Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA046

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA046
Einreichungsdatum
Antragsteller

Daniel Poelzleithner (Poelzi)

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Transparenz in Politik und Verwaltung„Transparenz in Politik und Verwaltung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 07.08.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Offene Verträge mit der Wirtschaft

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm an geeigneter Stelle einzufügen.

Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen/Behörden/Regierung/etc. und Privatfirmen müssen im Sinne des transparenten Staates öffentlich sein.

  • Geheimverträge mit Privatunternehmen sind generell abzulehnen.
  • Bisher getroffene Verträge sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • Alle Ausschreibungen sind transparent und öffentlich durchzuführen. Nach der Vergabe sind alle Angebote zu veröffentlichen, sowie die Begründung für die Zuschläge.
  • Ausschreibungen sind so zu gestalten, dass sie nicht nur von einem schon vorher bestimmten Unternehmen erfüllt werden können.
  • Verträge sind so zu gestalten, dass von der Auftragsdurchführung keine größeren Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, als wenn der Staat sie selbst übernimmt.
  • Informationen über Verträge, die mit dem Staat (Bürger, Steuerzahler) abgeschlossen werden, müssen grundsätzlich öffentlich sein und nicht nur einem sehr begrenzten Kreis der Staatsvertreter zugänglich. Auf angebliche Firmengeheimnisse (wie z.B. Kosten, Gewinnversprechen), die in Verträgen eingegangen werden, kann keine Rücksicht genommen werden. In begründeten Fällen, wie bei Gefahr für Leib und Leben, kann eine zeitlich begrenzte Ausnahme (z.B. maximal 10 Jahre) definiert werden, in denen bestimmte Informationen von Verträgen unter Verschluss gehalten werden können.

Antragsbegründung

Unter der Bezeichnung "Public Private Partnership" werden immer mehr staatliche Aufgaben völlig intransparent an private Unternehmer vergeben. Für den Bürger ist nicht ersichtlich, welche Kosten durch diese Art der Vergabe langfristig auf ihn zukommen und wer Nutznießer dieser Vergabe ist. Mit dem Ziel der Gewinnmaximierung wird selbst vor erhöhten Unfallzahlen mit Todesfolge nicht zurückgeschreckt. (Bericht über unsere Autobahnen in der "Zeit"). Der Staat verletzt hier seine Sorgfaltspflicht und es wird eine unnötigen Gefährdung in Kauf genommen. Gerade im IT Sektor werden von staatlicher Seite immer wieder Aufträge ausgeschrieben, die nur von einer bestimmten Firma erfüllt werden können, obwohl es keine sinnvollen technischen Gründe für diese Beschränkung gibt.

Verträge zwischen Öffentlichen Einrichtungen/Behörden/Regierung/etc. und Privatfirmen müssen im Sinne des transparenten Staates öffentlich sein.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge