Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-22 - Moderation von Seiten
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AntragsnummerZ014 Einreichungsdatum2010-10-22 AntragstitelModeration von Seiten Antragsteller
AntragstypSonstige AntragstextEinleitung:Immer wieder werden Unzufriedenheit mit -fehlender- Moderation von Seiten innerhalb der Partei geäußert, zuletzt in einem Antrag an den BuVo zur Beschlussfassung; unabhängig von der Berechtigung zeigt das mE einen Bedarf an deutlichen Regeln an. Den Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland wird zum BPT 2010/2 folgendes Regelwerk zur Beschlussfassung vorgeschlagen: 1. für jede innerhalb der Partei betriebene, öffentlich zugängige Seite muss ein/mehrere Verantwortliche(r)/Moderator(en) benannt/gewählt werden; die Erreichbarkeit dieser Verantwortlichen/Moderatoren muss von der Seite aus einfach möglich sein. Regeln für Ernennung/Wahl und Abberufung/Abwahl müssen jederzeit einfach einzusehen und zu erreichen sein. 2. Ebenso müssen Regeln für die gewünschte und unerwünschte Nutzung der Seite veröffentlicht werden und jederzeit einfach einsehbar sein. 3. Alle Maßnahmen der Moderation müssen auf der Seite für alle nachvollziehbar dokumentiert werden. 4. Moderation eines Beitrags/eines Nutzers hat nach folgenden Regeln zu erfolgen:
5. Ein von einer Moderation nach 4. betroffener hat das Recht, ein Schiedsgericht anzurufen; das Schiedsgericht ist in seiner Entscheidung frei und nicht an die angezweifelte Moderation gebunden 6. Sofern ein für die aktive Teilnahme gesperrter Teilnehmer ein Schiedsgericht anruft oder Abberufung/Abwahl eines oder mehrerer Moderators/en verlangt, ist dies immer auf der Seite zu veröffentlichen. Antragsbegründungist schon in der Einleitung benannt Erläuterungen:Dieser Antrag ist im Liquid als Meinungsbild eingestellt, da es (Termin) gleichzeitig für den BPT 2010/2 eingereicht wird. 2. Gilt auch für die gewünschte 'netiquette' 3. dito 4. sofern ein Beitrag wg. strafrechtlich relevanter Inhalte moderiert/entfernt werden muss, muss das für alle durch Benennung des Grunds ('Aufforderung zu Straftaten', 'Beleidigung' usw.) nachvollziehbar sein; hierbei kann natürlich nicht vorher 'nur' die Moderation angedroht werden. Dort, wo eine Zustimmung eines Schiedsgerichts für eine Maßnahme gefordert ist, muss das die Moderation sofort beantragen, das mit der Begründung dem Betroffenen in allen Details mitteilen und der Allgemeinheit auf der Seite bekannt machen. 5. Wenn ein Schiedsgericht 'härter' urteilen kann, als die ursprüngliche Maßnahme, so soll das ein übereiltes/unnötiges Anrufen verhindern; sofern nötig, können die Schiedsgerichte der Partei die Aufgabe unter sich aufteilen. Liquid Feedbackhttps://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1243.html Wiki-Antragsfabrik- Konkurrenzanträge- Hinweise- Datum der letzten Änderung- |