Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 032

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Niedrigschwellige Schiedsverfahren im Zivilrecht

Antragsteller

KW

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl einzufügen:

Überschrift: Schiedsverfahren aufwerten durch Übertragung des Prozessrisikos auf den Staat

Nach dem Vorbild anderer Länder wie Australien sind staatliche Schiedsverfahren für einfache zivilrechtliche Streitfälle einzuführen, vor denen ein Bürger als Endkunde sein Recht gegenüber einem Anbieter einfordern kann. Dies betrifft bspw. Gewährleistungsansprüche bei Produkten, Service- und Qualitätsprobleme beim Kundendienst, normale Mietstreitigkeiten, normale Arbeitsstreitigkeiten u.ä.

Entscheidender Punkt ist: Erhält der Bürger im Schiedsverfahren Recht, dann soll das Prozessrisiko bei einer Gegenklage des Anbieters vollständig durch den Staat übernommen werden. Da der Staat also für die von ihm organisierten Schiedsverfahren voll und ganz finanziell einsteht, kann der Bürger somit sein Recht einfordern ohne Furcht vor einem nachfolgenden Gerichtsverfahren gegen einen finanziell überlegenen Prozessgegner.


Antragsbegründung

Nachträglich eingefügte Vorbemerkung: Da es offenbar Unklarheiten gibt, möchte ich vorab etwas zur Entstehung des Antrags schreiben: Es geht in diesem Antrag darum, dass Schiedsgerichte in einigen Ländern ein wunderbares Mittel für die Stärkung der Rechte der Bürger gegenüber der Wirtschaft sind, während in Deutschland so etwas einfach nicht funktioniert (wie ja auch in der Kritik von Malte S. unten noch einmal festgestellt).

Der Grund ist ganz einfach: In anderen Ländern dürfen die Entscheidungen solcher Schiedsgerichte in alltäglichen Fällen letztendlich (letzinstanzlich) sein, in Deutschland ist das wegen §19 GG nicht möglich. Dieser Paragraph ist sehr wichtig und überhaupt nicht in Frage zu stellen, weil er die allgemeine Rechtssicherheit erheblich steigert. Aber in alltäglichen Fällen kehrt er sich gegen die schwächere Seite (also gegen den Bürger/Mieter/Privatanleger/Privatkunden, manchmal auch Vermieter), weil die Aussicht auf ein langwieriges Gerichtsverfahren potentiell entmutigend wirkt. Ich vermute, viele Leser(innen) dieser Zeilen wissen aus eigener Erfahrung, was ich meine.

Die Frage ist: Kann man dennoch diesen Entmutigungseffekt auch in Deutschland vermeiden. Wenn man über praktikable Möglichkeiten nachdenkt, werden einem wohl nicht allzu viele einfallen. In meinen Überlegungen ist die eine praktikable Möglichkeit übriggeblieben, die jetzt diesen Antrag ausmacht.

Über konkrete Nachfragen, die mir zeigen, was noch unklar ist und besser dargestellt werden könnte, würde ich mich freuen!

Ursprüngliche Antragsbegründung:

Schiedsgerichte sind eine Methode, um die Hemmschwelle dafür zu senken, dass ein Bürger sein gutes Recht gegenüber einem Prozessgegner einfordert, der ausreichende Finanzkraft für eine eigene professionelle Rechtsabteilung bzw. für den Einkauf von hochkarätiger juristischer Kompetenz hat. Auf dem in Deutschland vorgesehenen gerichtlichen Rechtsweg ist diese Hemmschwelle allerdings auch für den mündigen, aufgeklärten Bürger sehr hoch, da eine gerichtliche Auseinandersetzung kosten- und zeitintensiv ist und der Bürger meist tatsächlich einem finanziell überlegenen Prozessgegner gegenübersteht.

Damit werden Bürgerrechte de-facto ausgehebelt, denn Anbieter können damit rechnen, dass Bürger ihr gutes Recht nicht einfordern, und entsprechend unfair mit ihnen umgehen. Allseits bekannte Beispiele für unfairen Umgang sind etwa Nichtakzeptanz von Gewährleistungsansprüchen oder das Ignorieren von Widersprüchen und Beschwerden.

Niedrigschwellige Schiedsverfahren können Gerichtsverfahren in Deutschland nicht letztentscheidend ersetzen, da ihre Sprüche nach §19 GG uneingeschränkt gerichtlich überprüft werden können, so dass der Bürger bei einem für ihn positiven Spruch doch wieder mit den oben genannten Problemen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung konfrontiert ist.

Der Antrag ist darauf angelegt, die Hemmschwelle für den Bürger, sein gutes Recht einzufordern, soweit zu senken, wie es in anderen Ländern durch Schiedsgerichte längst verwirklicht ist. Im Gegensatz zu anderen Ländern kann dies in Deutschland wie gesagt nicht durch Übertragung der letztendlichen Entscheidungsbefugnis erreicht werden. Stattdessen soll die Hemmschwelle dadurch gesenkt werden, dass das Prozessrisiko nach einem für ihn positiven Schiedsspruch nicht beim Bürger selbst hängenbleibt, sondern vom Staat übernommen wird. Für den Bürger ist ein positiver Schiedsspruch damit de-facto letztendlich, denn er wird danach nicht mehr behelligt, egal wie es im Rechtsstreit weitergeht. Da der Staat die Schiedsgerichte ausgestaltet und die Schiedsrichter aussucht und beruft, ist es sicher angemessen, wenn er dann auch das Risiko von fehlerhaften Sprüchen trägt.

Festzuhalten ist, dass hier definitiv kein Neuland betreten wird, denn die Möglichkeit für Bürger, in einfacheren zivilrechtlichen Fällen ein Schiedsgericht anzurufen, hat sich außerhalb Deutschlands längst etabliert und bewährt. Konkretes Vorbild für den Antrag sind die australischen Fair Trading Centres, die ich in meiner Zeit in Australien im Zusammenhang mit einer Mietstreitigkeit kennen- und schätzen gelernt hatte.


Datum der letzten Änderung

04.04.2012


Anregungen

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Diskussion

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Pro/Contra-Argument: ...

  • Das Schiedsverfahren soll offenbar keinen Ausschluss des Rechtsweges mit sich bringen. Der "Gewinn" ist also ein noch längerer Weg zur Rechtsdurchsetzung, wenn dahinter die Instanzenzüge kommen. Letztlich stellt sich das Schiedsverfahren also als weitere Instanz dar.
    • Das Schiedsverfahren kann in Deutschland keinen Ausschluss des Rechtsweges mit sich bringen, was in anderen Ländern durchaus anders ist. Der Gewinn ist, dass der Instanzenzug sich für den Endkunden auf eine einzige und zudem niedrigschwellige Instanz reduziert, weil nach einem für ihn positiven Schiedsspruch der Staat alles Weitere übernimmt. KW
  • Im Übrigen gibt es diese Stellen nach § 15a EGZPO in einigen Bundesländern bereits. Die mir bekannten Ansichten dazu von Praktikern gehen eher Richtung Nullwert. Hingegen wird die weitergehende Mediation im Zivilprozess bereits auf Bundesebene gefördert (und ist zu Recht weiterhin umstritten).
    • Woraus ergibt sich denn der Nullwert? Weil beide Seiten wissen, dass der Unterliegende eh vor Gericht ziehen wird. Mit der Aussicht, dass man doch noch vor Gericht gezogen wird, wird kaum ein Endkunde, der von einem Anbieter unfair behandelt wurde, eine Schiedsstelle anrufen. Das würde sich aber drastisch ändern, wenn der Privatkunde sich sicher sein kann, dass für ihn nach einem für ihn positiven Schiedsspruch das Thema beendet ist. KW
  • Völlig unklar ist, warum der Staat dann für die Gerichtskosten aufkommen soll. Die Argumentation ist krude und würde auch im bestehenden System immer zur Kostenfreiheit der Parteien führen, denn einer verliert immer (jedenfalls kostentechnisch) und die Gerichte sind vom Staat eingesetzt. Es kann nicht angehen, dass alle immer von allen Risiken freigestellt werden wolle. Wer sein Recht verletzt sieht, muss auch das Risiko tragen, dass es tatsächlich nicht verletzt ist. Die Kosten des Zugangs zum Rechtssystem sind im Übrigen in Deutschland ziemlich niedrig, wenn man sich z.B. die gerne als Paradebeispiel herangezogenen USA anschaut.
    • Icb ziehe die USA nicht als Paradebeipiel heran, sondern Australien, wo ich selbst die wohltuende Wirkung von Fair Trading Centres erlebt habe. Der Punkt ist: Es macht einen entscheidenden Unterschied für meine Bereitschaft als Kunde, mein gutes Recht einzufordern, ob ich nach einem für mich positiven Schiedsspruch meine Ruhe habe oder ob ich damit behelligt werde, dass ein finanziell potenter Gegner mein Recht nach dem Schiedsspruch wieder anficht. Ich stimme zu, es kann nicht angehen, dass jeder von jedem Risiko freigestellt wird, aber ist das ein Grund, eine Situation aufrechtzuerhalten, in der viele Bürger ihr Recht aus Furcht vor einem Rechtsstreit nicht wahrnehmen!? Im übrigen fände ich es hilfreich zu wissen, warum genau die Argumentation als "krude" klassifiziert wird. KW

Malte S.



    • dein Gegenargument

Ich bin dagegen: Die Arbeit des Schiedsgerichtes bezieht sich auf die Satzung der Piratenpartei. Diese Satzung haben wir selber gemacht. Wir wissen, was sie bedeutet. Wir wollen ändern = neue Wege gehen. Da sollten wir doch nicht Entscheidusngen über Satzungsinhalte genau den Organen überlassen, deren Grundlage wir verändern wollen weil wir sie als verkrustet und unbefriedigend in Frage stellen. Wir aollten autonom bleiben, sonst sind wir schon veraltet, bevor wir überhaupt richtig losgelegt haben. Klarmachen zum Ändern Bundstagswahlen 2013! Handelt es sich um strafprozessliche Angelegenheiten wie Diebstahl etc. ist das natürlich eine andere Sache.--Wika 07:39, 13. Mär. 2012 (CET)

      • Nanu, der Antrag hat mit der Satzung der Piratenpartei und mit den innerparteilichen Entscheidungsprozessen doch überhaupt nichts zu tun, es geht doch um etwas völlig anderes!? Es geht ums Zivilrecht (nicht Strafrecht) und darum, dass es dem Bürger leichter gemacht werden soll, sein gutes Recht einzufordern. Um das Missverständnis auszuräumen, habe ich jetzt "im Zivilrecht" in den Titel des Antrags eingefügt. KW

Pro/Contra-Argument: ...

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Wika
  2. --Spearmind 22:30, 16. Mär. 2012 (CET)
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Monarch 14:07, 4. Apr. 2012 (CEST) Ziel gut, Form und Formulierung schlecht
  2.  ?
  3. ...