Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal

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In welchem Regelwerk ist beschrieben, dass Nichtmitglieder keine Anträge an den BPT einreichen dürfen? nine lehnte diese ab. Bitte Quellen. --Spearmind 02:59, 5. Nov. 2011 (CET)

Hallo, innerhalb der Piratenpartei gibt es keine speziellen Festlegungen, also greifen die Regelungen des BGB bezüglich Vereinen. Siehe dazu z.B. hier oder hier. Solange Satzung oder Mitgliederversammlung nichts anderes entscheiden, haben Nicht-Mitglieder kein Mitwirkungsrecht, dazu gehört eben auch das Recht, Anträge zu stellen. Mir persönlich wäre das übrigens egal. Ich richte mich hier ganz nach den Vorgaben der anderen Mitglieder der Antragskommission und der Rechtsexperten in der Partei. --NineBerry 04:10, 5. Nov. 2011 (CET)

Dann bitte ich darum die Medien aufzuklären, die ein völlig falsches Bild der Beteiligung von Nichtmitgliedern in der Piratenpartei zeichnen:

tagesspiegel Potsdamer Neueste Nachrichten: "Totale Transparenz, so wollen sie auch Politik machen. Nicht-Mitglieder können bei den Piraten Anträge stellen und das Wahlprogramm weiterentwickeln."

Junge Welt: Man habe keinen allumfassenden Vertretungsanspruch, sondern verstehe sich eher als »Betriebssystem« für umfassende Kommunikation. Alle, auch Nichtmitglieder, seien eingeladen, Anträge in das Kommunikationssystem der Piraten einzuspeisen.

Berliner Morgenpost: Die "liquide Demokratie", in der alle Mitglieder und Nichtmitglieder der Partei per Mobilcomputer Anträge stellen können, passt mit Hierarchien nicht gut zusammen.

neue Braunschweiger: "Dafür sei die Partei bekannt, dass jeder mitmachen könne. Nichtmitglieder dürften sogar abstimmen."

FAZ: Nicht nur die Piratenpartei experimentiert mit solchen neuen Formen unmittelbarer Beteiligung. Sie hat den Versuch, der seit langem in den Volksparteien an Zuspruch gewinnt, auch Nichtmitglieder an den Personal- und Sachentscheidungen der Partei teilhaben zu lassen, auf die Spitze getrieben. Jeder kann mitmachen, wann er will und wie er will. --Spearmind 16:57, 5. Nov. 2011 (CET)

Dass viele Informationen, die in der Presse stehen falsch sind, sollte inzwischen jedem klar sein. Ein Teilnahme an LQFB ist ja z.B. eben auch nur für Mitglieder möglich.
Wir haben das Thema heute noch einmal diskutiert und uns darauf geeinigt, dass wir alle vor Ablaufen der Antragsfrist eingegangenen Anträge akzeptieren und die Antragsberechtigung der Antragsteller nicht prüfen, auch wenn das Risiko besteht, dass diese dann später eventuell angegriffen werden können. Sollte einer deiner Anträge in der Zwischenzeit noch nicht von anderen eingereicht worden sein, bitte nochmal ein E-Mail an die Adresse der Antragskommission senden, dann wird der noch aufgenommen.
Für die Zukunft haben wir den Bundesvorstand gebeten, beim Schiedsgericht eine rechtliche Bewertung der Situation zu erfragen. --NineBerry 18:02, 6. Nov. 2011 (CET)

Ja klar kann man nicht immer die Presse für bare Münze nehmen, aber hier ist das Chaos nicht allein der Presse anzulasten. Erst in den letzten Tagen war hier explizit von einem Nachweis der Mitgliedschaft die Rede, zuvor konnte man z.B. bis einen Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungsprotokoll der Antragskommission ohne Einwand lesen: "so lange es zu keinem abstrusem Missbrauch dieser offenen Mitmachmöglichkeit kommt, werden wir alle Anträge annehmen". Ich selbst ging davon aus, dass Nichtmitglieder Anträge einreichen können und zwar allein aufgrund der Aussage von Afelia in der Fragerunde der Bundespressekonferenz. Die politische Geschäftsführerin ist ja nicht gerade ein unberufener Mund. Eine Klarstellung scheint hier dringend geboten. Leider ist das Kind hier m.E. in den Brunnen gefallen. Was ist mit den Nicht-Mitgliedern, die wegen der Aussagen im Antragsportal nicht eingereicht haben? Und warum werden nun gerade Nichtmitglieder bei der Einreichungsfrist bevorzugt? Das mindeste hier wäre, dass ein "Einreichungsversuch" vor Fristablauf nachgewiesen wird, sonst wird es endgültig angreifbar. -- Fuchsbeuter - P.S.: Dies ist ein objektiv gemeinter Kommentar mit Hinweis auf Aussagen, die vielleicht auch andere gelesen/gehört haben. Es liegt mir in jeder Beziehung fern, dass tolle Engagement der Antragskommission zu kritisieren. Respekt und Dank für diese Arbeit!

Anmerkung: Das viel zitierte Antragsrecht bezieht sich auf den Bundesvorstand oder z.B. den Landesvorstand Berlin. In keinem Artikel geht es um das Antragsrecht auf einem Bundesparteitag!