Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 090
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Eindringen in informationstechnische Systeme zum Zwecke der verdeckten Überwachung (z.B. Bundestrojaner) Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
GrundsatzprogrammDer Bundesparteitag möge im Grundsatzprogramm, Kapitel 6 "Privatsphäre und Datenschutz", am Ende des Abschnitts "Privatsphäre" folgenden Passus hinzufügen: "In einem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (z.B. mittels so genannter Bundes- oder Staatstrojaner) durch staatliche Stellen erkennen wir immer einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtstaat vereinbar." (Der Antrag wurde als PA302 beim Bundesparteitag 2011.2 eingereicht.) Wahlprogramm 2013Der Bundesparteitag zur möge zur Konkretisierung des Grundsatzeprogrammes das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 wie folgt ergänzen: "Verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z.B. Bundes- oder Staatstrojaner) Für uns Piraten sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein. Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren:
Auch wenn alle diese Maßnahmen im Gesetz verankert werden, werden wir uns weiterhin konsequent für die Abschaffung und ein strafbewertes Verbot der verdeckten Eingriffe in informationstechnische Sysgteme einsetzen." (Der Antrag wurde als PA318 beim Bundesparteitag 2011.2 eingereicht.)
Antragsbegründung
Der 1. Passus wird im Grundsatzprogram direkt unter unserer Position zur Vorratsdatenspeicherung eingefügt. Dadurch, dass wir erklären, dass diese Eingriffe nicht mit Grundrechten und Rechtstaat vereinbar sind, implizieren wir das Ziel der Abschaffung der Maßnahmen. Der Antrag zum Grundsatzprogramm differenziert bewusst nicht zwischen Quellen-TKÜ und sonstigen Anwendungen von Staatstrojanern: Die Quellen-TKÜ ist in meinen Augen von den Auswirkungen nicht von anderen derartigen Eingriffen nicht zu unterscheiden. Ein weiterer Antrag zum Wahlprogramm stellt das auch noch mal klar. Es kann Situationen geben, in denen wir eine staatlich durchgeführte Verwanzung nicht verhindern können. In diesem Fall soll das Wahlprogramm sicherstellen, dass wir uns nicht einfach aus der Diskussion verabschieden und den anderen Parteien das Feld kampflos überlassen. Wir fordern für diesen Fall hilfsweise sehr strenge Vorgaben zur Umsetzung und Anforderungen an die Trojanisierung. Am Anfang und Ende lassen wir an unserem eigentlichen Ziel keine Zweifel. Durch die strengen Regelungen ist beabsichtigt, den Eingriff als solches möglichst unattraktiv oder gleich unmöglich zu machen. Als Ziel sehe ich hier, die Zahl auf unter 20 derartige Eingriffe pro Jahr von allen berechtigten Stellen in der Bundesrepublik zusammen zu drosseln. Wird das Know-How auf verschiedene Einzelpersonen in verschiedenenen Landes- und Bundesbehörden verteilt, kann kein einheitliches hohes Schutzniveau für die Grundrechte der Betroffenen garantiert werden. Um dieses hohe Niveau dur qualifiziertes, vertrauenswürdiges Fachpersonal sicherzustellen, schlage ich vor, dass diese Angriffe auf den Bürger von einer zentralen und daher hoffentlich gut kontrollierbaren Behörde zentral vorgenommen werden. Mir ist bewusst, dass es auch viele gute Gründe gegen so eine zentrale Schnüffelagentur gibt. Zusätzlich zur Anordnung durch den Richter soll eine Kontrolle nach Abschluß eingeführt werden. Der Hintergund ist, dass Richter durch Annahme einer Maßnahme nicht am wenigsten Arbeit haben sollen. Ebenso entsteht durch diese Bewertungen eine Basis für zukünftige Entscheidungen. Sollten sich Maßnahmen trotz positiver abschliessender Bewertung durch den Richter als unrechtmässig herausstellen, können Probleme mit dem Richtervorbehalt nachgewiesen werden, die dann auch politisch oder anderweitig gelöst werden müssen. Änderungswünsche & meine Kommentare dazu:
Erlaubnisvorschriften zur Verwanzung von Rechnern
Weitere Quellen
[1] Slashdot: How to stop the next Wikileaks http://it.slashdot.org/story/11/10/21/0250215/how-to-stop-the-next-wikileaks LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung
14.11.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- "Ebenso lehnen wir Piraten auch..." ist eine wortdopplung. das wort "auch" bitte streichen. --Korbinian 21:33, 20. Okt. 2011 (CEST) -- done -- Gimli 00:59, 21. Okt. 2011 (CEST)
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Magnus R.
- LordSnow (für den Grundsatzprogrammantrag)
- ScumPH 15:19, 1. Nov. 2011 (CET) - Vorschlag: genehmigender Richter muß ein BVG-Richter sein.
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Andena gegen einen verfassungsrechtlich einwandfreien Eingriff ist nicht zu sagen
- Mit der Annahme dieses Antrags legen wir Piraten uns fest, dass ein solcher Eingriff niemals verfassungsrechtlich einwandfrei sein kann, da es sich immer in einen unverhältnismässig tiefen Eingriff in die Grundrechte handelt. Dieses leitet sich in meinen Augen direkt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung ab, da bei objektiver Betrachtung die technischen Hürden so hoch liegen, niemals erfüllt werden können. -- Gimli 14:34, 21. Okt. 2011 (CEST)
- Dann formuliert das doch auch so, siehe den eindeutigen P539. Dieser Antrag lädt doch wieder zu Hintertürchen ein, von denen es schon viel zu viele gibt.Guru
- Dieser Antrag lädt zu keinen Hintertürchen ein. Sowohl am Anfang und am Ende wird ganz deutlich klar gestellt, dass wir PIRATEN Bundes/Staatstrojaner abschaffen wollen. Wenn uns das nicht gelingt (was in der Opposition wahrscheinlich ist), werden wir uns dafür einsetzen, dass die jetzige Gesetzeslage deutlich verbessert wird und den Staatstrojanern sehr enge Korsette angelegt werden. -- Gimli 16:14, 14. Nov. 2012 (CET)
- Dann formuliert das doch auch so, siehe den eindeutigen P539. Dieser Antrag lädt doch wieder zu Hintertürchen ein, von denen es schon viel zu viele gibt.Guru
- Mit der Annahme dieses Antrags legen wir Piraten uns fest, dass ein solcher Eingriff niemals verfassungsrechtlich einwandfrei sein kann, da es sich immer in einen unverhältnismässig tiefen Eingriff in die Grundrechte handelt. Dieses leitet sich in meinen Augen direkt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung ab, da bei objektiver Betrachtung die technischen Hürden so hoch liegen, niemals erfüllt werden können. -- Gimli 14:34, 21. Okt. 2011 (CEST)
- Spearmind 20:14, 21. Okt. 2011 (CEST) viel zu umfangreich; zur Sache kommen, Trojaner dürfen nie Mittel einer TKÜ sein
- Ich würde sagen: Trojaner dürfen nie Mittel des Rechtsstaats sein. - Die Quellen-TKÜ ist nur ein Anwendungszweck. -- Gimli 15:53, 22. Okt. 2011 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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