Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Mandate nur für zwei Amtszeiten in Folge.

Antragsteller

Skinnerbox

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A einen neuen § 4 Abs. 6 einzufügen.

Aktuelle Fassung
Nix - is NEU
Neue Fassung
Auf Bundes- und, oder Landesebene darf höchstens zwei Legislaturperioden hintereinander ein Mandat wahrgenommen werden. Eine nochmalige Wiederwahl ist danach nur möglich, wenn eine komplette Legislaturperiode dazwischen liegt. Parlamente unter dem Rang eines Landesparlaments sind von dieser Regelung nicht betroffen. Mandatsträger auf Bundes- oder Landesebene dürfen nach ihrem Ausscheiden für die Dauer von zwei Jahren nicht entgeltlich in Diensten der Piratenpartei, Fraktionen der Piratenpartei, sowie mit ihr verwandter Organisationen stehen.
Antragsbegründung

Seit kurzem sind wir in Landesparlamenten vertreten. Es stellt sich somit für viele Abgeordnete die Frage, wie sie ihr weiteres Leben planen. Ich halte es für immanent wichtig, dass jedem Politiker bewusst ist, dass ein Mandat immer nur ein Amt auf Zeit ist. Diese zeitliche Begrenzung sollte in unserer Satzung verankert sein und sie muss jetzt in der Satzung verankert werden.

Aus meiner Sicht spricht für eine Amtszeitbegrenzung in kurzen Schlagworten:

- Die Verankerung im richtigen Leben. Wer sich in der Politik auf Bundes oder Landesebene bewegt, wandelt in Welten, welche dem normalen Bürger verschlossen sind. - Charakterbildung. Politik verändert auf Dauer den Charakter. Um unsere Mandatsträger hiervor zu schützen, ist eine Amtszeitbegrenzung erforderlich. - Bessere Chancen für Nachrücker. Ein Amtsinhaber hat immer bessere Chancen auf eine Wiederwahl, als ein Rookie. Neue Kandidaten sollten gleiche Chancen haben. - In anderen Parteien gibt es den Typus des Berufspolitikers. Dieser ist weniger seinem freien Mandat, als vielmehr seinen eigenen Verdienst- und Karrieremöglichkeiten verpflichtet. Die üblichen Probleme sind bekannt und u..a. jeden Tag ab 20:00 Uhr bei der ARD zu sehen. - So genannte Karrieristen werden hoffentlich von vornherein nicht mehr kandidieren, da ein richtige Karriere nicht mehr möglich ist.

Es gibt jedoch auch Punkte, die gegen eine Amtszeitbegrenzung sprechen: - Verlust von Know-how. Aus diesem Grund habe ich mich für die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl entschieden. - Charakterköpfe die über Jahrzehnte die Politik prägen, wird es bei den Piraten bei Annahme dieses Antrages nicht einen geben.


Andere Parteien haben eine Versorgungsebene eingezogen. Wer bei ihnen aus dem Parlament ausscheidet, wird, sofern er es sich nicht mit allen verschissen hat, zumeist in parteinahen Stiftungen, Verwaltungsstrukturen oder als Mitarbeiter versorgt. Diese Möglichkeit sollte es bei uns nicht geben. So verhindern wir unter anderem auch das Entstehen von Seilschaften und unterbinden das „Eine-Hand-wäscht-die-andere-Prinzip“. Deswegen bin zumindest ich bei den Piraten u.a. eingetreten.

LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung

31.03.2012


Anregungen

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Diskussion

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Pro/Contra-Argument: ...

  • Es bestünde die Gefahr, dass ein Mandatsträger dann gegen Ende seiner zulässigen Amtszeit nur noch Politik für eine Lobby macht, bei der er dann danach seine Brötchen verdient (ähnlich wie Ex-Kanzler Schröder). CEdge

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 13:32, 29. Mär. 2012 (CEST) jeder kleine Schritt Richtung Demarchie ist löblich
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Dingo 06:17, 29. Mär. 2012 (CEST) damit fördert man nur eine "Parteibürokratie" und verhindert gut eingearbeitete Abgeordnete (z.B. Angelika Beer als MdEP). Zwei Legislaturperioden im Parlament, dann eine Pause, dann evtl. wieder im Parlament verhindert auch, daß Mandatsträger wieder Fuß im Berufsleben fassen können.
  2. CEdge

Ich halte auch nichts von einer Begrenzung auf 2 Legislaturperioden. Dadurch müsste man für fähige Vertreter eine Ausnahmeregelung schaffen. Wir sollten lieber auf das "Leistungsprinzip" abstellen. D.h. wer fähige Politik gestaltet sollte dies auch weiter tun. Die vorgeschlagene Lösung beinhaltet das Risiko, dass ein Mandatsträger seine 2. Amtszeit "absitzt". Ich glaube, wenn wir unsere Nominierungsveranstaltungen verantwortungsvoll durchführen, lässt sich das Risiko einen "Hinterbänkler" heranzuziehen durchaus verringern. Eine Idee eine gewisse Konbtrolle zu schaffen, wäre die, dass der Mandatsträger einen jährlichen Tätigkeitbericht erstellt. Jurist58; 30.03.2012

' --Wika 16:28, 30. Mär. 2012 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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