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Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA305

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

PA305

Einreichungsdatum

04.11.2011

Antragstitel

Mindestlohn als Zumutbarkeitskriterium und Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe

Antragssteller

Antragstyp

Wahlprogramm

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschießen, dass an geeignerter Stelle im Wahlprogramm hinzugefügt wird:

Mindestlohn als Kriterium der Zumutbarkeit


Die Piratenpartei setzt sich für einen festzulgenden Mindestlohn als Kriterium der Zumutbarkeit ein. Für Arbeitssuchende soll jede angebotene Tätigkeit, deren Vergütung unter dem Mindestlohn liegt, als unzumutbar gelten und kann daher abgelehnt werden. Ebenso wird ein Arbeitnehmer, der eine in diesem Sinne unzumutbare Anstellung kündigt, so gestellt, als wäre er von seinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt worden. Ein so definierter Mindestlohn gilt branchenübergreifend.

Antragsbegründung

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Liquid Feedback

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Wiki-Antragsfabrik

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Piratenpad

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Konkurrenzanträge

Datum der letzten Änderung

16.11.2011

Antragsgruppe

Arbeit und Soziales

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

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