Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA332

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA332
Einreichungsdatum
Antragsteller

DSLawFox für AG eGK

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Datenschutz und Privatsphäre„Datenschutz und Privatsphäre“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 07.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Moratorium elektronische Gesundheitskarte "Stoppt die eGK jetzt!"

Antragstext

Es wird – modular – beantragt, das Folgende an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 aufznehmen

Modul 1

Moratorium elektronische Gesundheitskarte „Stoppt die eGK!“

Die Piratenpartei sagt weiterhin NEIN zur elektronischen Gesundheitskarte ohne die Möglichkeit dezentralerl Speicherung der Gesundheits- oder Krankheitsdaten z.B. auf der Karte und fordert einen Stopp des Rollout. Als elektronische Schlüsselkarte zur Sammlung von individualisierbaren, medizinischen Daten auf einem Zentralserver der Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (kurz: gematik) stellt das vom Bundesgesundheitsministerium durchgepeitschte Projekt eine Gefährdung der Bürgerinteressen und der Unverletzlichkeit ihrer Grundrechte zu Gunsten unüberblickbarer Kontroll- und Überwachungsmechanismen dar. Eine Telematik-Infrastruktur ohne ausschließlich dezentrale Speicherung von Daten in der Hand der Versicherten und ohne die unbedingte Einbindung der medizinischen Leistungserbringer ist nicht hinnehmbar.

Folgende Eckpfeiler mahnen die Piraten gegenüber der Bundesregierung und allen demokratischen Kräften zur Umsetzung der Aussetzung des am 1.10.2011 begonnenen Basis-Rollouts der eGK an:

1. Die Piratenpartei klärt die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die gesetzlich Versicherten auch an dieser Stelle auf und informiert darüber, dass

  • im derzeitigen Stadium der Entwicklung der ausgegebenen und noch auszugebenden eGK und der Telematik-Infrastruktur (TI) bis auf die Stammdaten und den Versicherungsstatus praktisch nichts auf der eGK gespeichert wird
  • eine Speicherung der Gesundheits- bzw. Krankheitsdaten auf Zentral-Servern erfolgen soll.
  • das Argument der Missbrauchsverhinderung bei Leistungsinanspruchnahmen ein Scheinargument ist, um die Akzeptanz der eGK in der Bevölkerung zu steigern
  • es längst sog. dezentrale Speicherlösungen gibt (eGK_M+), welche nachweislich geeignet sind, den Versicherten sämtliche ihrer Daten unmittelbar „auf der eGK“ tatsächlich an die Hand zu geben, falls sie dies wünschen und die ebenfalls in der TI einsetzbar wären. Diesen Einsatz sehen die Piraten als zwingende Voraussetzung für eine Fortsetzung der Entwicklung einer Telematik-Infrastruktur zur Kommunikations- und Leistungsverbesserung im Gesundheitswesen.

2. Die Piratenpartei Deutschland fordert die umgehende Einleitung eines Moratoriums bezüglich des Rollouts der eGK und des Einsatzes der Telematik-Infrastruktur der Gematik

  • Das Moratorium dient der Bestandsaufnahme bezüglich des Projekts eGK und Klärung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen das Projekt eGK mit Telematik fortgesetzt oder endgültig eingestellt wird.
  • Im Zuge des Moratoriums müssen sämtliche tatsächlichen, technischen und rechtlichen Aspekte der eGK und der TI durch eine unabhängige Gutachterkommission abgeklärt und sichergestellt werden; insbesondere die Aspekte Datensicherheit, Effizienzsteigerung, Praktikabilität und Bürokratievermeidung, Nachhaltigkeit und Kosten-Nutzenverhältnis, rechtliche Zweifelsfragen sowie vor allem, dass weder Kostenträger, noch staatliche Stellen, Industrieunternehmen oder andere „Dritte“ Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten haben.
  • Das Moratorium dient ferner dem Schutz der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten vor weiteren Mittelabflüssen aus dem Gesundheitssystem und bedingt einen sofortigen Kostenschnitt. Dies muss besonders in Zeiten gelten, da die Versicherten sich stets größeren Leistungseinschränkungen und Zusatzbeiträgen im Gesundheitswesen ausgesetzt sehen.
  • Das Moratorium muss so lange andauern, bis sich sämtliche beteiligten Spitzenverbände, Vertreter der Gemeinschaft Versicherten, Vertreter der einzelnen Berufsgruppen der Leistungserbringer sowie Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien im Rahmen einer Schlichtung in Bezug auf den Einsatz der eGK und TI zunächst ergebnisoffen über das Schicksal von eGK und TI verständigt haben.
  • Bis zum Abschluss des Moratoriums, dessen Verhandlungen im Falle des Scheiterns der Bemühungen um eine dezentrale Speicherung von Krankheitsdaten auch in einer Beendigung des Projekts „eGK“ enden können oder auch bis zu einer Einigung über die Fortsetzung des Projekts „eGK“ ist sicherzustellen, dass bereits erhobene Daten, die sich auf zentralen Servern befinden, weder verarbeitet, noch genutzt oder herausgegeben werden oder sonst wie einem Dritten zugänglich gemacht werden. Ebenso sollen bis dahin keine (neuen) Daten der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten erhoben und/oder zentral gespeichert werden.
  • Sollte die Verhandlung über die Fortführung des Projekt(s) „eGK“ ergeben, dass das Projekt auf Basis zentraler Speicherung nicht fortgesetzt wird, ist sicherzustellen, dass etwa bereits gespeicherte Daten unwiederbringlich und in nicht wieder herstellbarer Weise gelöscht werden. Bis dahin dürfen weder neue Daten erhoben werden, noch solche die ggf. bis zur Aussetzung des Projekts erhoben und gespeichert wurden, genutzt oder verarbeitet werden können.

3. In den Gesetzen, jedenfalls im Sozialgesetzbuch V, in der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung müssen für den Fall der Fortsetzung des Projekts eGK, gleich für welche Form der Speicherung von Daten, Pfändungs- und Beschlagnahmeverbote sowohl bezüglich der Daten als auch der Gesundheitskarte selbst, sämtlicher Speichermedien und einschließlich sämtlicher Teile der TI, beinhalten, verankert werden.

4. Die Piratenpartei ruft die Bürgerinnen, Bürger und Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu zivilem Ungehorsam gegenüber der Einführung der eGK im Rahmen der Gesetze auf.

Die Piratenpartei begrüßt Verbesserungen in der Effizienz des Gesundheitswesens und Verbesserungen in den Behandlungsstrukturen; auch wenn dies unter Anwendung einer Telematik-Infrastruktur erfolgt. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Versicherten gehen, indem sie Gefahr laufen, durch staatliche oder privatwirtschaftliche Eingriffsnormen auch nur ansatzweie Teile ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einzubüßen und zu einer Testgemeinschaft für ein großangelegtes IT-Projekt degradiert zu werden, welches in erster Linie auf die Generierung von „Mehrwertrenditen“ seiner Initiatoren abzielt.

Insbesondere muss der Gefahr solcher zentralen Datenspeicher mit Blick auf jedweden denkbaren Missbrauch und die Schaffung eines nicht überschaubaren Überwachungspotentials (hier: im Gesundheitswesen und der Daseinsvorsorge) bis hin zum „gläsernen Patienten“ mit aller Entschlossenheit und allen demokratisch vertretbaren, friedlichen Mitteln entgegen getreten werden.

Keinesfalls darf die Fortsetzung der Einführung der eGK ohne Not unter dem Druck ministeriellen Übereifers fortgesetzt werden, sondern sie muss äußerst sorgfältig im Hinblick auf Datensicherheit, Freiwilligkeit, Gewährleistung eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses und Praktikabilität in der täglichen Anwendung sowie weitere, bisher ungeklärte, auch noch gesetzlich zu regelnde, technische und tatsächliche Aspekte erneut evaluiert und abgesichert sein. Dies ist zurzeit nicht der Fall.

Zu den Einzelheiten von Moratorium zur eGK

Die nachfolgenden Ziffern und Punkte ergänzen das Vorstehende chronologisch:

1. Auch in weiteren Ausbaustufen sollen und können die hochsensiblen, persönlichen und individualisierbaren Daten (insbesondere eRezept und elektronische Patientenakte) nicht auf der Karte gespeichert werden, weil das Speichervolumen des verbauten Mikroprozessors schlicht unterdimensioniert ist.

  • Die Datenerhebung und Datenverarbeitung soll vermittels Online-Anbindungen der Arztpraxen, Krankenhäuser und sonstigen medizinischen Leistungserbringer zu diesen Zentral-Servern erfolgen; auf diese Server und damit die gespeicherten Daten soll von anderen Stellen als dem Erhebungsort (z.B. Arzt) im gesetzlichen Rahmen ein Zugriff erfolgen, wobei von Zugriffsberechtigten in einer Größenordnung von ca. 2 Millionen Personen die Rede ist.
  • Die Daten-Server befinden sich im Besitz der Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte mit beschränkter Haftung (kurz: Gematik). Diese handelt im Auftrag des Staates. Ihre Gesellschafter sind zu 50 % die gesetzlichen Krankenversicherungen und im Übrigen die anderen Spitzenverbänden des deutschen Gesundheitswesens (§ 291 a Absatz 7 SGB V);
  • Das Missbrauchsverhinderungs-Argument der Bundesregierung geht ins Leere. Soweit stets behauptet wird, die Aufbringung eines Bildes auf die eGK sei neu, ist dies nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich musste bereits die herkömmliche Krankenversichertenkarte (KVK) nach dem Gesetz bis spätestens 1.1.2006 ein Lichtbild enthalten (§ 291 Absatz 2 SGB V). Hinzu kommt, dass lt. Microzensus 2009 ein Kreis von über 10 Millionen von rd. 72 Millionen Versicherten zu berücksichtigen ist, der gesetzlich von der Bildpflicht für die eGK befreit ist bzw. nicht unter den Personenkreis, für deren eGK ein Bild verlangt werden kann fällt (Jugendliche unter 15 Jahre). Diejenigen Personen, die aus z.B. Krankheitsgründen kein Bild erstellen lassen können, kommen dazu. Wenn aber bereits etwa 15 % der Versicherten kein Bild haben, entfällt das Missbrauchs-Argument. Abgesehen sind die Versicherungen längst dazu übergegangen, eGK auch ohne Bild auszustellen, um sich ihrer Verpflichtung zur Erfüllung der Ausgabequoten nachzukommen.
  • Das Mittel der Wahl kann nur eine dezentrale Speicherung auf einer eGK mit ausreichend großem Speichermedium oder eine andere dezentrale Speicherung unter der dann ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Versicherten sein, sofern nicht überhaupt der Verbleib der Daten bei den medizinischen und sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen als vorzugswürdigere und sicherere Alternative gilt. Eine solche Karte ist mit der eGK_M+ als „eGK der 2. Generation“ verfügbar, grundsätzlich auch innerhalb der TI einsetzbar und im Gespräch. Ihre Einführung scheitert an der Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Gematik, dass man damit warten wolle, bis die unterdimensionierte und ausschließlich die Zentralspeicherung zulassende eGK der 1. Generation in 1 bis 2 Jahren komplett ausgerollt, sprich ausgeteilt worden ist. Über die Absichten ließe sich nur spekulieren, aber fest steht, dass die eGK vor allem eine zentrale Speicherung von so vielen Daten der Versicherten wie möglich erreichen soll.

2. Der Stopp des Rollouts der eGK und die Durchführung des Moratoriums sind alternativlos und daher seitens der Bundesregierung ergebnisoffen anzuordnen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand, sind bekannt und dürfen nicht totgeschwiegen werden.

Die Piratenpartei sieht insgesamt vor allem tatsächliche (z.B. Praktikabilität, Kosten, Sicherheit, Missbrauch) und rechtliche (z.B. Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutzrechte, Vertragsrechte im Verhältnis zu gesetzlichen Krankenversicherungen etc.) Gefahren, die mit der Übermittlung und zentraler Speicherung hoch sensibler sog. Gesundheitsdaten verbunden sind. Diese Gefahren sind bei einem umfassenden Ansatz für die nahezu gesamte Bevölkerung, wie er der eGK und der TI zugrunde liegt, besonders groß. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der eGK steht aktuell bei praktisch NULL zu schätzungsweise 9 Mrd. € bereits in dieses missbrauchsanfällige und bis heute nur rudimentär verwirklichte Projekt geflossener Aufwendungen. Weitere schätzungsweise 5 bis 10 Mrd. €, die das Projekt noch verschlingen soll, bis ein nach dem Gesetz vorausgesetzter Nutzen überhaupt möglich erscheint zu praktisch NULL. Die eGK stellt zurzeit nicht mehr bereit als die herkömmliche Krankenversicherungskarte. Alle anderen Anwendungen sind Zukunftsmusik und von der Beantwortung diverser, insbesondere auch rechtlich bisher nicht eindeutig geklärter Fragen abhängig.

Weitere Milliardenausgaben für ein nicht abschließend gesichertes und noch heute in weiten Teilen in Entwicklungs- und Testphasen befindliches IT-Projekt von zweifelhaftem Wert für das Gesundheitswesen, auszusetzen. Es ist nicht nachvollziehbar oder einsehbar, warum mit dem Rollout der eGK ein sozusagen blinder Aktionismus betrieben wird, der an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei geht, sondern unter Androhung von gesetzlich normierten Konventionalstrafen die Versicherungen angehalten werden, das Projekt auf Anforderung des Bundesministeriums für Gesundheit durchzupeitschen.

3. Der Gesetzgeber ist gefordert, für jedem Fall der Fortsetzung des Ausbaus der Telematik-Infrastruktur und des Projekts eGK die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den größtmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ihre Daten zu schaffen. Mit jeder Speicherung außerhalb der Praxis von Ärzten oder Krankenhäusern bzw. sonstiger medizinischer Leistungserbringer endet das Beschlagnahmeverbot gem. §§ 94, 97 Strafprozessordnung. Staatlichen Eingriffen in die Daten unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung sind damit praktisch Tür und Tor geöffnet. Hierzu fehlen Schutznormen. Im Sozialgesetzbuch ist auch nichts normiert. In der Zivilprozessordnung finden sich keine entsprechenden Pfändungsverbote.

Dem Eingriff staatlicher Stellen in den Datenverkehr bezüglich der medizinischen Daten und in die – falls zentralen - Datenbestände sind daher Tür und Tor geöffnet. Der Missbrauch durch Kriminelle oder Fehlanwendungen in der Innenverwaltung werden gegenüber dem heutigen Status potenziert. Auch dies ist ohne Ausnahme zu vermeiden.

Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen in der Gesamtschau nicht auf der Strecke bleiben, weshalb es nur heißen kann: Stopp der eGK!

4. Der zivile Ungehorsam ist derzeit das einzige Mittel, um die Bundesregierung zu einem Umdenken zu bewegen und ein Umlenken in Form eines Moratoriums herbeizuführen. Nur eine Ablehnung der eGK und der Telematik nebst zentraler Datenspeicherung auf breiter Front ist dazu angesichts des starren Festhaltens der Bundesregierung an eigenen, wie auch zeitlich, umfänglich und kostenmäßig unüberblickbaren Planungen der gematik in der Lage.

Modul 2

Moratorium zur elektronischen Gesundheitskarte „Stoppt die eGK!

Antragstext wie Modul 1, jedoch ohne Ziffer 4. (Aufruf zu zivilem Ungehorsam)

zu den Einzelheiten von Moratorium zur eGK

Antragstext wie Modul 1, jedoch ohne Ziffer 4. (Erläuterung zu Aufruf zu zivilem Ungehorsam)

Modul 3

Moratorium zur elektronischen Gesundheitskarte „Stoppt die eGK“

Antragstext wie Modul 1,

jedoch unter Ziffer 4. anstatt „Aufruf zu zivilem Ungehorsam“ wie folgt: „Zur Förderung und Begleitung des Moratoriums sieht sich die Piratenpartei an der Seite all derer, die der eGK, ihrem Rollout und der weiteren Vorbereitung und Einrichtung zentraler Server zur Aufnahme der sensiblen Gesundheits und Krankheitsdaten von mehr als 70 Millionen gesetzlichen Versicherten in Deutschland und damit der zentralen Datenspeicherung mit zivilem Ungehorsam entgegen treten. Die Piraten unterstützen den zivilen Ungehorsam im Rahmen der Gesetze.

Zu den Einzelheiten von Moratorium zur eGK

Antragstext wie Modul 1,

jedoch Ziffer 4. entfällt ersatzlos

Antragsbegründung

Die Abstimmung der Module kann alternativ erfolgen

Begründung (nicht Teil des Antragstextes)

Der Antrag versteht sich als Wahlprogrammantrag.

Hiermit positioniert sich die Piratenpartei frühzeitig unter Bezugnahme auf wesentliche Aussagen ihrer Grundsatzprogrammatik in diesem, beinahe die Gesamtbevölkerung Deutschlands betreffenden, sensiblen Thema und folgt damit der Aktualität des sog. Basis-Rollouts (1. Massen-Rollout) von eGK an 10 % aller gesetzlich Versicherten.

Wir greifen damit schon heute mit Blick auf die nächsten Wahlen in den Ländern und im Bund den Missstand auf, dass innerhalb der nächsten Wochen und vielleicht Monate nicht mit einem Einlenken der Bundesregierung bzw. einer parlamentarischen Mehrheit für die Unterbrechung des Rollouts zu rechnen sein wird, sondern die Regierung das Projekt munter durchzupeitschen gedenkt. Die Aufnahme ins Wahlprogramm ist richtungsweisend für die anstehende realpolitische Auseinandersetzung mit dem demokratischen Kräften in unserem Land.

Gleichzeitig bietet es den Bürgerinnen und Bürgern einerseits hinsichtlich der politischen Zielsetzung der Piraten Orientierung; andererseits soll es Signalwirkung für die im demokratischen Wettbewerb stehenden anderen Parteien haben.

Vor allem betreibt es zugleich Aufklärung und Information nach jahrelanger staatlicher und medialer Fehl- und Desinformation bis in die heutigen Tage hinein.

Es ist geeignet, den Druck auf die staatlicherseits Beteiligten – einschließlich der Spitzenverbände im Gesundheitswesen – zu verstärken, das System und Projekt der eGK mit Telematik endlich auf einen unabhängigen Prüfstand zu stellen. Letzteres wird von den Bundesregierungen seit mindestens 2 Legislaturperioden beharrlich verweigert. Selbst diejenige Partei (FDP), die noch 2008 und 2009 (im Wahljahr) vehement für nahezu sämtliche hier dargestellten Aspekte mit dem Ziel des Stimmenfangs gekämpft hat, hat in Person von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Hardliner-Position übernommen. Er setzt sich und die Fraktion der FDP damit nicht nur in Widerspruch zu eigenen Aussagen, die noch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CDU und der FDP insbesondere zur Telematikinfrastruktur Eingang gefunden hatten (insbesondere: Kosten-Cut, Überprüfung des Gesamtprojekts durch unabhängige Gutachter), sondern schädigt weitergehend das Demokratieverständnis und das Vertrauen in die Politik in unserem Land.

Insoweit als das Positionspapier Teile der damaligen Forderungen der FDP übernimmt und Teile des aktuellen Koalitionsvertrags der 17. Legislaturperiode aufgreift, gewinnt es einen zusätzlichen Charme und wird als Stresstest für die derzeitige Bundesregierung gewertet werden können. Dies gilt selbst dann – und das will ich nicht unerwähnt lassen – wenn man bedenkt, dass die Bundestagsfraktion „Die Linke“ während der Entwicklung und Abfassung der hier veröffentlichten Antragstexte offenbar dieselbe Idee hatte und unter BT-Drucksache 17/17460 unter dem 25.10.2011 einen Antrag mit ähnlicher Zielsetzung beim Bundestag eingereicht hat.

Eine politische Aussage zu Gunsten der Partei „Die Linke“ wird damit ausdrücklich weder verbunden, noch ist eine solche beabsichtigt! Einer Aufnahme dieser Version des Antrags als „Wahlprogramm“ ins Grundsatzprogramm steht trotz seiner programmkonformen Ausrichtung entgegen, dass sowohl die Forderung des Stopps des Rollouts der eGK selbst, als auch die Forderung nach einem eGK-Moratorium als vorübergehende Prozesse aufzufassen sind. Ungeachtet flankierender Maßnahmen stellt ein so umrissener Teil des Wahlprogramms eine Orientierungshilfe für die, an der demokratischen Willens- und Meinungsbildung beteiligte Bevölkerung in Bezug auf die Piratenpartei und die beteiligten Piraten dar.

Die hier gewählte Fassung, entspricht in Teilen dem ebenfalls zur Abstimmung gestellten Positions- und Aktionspapier, konkurriert aber mit diesem nicht, sondern sieht sich kummulativ, ohne gleichzeitig auch alternativ betrachtet werden zu können.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA171