Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 022

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Reform des Rechtssystems

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt ins Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl aufzunehmen.

1. Um die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten zu fördern, wird ein bundesweites/landesweites Wahlgremium geschaffen, das sich aus Richtern, Staatsanwälten, Politikern und Bürgern zusammensetzt; in diesem Gremium haben Richter und Staatsanwälte die Mehrheit. Das Gremium ernennt Richter und Staatsanwälte auf allen Ebenen der Rechtsprechung einschließlich der obersten Gerichte Das Grundgesetzt und die Verfassungen der Länder sind entsprechend zu ändern..

2. Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemäß § 153 SPO einstellen, wenn es sich um Vergehen handelt, an deren Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht und die Schuld des Täters nur gering nicht gewerbsmäßig und wiederholt sein. Diese Regelung gilt nur für Straftaten, die einen Wert von maximal EURO 5000 nicht übersteigen.


Antragsbegründung

Zu 1. Der augenblickliche Stand ist der, dass Staatsanwälte und Richter den organisatorischen Weisungen der Justizminister unterworfen sind. Das führt dazu, dass die Justizminister Druck auf Staatsanwälte und Richter ausüben können, um diese zu disziplinieren und somit indirekt Einfluss auf Anklagebehörden und Rechtsprechung ausüben. Durch die neue Regelung werden Richter und Staatsanwälte in ihrer Unabhängigkeit gegenüber der Politik gestärkt.

Zu 2. Es kann und darf nicht sein, dass Regeln, die für die Bewältigung einer Masse von Kleindelikten eingeführt wurde, dazu führen, dass sich Großkriminelle „freikaufen“ können.


Datum der letzten Änderung

23.04.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Nach meinem Verständnis wäre es besser, daraus zwei Anträge zu machen, die jeweils für sich diskutiert und abgestimmt werden können!? KW
  • Dabei könnte noch beachtet werden, ob der Zugang zur Gerechtigkeit für Mittellose hürdenfrei möglich ist incl. freier Anwaltswahl, bzw. bei Unlust des Anwalts auch Anwaltswechsel. Ich selbst bin zu wenig in diesem Thema drin, um einen qualifizierten Antrag stellen zu können. --Wika 18:06, 20. Mär. 2012 (CET)
  • Auch ich bin der Meinung, dass es sich hier um zwei so unterschiedliche Forderungen handelt, dass dringend geboten ist, die Ziele in Form von zwei gesonderten Anträgen einzubringen, schließlich kann man den Antrag nur insgesamt annehmen oder ablehnen. Es ist also gerade in deinem eigenen Interesse als Antragsteller, wenn du dies machst, denn du läufst Gefahr, dass der Antrag insgesamt abgelehnt wird, weil viele eine der beiden Forderungen nicht mittragen können. Im Extremfall kann es sogar darauf hinauslaufen, dass zwei gesonderte Anträge angenommen werden, der Antrag in der jetzigen Form aber abgelehnt wird. Zudem ist das Hauptproblem bei den Staatsanwaltschaften nicht, von wem sie bestellt werden, sondern dass die Staatsanwaltschaft letztlich nicht unabhängig von der Regierung ist. Diese würde sich auch dann nicht wesentlich ändern, wenn andere als heute bestimmen, wer Staatsanwalt wird oder nicht. Insoweit greift dein Antrag im Hinblick auf dein Ziel zu kurz. Der 2. Antrag greift ebenfalls zu kurz: Das Hauptproblem ist, dass auch die Justiz aufgrund der ständigen Sparerei am falschen Ende personell und auch von den Arbeitsmitteln und -möglichkeiten her schlecht ausgestattet sind. Die Staatsanwaltschaften stellen häufig ein, weil sie aufgrund der schlechten Personal- und Sachausstattung nicht in der Lage sind, in angemessener Zeit die Ermittlungen abzuschließen. Mir selbst ist es in einem Wirtschaftsstrafverfahren passiert, dass man mich nach fast zwei Jahren anrief und fragte, ob ich einen bestimmten Sachverhalt bezeugen könne. Ich konnte es nicht, denn nach zwei Jahren konnte ich mich nicht mehr ausreichend erinnern. Das Verfahren musste eingestellt werden, weil der Zeuge, nämlich ich, nach zwei Jahren keine ausreichende Angaben mehr machen konnte. Das ist eines der Probleme, die zu den Einstellungen nach einem Kuhhandel führen, wobei der Staatsanwalt dem Angeklagten natürlich nicht genau sagt, ob er eine echte Chance sieht, eine Verurteilung zu erreichen. Eine Änderung im gewünschten Sinne ohne eine Erhöhung der Zahl der Richter, Staatsanwälte und Polizisten, die als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durchführen, wird in der Praxis wenig bringen. Im übrigen, auch eine noch so neutrale und unabhängige Staatsanwaltschaft ist hilflos, wenn die Polizei, auf die sie für ihre Ermittlungen dringend angewiesen sind, weiterhin mehr von dem Weisungsrecht des Innenministers abhängen als dem der Staatsanwaltschaft. Mein Vorschlag daher: Das Thema sollte mit Leuten aus der Praxis einmal richtig untersucht und durch diskutiert werden und dann dann auf Grundlage der Ergebnisse ein neuer Antrag bzw. neue Anträge formuliert werden. Eines noch zum Schluss: Ich präferiere insoweit mehr die Wiedereinführung eines Ermittlungsrichters mit ähnlichen Rechten, wie sie französischen Ermittlungsrichter haben. In Frankreich können Ermittlungsrichter die Fälle aufgreifen, bei denen sie meinen, dass die Staatsanwaltschaft nicht richtig ermittelt hat und aus eigener Kompetenz Ermittlungen anstellen. In Deutschland ist dies, wenn ich mich recht erinnere, in den 1920'er Jahre abgeschafft worden. Das letzte ist zwar jetzt mehr Contra als eine Anregung, aber wegen dem Sachzusammenhangs lasse ich es einmal hier stehen. --Homosapiens1957 15:49, 23. Apr. 2012 (CEST)

Diskussion

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Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 22:16, 16. Mär. 2012 (CET) zugunsten 002
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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