklearindustrie oder des Werksschutzes bestimmter Anlagen) nicht generell untersagt werden sollte.