Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA087

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA087
Einreichungsdatum
Antragsteller

LunaLoof

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Justizreform - Gegenantrag zu PA080

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen:

1. Wir Piraten fordern mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Endentscheidungen für jedermann kostenlos einsehbar und anonymisiert im Internet veröffentlicht werden, sofern dem nicht berechtigte, überwiegende und schutzwürdige Belange eines Beteiligten entgegenstehen, was jedoch nur auf Antrag zu berücksichtigen ist.

2. In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen des Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

3. In allen Gerichtsverfahren dürfen auch ablehnende Entscheidungen nicht allein mit standardisierten Formeln begründet werden, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und/oder begründet gewesen ist.

4. Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren überprüft werden können. Das muss unabhängig von der Höhe des Streitwerts gelten. Nur so kann verhindert werden, dass einzelne Richter Verfahren, über die nur sie urteilen, willkürlich entscheiden können.

5. Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden.

6. Bei Strafverfahren, die Korruption, Beamte in herausgehobenen Positionen und/oder politische Mandatsträger betreffen, ist der zuständige Staatsanwalt nicht weisungsgebunden, wenn durch eine Weisung ein gerichtliches Verfahren verhindert, die Ermittlungen eingeschränkt oder die Höhe der geforderten Strafe reduziert werden soll.

(Über alle nummerierten Forderungen soll einzeln abgestimmt werden, wenn das Gesamtpaket nicht angenommen wird.)

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist als Gegenantrag zu dem von Notar1957 unter der Nr. PA080 eingereichten Antrag zu lesen.

Ich stimme zwar einzelnen seiner Reformvorschläge zu, aber der Antrag als ganzer ist polemisch und unausgewogen und von einem nach meiner Erfahrung in diesem Maße nicht gerechtfertigten Misstrauen gegenüber der Justiz geprägt. Einen derartig einseitigen Antrag, der vor allem Richtern Pflichten auferlegt, die deren Unabhängigkeit gefährden und lediglich dazu dienen, schlecht vorbereiteten Anwälten Arbeit abzunehmen und ihnen den Weg in die nächste Instanz eröffnen oder zu einem Haftungsprozess gegen den ihr Vorbringen abschlägig entscheidenden Richter zu ebnen, sollte die Piratenpartei nicht annehmen. Richtern Pflichten aufzuerlegen, die zu keinem Gerechtigkeitsgewinn führen, sondern nur Anwälten Geld und der ohnehin überlasteten Justiz zusätzliche Arbeit bringen, sind nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv für eine rechtsstaatliche Justiz.

Da aber natürlich auch bei der Justiz einiges verbesserungswürdig ist, habe ich die mir sinnvoll erscheinenden Forderungen - vielfach umformuliert - als eigenen Antrag eingebracht. Da es sich hierbei um sehr konkrete Forderungen handelt, gehören diese aber meines Erachtens nicht in das Grundsatzprogramm, sondern in das Wahlprogramm für die nächste Bundestagswahl.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA080