Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 032
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Niedrigschwellige Schiedsverfahren im Zivilrecht Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl einzufügen:
Antragsbegründung
Nachträglich eingefügte Vorbemerkung: Da es offenbar Unklarheiten gibt, möchte ich vorab etwas zur Entstehung des Antrags schreiben: Es geht in diesem Antrag darum, dass Schiedsgerichte in einigen Ländern ein wunderbares Mittel für die Stärkung der Rechte der Bürger gegenüber der Wirtschaft sind, während in Deutschland so etwas einfach nicht funktioniert (wie ja auch in der Kritik von Malte S. unten noch einmal festgestellt).
Datum der letzten Änderung
04.04.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- Das Schiedsverfahren soll offenbar keinen Ausschluss des Rechtsweges mit sich bringen. Der "Gewinn" ist also ein noch längerer Weg zur Rechtsdurchsetzung, wenn dahinter die Instanzenzüge kommen. Letztlich stellt sich das Schiedsverfahren also als weitere Instanz dar.
- Das Schiedsverfahren kann in Deutschland keinen Ausschluss des Rechtsweges mit sich bringen, was in anderen Ländern durchaus anders ist. Der Gewinn ist, dass der Instanzenzug sich für den Endkunden auf eine einzige und zudem niedrigschwellige Instanz reduziert, weil nach einem für ihn positiven Schiedsspruch der Staat alles Weitere übernimmt. KW
- Im Übrigen gibt es diese Stellen nach § 15a EGZPO in einigen Bundesländern bereits. Die mir bekannten Ansichten dazu von Praktikern gehen eher Richtung Nullwert. Hingegen wird die weitergehende Mediation im Zivilprozess bereits auf Bundesebene gefördert (und ist zu Recht weiterhin umstritten).
- Woraus ergibt sich denn der Nullwert? Weil beide Seiten wissen, dass der Unterliegende eh vor Gericht ziehen wird. Mit der Aussicht, dass man doch noch vor Gericht gezogen wird, wird kaum ein Endkunde, der von einem Anbieter unfair behandelt wurde, eine Schiedsstelle anrufen. Das würde sich aber drastisch ändern, wenn der Privatkunde sich sicher sein kann, dass für ihn nach einem für ihn positiven Schiedsspruch das Thema beendet ist. KW
- Völlig unklar ist, warum der Staat dann für die Gerichtskosten aufkommen soll. Die Argumentation ist krude und würde auch im bestehenden System immer zur Kostenfreiheit der Parteien führen, denn einer verliert immer (jedenfalls kostentechnisch) und die Gerichte sind vom Staat eingesetzt. Es kann nicht angehen, dass alle immer von allen Risiken freigestellt werden wolle. Wer sein Recht verletzt sieht, muss auch das Risiko tragen, dass es tatsächlich nicht verletzt ist. Die Kosten des Zugangs zum Rechtssystem sind im Übrigen in Deutschland ziemlich niedrig, wenn man sich z.B. die gerne als Paradebeispiel herangezogenen USA anschaut.
- Icb ziehe die USA nicht als Paradebeipiel heran, sondern Australien, wo ich selbst die wohltuende Wirkung von Fair Trading Centres erlebt habe. Der Punkt ist: Es macht einen entscheidenden Unterschied für meine Bereitschaft als Kunde, mein gutes Recht einzufordern, ob ich nach einem für mich positiven Schiedsspruch meine Ruhe habe oder ob ich damit behelligt werde, dass ein finanziell potenter Gegner mein Recht nach dem Schiedsspruch wieder anficht. Ich stimme zu, es kann nicht angehen, dass jeder von jedem Risiko freigestellt wird, aber ist das ein Grund, eine Situation aufrechtzuerhalten, in der viele Bürger ihr Recht aus Furcht vor einem Rechtsstreit nicht wahrnehmen!? Im übrigen fände ich es hilfreich zu wissen, warum genau die Argumentation als "krude" klassifiziert wird. KW
- dein Gegenargument
Ich bin dagegen: Die Arbeit des Schiedsgerichtes bezieht sich auf die Satzung der Piratenpartei. Diese Satzung haben wir selber gemacht. Wir wissen, was sie bedeutet. Wir wollen ändern = neue Wege gehen. Da sollten wir doch nicht Entscheidusngen über Satzungsinhalte genau den Organen überlassen, deren Grundlage wir verändern wollen weil wir sie als verkrustet und unbefriedigend in Frage stellen. Wir aollten autonom bleiben, sonst sind wir schon veraltet, bevor wir überhaupt richtig losgelegt haben. Klarmachen zum Ändern Bundstagswahlen 2013! Handelt es sich um strafprozessliche Angelegenheiten wie Diebstahl etc. ist das natürlich eine andere Sache.--Wika 07:39, 13. Mär. 2012 (CET)
- Nanu, der Antrag hat mit der Satzung der Piratenpartei und mit den innerparteilichen Entscheidungsprozessen doch überhaupt nichts zu tun, es geht doch um etwas völlig anderes!? Es geht ums Zivilrecht (nicht Strafrecht) und darum, dass es dem Bürger leichter gemacht werden soll, sein gutes Recht einzufordern. Um das Missverständnis auszuräumen, habe ich jetzt "im Zivilrecht" in den Titel des Antrags eingefügt. KW
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Monarch 14:07, 4. Apr. 2012 (CEST) Ziel gut, Form und Formulierung schlecht
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