Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 057

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Änderungen am "Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)"

Antragsteller

Christian Hufgard, Daniel Neumann

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Die folgenden Änderungen werden sinngemäß in den auf PA149 basierenden Programmpunkt "Urheberrecht" im Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl aufgenommen.

Neustrukturierung der Verteilung der Einnahmen (§ 7)

Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass "kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind". Es sollte nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft sein, darüber zu entscheiden, welche Art von kultureller oder künstlerischer Leistung von Bedeutung ist. Die Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft sollten möglichst so an die Berechtigten verteilt werden wie sie erwirtschaftet und erbracht wurden. Daher sollte der oben angeführte Grundsatz ersatzlos gestrichen werden.

Lockerung bei Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen (§ 8)

Dieser Paragraph sollte entfallen. Es sollte nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft sein, Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für die Inhaber der von ihr wahrgenommenen Rechte oder Ansprüche einzurichten. Sofern eine über staatliche Mittel hinausgehende Vorsorge (wie beispielsweise Richtung ALG/ALG2 oder die Künstlersozialkasse) gewünscht ist, sollte diese eigenständig geregelt werden. Den Mitgliedern einer Verwertungsgesellschaft steht es weiterhin frei, einen entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unter Führung der Gesellschaft zu unterhalten; lediglich der Zwang hierzu entfällt.

Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung (§ 13c)

Die Absätze 1 und 2 dieses Paragraphen sind die Grundlage für die sogenannte GEMA-Vermutung. Mit ihr findet eine Beweislastumkehr statt, da ein Nutzer von Inhalten nachweisen muss, dass die Verwertungsgesellschaft keine Rechte vertritt. Wenn eine Verwertungsgesellschaft behauptet, sie würde Rechte vertreten, ist es an ihr nachzuweisen, dass dem so ist. Dies wirkt sich gravierend auf deren Geschäftsmodelle aus, jedoch ist es nicht Aufgabe der Politik, Ungerechtigkeiten und restriktive Verfahrensweisen zu unterstützen.


Antragsbegründung

Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz [1], kurz UrhWarnG, muss dringend reformiert werden, um der aktuellen und zukünftigen Nutzung von kreativen Werken, wie sie durch PA149 [2] geregelt werden soll, gerecht zu werden. Hierbei sind relativ wenige Änderung notwendig, die aber auf heftigen Widerstand der Verwertungsgesellschaften stoßen werden. Die Idee hinter diesen Änderungen ist es, möglichst wenig in das bestehende Gesetz einzugreifen, auch soll die Autonomie der Verwertungsgesellschaften in Belangen ihrer internen Organisation nicht beeinträchtigt werden. Sofern an der internen Organisation Änderungen gewünscht werden, sollten diese von innen heraus erfolgen.

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/BJNR012940965.html

[2] http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf


Datum der letzten Änderung

30.03.2012


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