Benutzer:Wittekind

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Kurzprofil
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Persönlich
Name: Bernd Schlömer
Nick: Wittekind
Wohnort: Berlin, Hamburg
Berufl. Qual.: Dipl.-Kriminologe Diplom-Sozialwirt
Tätigkeit: Beamter (Regierungsdirektor)
Geburtstag: 1971
Politisch
Partei: Piratenpartei Deutschland
Eintrittsdatum: 08.06.2009
Mitgliedsnummer: 2483
Landesverband: Berlin
Crew: JotWeeDee
Funktion: Bundesvorstand a.D.
Kontakt
Webmail: Form-Mailer
Mail-Adresse: bernd -dot- schloemer -at - piratenpartei -dot- de
PGP: PGP-Key
Twitter: @BuBernd
Formspring: BBBernd


Kurzvorstellung

  • 2009 bis 2010 Schatzmeister im Bundesvorstand
  • 2010 bis 2011 Schatzmeister im Bundesvorstand
  • 2011 bis 2012 Stv. Bundesvorsitzender
  • 2012 bis 2013 Bundesvorsitzender
  • 2013 bis .... Bundesvorstand a.D.

Tätigkeitsbericht 2012/2013

1. Formelle Aktivitäten

Die Teilnahme an den regelmäßigen virtuellen Vorstandssitzungen erfolgte regelmäßig, genauso wie die Erledigung des Brief- und Email-und sonstigen Geschäftsverkehrs. Nicht alle Einzelanliegen konnten im Berichtszeitraum beantwortet werden. Einzelne bereitgestellte Positionen, Stellungnahmen oder Meinungsbilder von interessierten Bürgern (und Mitgliedern) sind nicht beantwortet worden, jedoch immer zur Kenntnis genommen worden. Hierfür wird angesichts der Arbeitsbelastung durch Vielzahl an inner- und außenkommunikativer Aktivitäten um Verständnis gebeten.

Neben den virtuellen Vorstandssitzungen wurden alle Präsenzsitzungen des Bundesvorstands in den verschiedenenen Städten besucht.

Zu formellen Aktivitäten zählen auch routinemäßige Aufgaben eines Bundesvorsitzenden, wie die Bewältigung und Begegnung von Krisen, Katastrophen und Kleinkriegen. Diese werden als willkommene Abwechselung der eher verwaltenden Aufgaben angenommen.

2. Aktivitäten gemäß Geschäftsordnung des Bundesvorstands

a) innerparteiliche Aktivitäten (Besuch von Bundesländern und Landesverbänden)

Im Berichtszeitraum sind an den Wochenenden sowie zu besonders vereinbarten Terminen alle Bundesländern und nahezu alle Landesverbände der Piratenpartei Deutschland besucht worden. Lediglich im LV Saarland konnte aus terminlichen Gründen kein Besuch durchgeführt werden. Hervorzuheben sind insbesondere die „Städtereisen“, die direkt zu Mitgliedern vor Ort führten und es ermöglicht haben, ungefilterte Gespräche, Diskussionen und Fragerunden zu führen.

Auf besondere Resonanz stießen im Weiteren regelmäßige und allwöchentliche Sprechstunden, die in virtuellen Konferenzräumen (Mumble) kontinuierlich zwischen 30 und 300 Zuhörer gefunden haben. Die Fragestunde war öffentlich zugänglich und wurde nach einem Modell des „ask anything“ durchgeführt.

b) Teilnahme an besonderen Veranstaltungen ohne starke Öffentlichkeitswirkung:

Im Berichtszeitraum sind eine Vielzahl von Gesprächen und repräsentativen Terminen mit Vereinen, Verbänden, öffentlich-rechtlichen Insitutionen, Gewerkschaften, Botschaften und Einzelpersonen durchgeführt worden. Die Inhalte und Ziele der Gespräche sind in den jeweiligen Sprechstunden erläutert und beschrieben worden. Soweit wie möglich ist darauf Wert gelegt worden, die Interessen der Piratenpartei im „Vier-Augen-Prinzip“ zu präsentieren.

c) Teilnahmen an besonderen Veranstaltungen mit starker Öffentlichkeitswirkung:

Im Berichtszeitraum wurden Auftritte bei verschiedenen Diskussionen absolviert, u.a. bei der Heinrich-Böll-Stiftung, der Fernsehsendeung „Jauch“ oder anderen - auch überregionalen sowie internationalen Foren im Ausland. Thematische Schwerpunkte lagen überwiegend in den so bezeichneten Kernthemen der Piratenpartei, wie etwa der Urheberrrechtsrrform, neuen Formen digitaler Demokratie oder Korruptionsthematiken. Alle Auftritte sahen jeweilig allgemeine oder fachpolitische Referate, Vorträge oder Diskussionsteilnahmen vor. Ein/e Aufwandsentschädigung/Entgelt hierfür ist in zwei Fällen gezahlt worden:

250,00 EUR für eine Teilnahme bei einer Diskussion der Heinrich-Böll-Stiftung sowie ein vierstelliger Betrag für einen Vortrag eines Berufsverbands im Rahmen der CeBit. (Dieser wurde auf meinen Wunsch hin gänzlich dem Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg gespendet).

Des weiteren wurden im Rahmen der Außendarstetllung der Piratenpartei ungezählte Interview- oder Hintergrundgespräche mit allen relevanten regionalen, überregionalen oder internationalen (Print-)Medien, geführt.

d) Aktivitäten in der Bundesgeschäftsstelle

Im Berichtszeitraum wurden die Tätigkeiten durch die dort beauftragten und eingesetzten Kräfte kontinierlich bearbeitet. Neben den Vor-Ort-Kräften sind in der Bundesgeschäftsstelle weitere virtuelle Ehrenamtliche tätig, die nicht nur schriftliche Anfragen bearbeiten. Im Geschäftsstellenbetrieb werden mit hoher Einsatzbereitschaft Service- und Unterstützungsprozesse (auch für die Gliederungen) der Partei bearbeitet. Als Leiterin fungiert Kerstin Seier, die als erste bezahlte Kraft der Piratenpartei seit dem 1.1.2012 als Leiterin der Bundesgeschäftsstelle tätig ist. Ihr Engagement endet zum Ende des Jahres 2013 auf eigenen Wunsch.. Im Berichtszeitraum wurde sie bei ihrer Arbeit durch die ehrenamtlich tätigen Stv. Leiter der Geschäftsstelle, Moritz Niemeyer und Gabriele ….unterstützt, die hier nur beispielhaft aufgeführt werden. Schließlich wird der reibungslose Geschäftsbetrieb durch zahlreiche Kräfte des LV Berlin erst möglich.

3. Sonstiges

keine besonderen Berichtspunkte

4. Nebeneinkünfte/gewährte Vorteile:

Weitere Nebeneinkünfte aus unmittelbarer oder mittelbarer Tätigkeit für die Piratenpartei sind nicht erzielt worden. Dies gilt auch für etwaige Vergünstigungen oder andere nicht-monetäre Leistungen. Einladungen zu Essen o.ä. haben einen jeweiligen Gesamtwert von 20,00 EUR nicht überschritten. In einem Fall wurde der Einladung eines Fußballpräsidiums zu einem Fußballspiel FC St Pauli – Union Berlin gefolgt. Die Freikarte (mit Logenzugang) wird mit einem Wert von ca. 80 EUR beziffert.

Berlin/Hamburg im November 2013

gez. Bernd Schlömer


Mein Strategieansatz für die Bundestagswahl 2013

(Stand: 1. Juni 2013)

Vorbemerkungen

Die nachfolgenden Ausführungen stellen meine persönliche Meinung dar und sind in einem Verständnis formuliert, Hilfestellung für diejenigen zu bieten, die vor Ort und in den Landesverbänden einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Aktionen, Kampagnen oder Kommunikationsanlässen benötigen.

I. Ausgangslage und Ist-Situation

Es ist der 1. Juni 2013. Die Piratenpartei liegt in verschiedenen Umfragen zwischen drei und vier Prozent. Dieses ist deutlich unter den Ergebnissen nach der Berlin-Wahl und den darauf folgenden Landtagswahlen des Jahres 2012.

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl laufen unter Hochdruck. Verschiedene Arbeits- und Projektgruppen haben anhand der abgestimmten Medienstrategie Designs entwickelt, die Plakate sind im Druck; Themenschwerpunkte, Tonalitäten und Sprüche sind anhand einer strategischen Voranalyse formuliert.

Nach den vielen Gesprächen mit den aktiven Mitgliedern der Piratenpartei zeigt sich, dass der bevorstehende Wahlkampf hinsichtlich der Ansprache von möglichen Wählergruppen fokussiert auf frühere Wähler bzw. Sympathisanten konzentriert werden soll, da diese mutmaßlich schneller aktiviert werden können. Die Mobilisierung und Aktivierung weiterer und neuer Wählergruppen hingegen abhängig davon sein dürfte, ob verschiedene neue Programmelemente die Bedürfnisse und den „Zeitgeist“ von Wählern erreichen. Hier stehen entsprechende Analysen noch aus. Sie sind anlassbezogen und tagesaktuell noch zu entwickeln.

II. Strategie und Kommunikation

Damit die Zustimmungswerte des Jahres 2012 wieder erreicht werden können, muss die Piratenpartei meiner Ansicht nach in ihrem Handeln wieder stärker authentischer werden, denn nur dann kann sie glaubhaft sein. Es ist ein Kern-Merkmal der Piratenpartei, dass sie als Partei anders denkt und funktioniert als etablierte Parteien.

Dies alles sollte sich auch in der Kommunikation widerspiegeln, indem die Piraten aktiv und passiv anders kommunizieren als etablierte Parteien.

Dazu gehört, dass die Piraten wieder Freude und Lachen an Politik und Demokratie zeigen und sich auch Fröhlichkeit erlauben; etablierte Parteien lachen und freuen sich nicht. Das zeigen sie alltäglich in eindrucksvoller Weise. Dieses andere Verständnis einer positiven Politik stellt zwar eine Gratwanderung dar, da Witz und Ironie nur von wenigen Menschen verstanden werden; sie macht die Piratenpartei zugleich aber auch sympathisch. Deutlich muss hingegen sein, dass die individuellen Probleme und Anliegen der Bürger ernst genommen werden.

In der sprachlichen Kommunikation insgesamt sollten die Piraten deshalb das Anders-sein auch zeigen und umsetzen. Während etablierte Parteien auf hohem Abstraktionsniveau reden, sollten die Piraten auf allen Kommunikationskanälen auf Augenhöhe kommunizieren. Dazu gehört es dass die durchaus intellektuellen Themen der Piratenpartei so verpackt werden müssen, dass jeder sie verstehen kann.

Die Andersartigkeit der Piratenpartei zeigt sich weiter auch in ihren digitalen Kommunikationskanälen. Dieses möchte ich an dieser Stelle exemplarisch beschreiben. Weitere Darstellungen, dazu zählen auch medienstrategische Aspekte, sind den zuständigen Kollegen im Bundesvorstand vorbehalten.

Die hohe digitale Medienkompetenz unserer Mitglieder ist aktiv zu nutzen, um gerade in den digitalen Medien Menschen zu erreichen und durch Social Media Multiplikationseffekte zu erzielen.

Hierfür sind in den eigenen Social-Media-Gruppen Ideen und Kampagnen zu entwickeln, die auf zweierlei Säulen beruhen. Einerseits ist eine sogenannte Content Strategy zu realisieren, die gute Inhalte produziert und die die Positionen der Piratenpartei mit der Tagespolitik in Verbindung bringen kann. Sie muss "Lust auf teilen" machen. Andererseits sind die Kandidaten, Mandatsträger und Miglieder der Piratenpartei zu ermutigen, an Diskussionen in sozialen Netzwerken teilzunehmen. Die Content Strategy liefert dabei auch Material für Mandatsträger und Mitglieder, mit einem Motiv selbst einen Diskussionsraum zu eröffnen.

Da einige intellektuelle Themen in der Kürze nicht erklärt werden können, sind die unendlichen Vertiefungsmöglichkeiten des Netzes zu nutzen. Daher muss jede kommunikative Äußerung, sei es in der Zeitung, im Fernsehen, im Radio oder auch im Kommentar eines Basispiraten zu einem Blogbeitrag, immer den Verweis auf die eigene Website enthalten, wo mehr Informationen zu finden sind.

III. Ziele und Themen

Wenn von strategischen Absichten die Rede ist, dürfen oder müssen auch Ziele benannt sein. In diesem Verständnis ist es aus meiner Sicht das Ziel der Piratenpartei, kurz- bis mittelfristig die politische Meinungsbildung im Deutschen Bundestag und/oder im europäischen Parlament mit eigenen Themenbeiträgen (oder mit Beiträgen von Bürgern) beeinflussen zu können. Der Einzug in den Deutschen Bundestag ist 2013 realistisch. Das Erreichen von sechs bis sieben Prozentpunkten möglich. Mittelfristig kann die Piratenpartei sogar bis zu zehn Prozentpunkte erreichen.

Der Einzug in Länderparlamente sowie Mandate auf kommunaler Ebene sind für diese mittelristige Zielsetzung wichtige Meilensteine, denn mit jeder parlamentarischen Abbildung steigt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für die Anliegen der Piraten.

Im aufkommenden Bundestagswahlkampf sind für die oben benannte Zielsetzung vier Themenfelder identitätsstiftend und tragen zur Wählermobilisierung bei. Sie fokussieren auf das Kernprofil der Piraten. Mit ein wenig Ideenkraft und Kreativität lassen sich hieraus für konkrete Kommunikationsanlässe, auch bildstarke Aktionen und Kampagnen entwickeln:

1. der Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben; es findet u.a. seinen Ausdruck in der Forderung nach dem Schutz von Bürger- und Grundrechten. 2. der Anspruch auf gesellschaftlicher Beteiligung und Teilhabe; sie findet ihren Ausdruck im freien und ungehinderten Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur, Plattformneutralität jedweder Art oder der Idee eines Grundeinkommens. 3. der Anspruch auf politische Beteiligung: Neue Modelle von direkter und indirekter - vor allen Dingen natürlich auch digitaler - Demokratie sind voranzutreiben, die Bürgerbeteiligung insgesamt zu stärken. 4. der Anspruch auf Integrität, Offenheit und Transparenz in Politik und Verwaltung; sie sind Voraussetzung für das Funktionieren von Demokratie.

In der Außendarstellung von Themen und daraus abgeleiteten konkreten Vorhaben ist dabei ein wichtiges vereinendes Element zu nutzen: die Unzufriedenheit mit dem etablierten System und den Parteien. Diese Unzufriedenheit mit der politischen Klasse sollte die Piratenpartei aufnehmen und gleichzeitig eigene Ziele positiv darstellen.

In den kommenden Wochen und Monaten werden viele Fallbeispiele für Missstände, Fehlentwicklungen oder Misswirtschaft die politische Berichterstattung prägen. Diese Kommunikationsanlässe sollten sich Mandatsträger, Kandidaten und Vorstände zu eigen machen und abgestimmt agieren. Missstände bieten eine Fläche zum Angriff. Mit den konkurrierenden Parteien ist die Debatte zu suchen, der politische Konflikt ist mit ihnen einzugehen.

IV. Zusammenfassung und übergeordnete Botschaft

Zusammenfassend sollte es entsprechend heißen: Wir haben Spaß und Freude am politischen Engagement, wir möchten das Bestehende mit neuen und eigenen Ideen zukunftsweisend ändern. Das Motto des zurückliegenden Bundesparteitags war folgerichtig als erster Impuls formuiert worden: „Wir stellen das mal infrage.“ Infragestellen, Mobilisieren, Ändern und Lust machen auf Teilen. Das ist die übergeordnete Botschaft.

Positionen

Die Lehren aus dem Versagen der Nachrichtendienste

(Stand: 17.7.2013)

Angesichts des fast schon vergessenen NSU-Skandals und des allgegenwärtigen NSA-Überwachungswahns muss die Frage erlaubt sein, ob Nachrichtendienste in Deutschland weiter existieren oder einfach aufgelöst werden sollen. Gegen die Auflösung spricht die fast unweigerliche Aufwertung der polizeilichen Staatsschutzstellen, die wahrscheinlich mit nachrichtendienstlichen Kompetenzen ausgestattet, das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten ad absurdum führen würden.

Besser ist eine umfassende Ziel- und Aufgabenkritik von Nachrichtendiensten. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel muss in jedem Fall eine konkret definierte Ausnahme bleiben und unter Abwägung des Eingriffs in Grund- und Bürgerrechte erfolgen. Prinzipiell ist eine strikte richterliche Zustimmungspflicht vorzusehen. Weitere Ansatzpunkte für eine konstruktive Diskussion sind folgende Vorschläge:

1. Die Entscheidung darüber, welche Bestrebungen als sicherheitsgefährdend und verfassungsfeindlich gelten, muss öffentlich diskutiert und parlamentarisch entschieden werden. Es gibt keine Gründe, die dafür sprechen, diese Entscheidung einem kleinen und geheim tagenden Kontroll-Gremium zu überlassen. Offenheit und Transparenz ist Voraussetzung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle. Dieses gilt für Ziele und Aufgaben von Verfassungsschutzbehörden genauso wie für den Bundesnachrichtendienst.

2. Die erstellten Analysen und Bewertungen von Nachrichtendiensten sind ebenso wie die verwendeten Quellen (als Regelfall der Informationsbeschaffung) offenzulegen, die sonstigen Quellen den parlamentarischen Kontrollgremien auf deren Nachfrage hin verpflichtend vorzulegen. Dieses gilt explizit für Quellen von ausländischen Nachrichtendiensten.

3. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, wie etwa der Einsatz von V-Leuten, ist von einem Parlamentarischen Kontrollgremium zu genehmigen. Der Einsatz von V-Leuten ist lediglich zeitlich befristet und verbunden mit einer Berichtspflicht zu genehmigen. Bei Gefahr von "Leib und Leben" sollte ein besonderer Nachrichtendienstbeauftragter entsprechende Einblick- und Kontrollmöglichkeiten besitzen. Nachrichtendiensten wird es untersagt, nach eigenem Ermessen nachrichtendienstliche einzusetzen.

4. Um das offensichtlich überforderte Parlamentarische Kontrollgrremium zu entlasten, ist ein parlamentarisch gewählter Nachrichtendienstbeauftragter vorzusehen, der neben den oben angeführten Rechten weitere Kompetenzen erhält (Akteneinsichtsrecht, das Recht Bedienstete der Nachrichtendienste und Behörden zu befragen u.a.) sowie eigene Personalausstattungen vorhält. Der Nachrichtendienstbeauftragte kann eine vergleichbare Stellung wie der Datenschutzbeauftragte besitzen und bearbeitet auch auch Bürgerbeschwerden. In diesem Sinne ist er zugleich ein Bürger(-rechts)beauftragter der Bundesregierung.


Verloren im #Neuland – ein kurzer Kommentar zu Prism und Tempora

(Stand: 25. Juni 2013)

Es wirkt ein wenig belustigend: Es gibt offenbar kaum einen Politiker in Deutschland, der sich in diesen Tagen angesichts der Existenz der bislang bekannt gewordenen Überwachungsprogramme nicht darum bemüht, medienwirksam große Empörung zu äußern. Vorschläge zur Begegnung von schweren Versäumnissen beim Datenschutz bleiben weitgehend aus. Offensichtlich betreten selbst die Grünen noch Neuland, wenn sie staatstragend lediglich von einer sehr ernsten Lage für den Rechtsstaat sprechen.

Es sind aber die einfachen und klaren Signale der Politik, die derzeit fehlen. Kleine Maßnahmen, die große Wirkung entfachen können. So können Internetunternehmen, wie beispielsweise Facebook, zeitnah verpflichtet werden, maschinenlesbare Datenschutzerklärungen vorzulegen. Diese ermöglichen es Verbrauchern zu prüfen, was mit den eigenen Daten geschieht. Weiter ist der Selbstdatenschutz insgesamt zu stärken: Informationen, die ein Verbraucher in ein System eingibt, sind mit flankierenden informationellen und organisatorischen Maßnahmen zu versehen, die Hinweise darauf erlauben, was mit Daten geschieht oder welchem Sicherheitsrisiko man sich aussetzt. Eine einfache Datenschutz-Ampel reicht schon, um Verbraucher einen schnellen Überblick zu geben, wenn die weitere Eingabe von Daten einen Gefährdungsgehalt beinhaltet, sei es weil Daten von unbefugen Dritten einsehbar sind oder Daten an Dritte unbefugt weitergegeben werden. Kleine Maßnahmen, die wirklich helfen würden.

Liebe Bundestagsparteien, machen Sie einfach mal etwas und empören Sie sich nicht andauernd. Ihre Politik nervt langsam.


Feedback aus der Umfrage

(Stand: 4. März 2013)

Auf einer sechsstufigen Rating-Skala konnten die Mitglieder ihre (Un-)Zufriedenheit mit meiner Arbeit als Bundesvorsitzender äußern.

Zunächst wurde gefragt, ob überhaupt Feedback per Umfrage gegeben werden möchte. Von 4.794 Mitgliedern haben dieses 2.097 bejaht. 2.697 verneinten diese Frage.

Die Rückmeldung derjenigen Mitglieder, die Feedback geben wollten, ergibt folgende Verteilung:

Antwort absolut in Prozent
sehr zufrieden 363 17%
mehrheitlich zufrieden 529 25%
eher zufrieden 378 18%
eher unzufrieden 272 13%
mehrheitlich unzufrieden 226 11%
sehr unzufrieden 329 16%
keine Angabe 262
gesamt 2097 100%

Wenn wir Äquidistanz unterstellen, dann wäre

  • der Modalwert: 2
  • der Median: 3
  • das arithmetrische Mittel: 3,2


Weiter habe ich 648 offene Kommentare erhalten, die ich als persönliches Feedback nicht veröffentlichen werde. Es gibt darunter sehr positive, aber auch negative Rückmeldungen. Ich werde mir jede Anregung genau anschauen und Verbesserungen für meine Arbeit ableiten.

Vielen Dank!

Ein unvermeidlicher Rücktritt

(Stand: 5.2.2013)

Es ist gar nicht das Ergebnis eines akademischen Verfahrens; die Feststellung der Academia, das eine sowieso nur verliehene (!) Promotion nicht rechtens war. Es sind die Begleitumstände, die mich stören.

Am Beispiel Schavan wird die Doppelmoral gegenwärtiger Politik deutlich.

Beim ungeliebten Guttenberg lobt die Bildungsministerien die Neutralität und die Unabhängigkeit des akademischen Verfahrens; sie untermauert das Recht auf Selbststeuerung im Wissenschaftssystem.

Zugleich zeigt sie eine eindrucksvolle Überheblichkeit, eine klammheimliche Freude über den Rücktritt des Ministers. Arrogant wirkt es. Sie schämt sich sogar öffentlich für den Ex-Kollegen. Auf die Solidarität gegen den ungeliebten jungen Helden der Bundesregierung kann sie dabei setzen. Das macht es einfach.

Jetzt steht sie selbst im Fokus, wehrt sich - und klagt: gegen das ehemals noch von ihr selbst gelobte Selbstverwaltungsrecht deutscher Hochschulen. Es sollen andere Maßstäbe gelten als in der Causa Guttenberg. Das darf nicht sein.

Sie sollte gehen.

Ohne Menschen - der technologische Fortschritt bei Kampfdrohnen

(Stand: 26.01.2013)

Ich sage es vorab: Die Entwicklung, die Beschaffung und der Einsatz von autonom agierenden Waffensystemen muss im Sinne einer proaktiven Rüstungskontrolle schon heute geächtet werden.

Unbemannte und ferngesteuerte Flugsysteme werden seit ungefähr 1990 für die Überwachung von Einsatzräumen und die Aufklärung von Zielen genutzt. Die ersten bewaffneten Überwachungsdrohnen nutzte Israel, dann darauf die USA - unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September 2001.

Seither wird Kritik an ihrem Einsatz geäußert. So wurde insbesondere in den USA in den letzten Jahren die Rechtmäßigkeit gezielter Tötungen in Frage gestellt, die die amerikanischen Dienste zuvor mit Verweis auf das Selbsverteidgungsrecht im Kampf gegen den Terror legitimiert hatten.

Jetzt kommt die Debatte in Deutschland an.

Die Entscheidung über den Kauf von bewaffneten Kampfdrohnen beherrscht die Diskussion an diesem Wochenende. Der geplante Einstieg Deutschlands in die Nutzung von ferngesteuerten und bewaffneten Flugsystemen bedeutet aber zugleich auch den Einstieg zu mehr Entscheidungsautonomie von Waffensystemen.

Noch ist der Mensch Teil des Entscheidungsprozesses. Er entscheidet (auch wenn nur als Mausklick) über den Einsatz von Waffen. Ein Mensch mit Gewissen, ethischem Bewusstsein und Moral.

Zukünftig wird dies anders sein. Der Einsatz von Sensorik-Systemen und automatischer Sensordatenverarbeitung bei unbemannten Flugsystemen wird den Menschen entbehrlich machen. Auch die Entscheidung darüber, ob ein Einsatz von Waffen gerechtfertigt erscheint, wird selbständig durch das Waffensystem bewertet. Der Mensch ist nicht weiter Teil des Entscheidungsprozesses; er wird zum Beobachter, vielleicht zum Bestätiger des Systems.

Soweit sollte es nicht kommen. Daher muss schon heute über eine Ächtung gesprochen werden.


Evaluation Sicherheitsgesetzgebung

(Stand: 26.01.2013)

Zum Auftakt der Evaluation der Sicherheitsgesetzgebung am 28.01.2013 an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin:

Ich erinnere die Teilnehmer der Kommission daran, dass zu jeder ehrlichen und offenen Aufgabenkritik auch die Frage nach Akzeptanz, Wirksamkeit und der Qualität von zurückliegenden Maßnahmen gestellt werden muss. Gemessen an diesen Kriterien sollten die deutsche Sicherheitsgesetzgebung zurück auf das Niveau vor den Terroranschlägen in New York geführt werden.

Weiter muss die Kommission Erkenntnisse und Empfehlungen aus der NSU-Misere mit in ihre Überlegungen einbeziehen. So muss deutlich hinterfragt werden, ob beispielsweise das Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) weiterhin überlebensfähig ist, wenn es doch die gleichen Aufgaben erfüllt wie andere Dienste.

Im Ergebnis hoffe ich auch darauf, dass die Abgeordneten und das Parlament in ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktion gegenüber den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste gestärkt werden.


Fußball und Fußballfankultur

Beteiligung und demokratische Mitsprache beginnt nicht immer nur nicht an der Schwelle von Parlamenten. Auch in ganz praktischen Lebensbereichen, wie der Gestaltung von Fußballfankultur, möchten Bürger in diesem Land mitreden. Vor diesem Hintergrund fordere ich Fans, Vereine und Mannschaften der ersten, zweiten und dritten Liga auf, sich den nachstehenden Forderungen anzuschließen und zu eigen zu machen:

  • Die Fußballfans und die Amateurfußballer sind bei ihrem Wunsch zu unterstützen, in den sicherheits- und sportpolitischen Dialog zwischen Politik, Vereinen und DFB einbezogen zu werden. Die Vereine und auch der DFB müssen sich auch als Interessenvertreter der Fans und Freizeitkicker verstehen, damit diese sich nicht von den Proficlubs der oberen Ligen allein gelassen fühlen.
  • Die Belange der Fußballfans insbesondere bei der Erarbeitung von Sicherheitskonzepten sind zu berücksichtigen. Hierzu muss der DFB die 2011 bedauerlicherweise nicht zustande gekommenen Gespräche mit Fanvertretern wiederbeleben.
  • Fangruppen müssen sich klar und deutlich von Gewalt, Rassismus und Homophobie abgrenzen und deutlich machen, dass solche Tendenzen in den Fankurven nicht geduldet werden.
  • Selbstdisziplinierung der Fans stellt einen erfolgversprechender Weg zur Steigerung der Akzeptanz von Sicherheitsmaßnahmen dar und fördert die Abgrenzung zu gewaltbereiten und rechtsextremen Problemgruppen.

Weiter sollten die folgenden Forderungen der Fangruppen unterstützt werden:

  • Einführung einer bundesweite Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Ich fordere eine pseudonyme, eindeutige Kennzeichnung für jeden einzelnen Beamten, die nur auf richterliche Anweisung hin aufgelöst werden darf. Dies gilt insbesondere für Großeinsätze.
  • Klare Kriterien für die Kategorisierung von Fans: Damit den Fans eine Selbstreflektion des eigenen Handelns ermöglicht wird –die Konsequenzen für die Einstufung als Gefahrenfans sind zum Teil erheblich (z.B. Reisebeschränkungen oder Meldepflicht)– fordere ich transparente und nachvollziehbare Kriterien für die Einstufung von Fans durch die für die „Gewalttäterdatei Sport“ zuständige Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS).
  • Beendigung der unverhältnismäßigen Behandlung im sowie auf dem Hin- bzw. Rückweg zu und vom Stadion: „Käfighaltung“ im Stadion oder „Kesseltreiben“ bei Auswärtsspielen sowie anlasslose Leibesvisitationen sind unverhältnismäßige Maßnahmen, welche die Akzeptanz von Sicherheitsmaßnahmen senken und eine Aufschaukelungsspirale zwischen Fans und Sicherheitskräften begünstigen.
  • Fan- und Familienfreundliche Anstoßzeiten: Die Zersplitterung des Spielplans durch den DFB ist kritisch. Die vom DFB aus kommerziellen Gründen betriebene Verteilung der Partien eines Spieltages über das gesamte Wochenende ist nicht nur wenig fan- und familienfreundlich. Der Profifußball tritt zudem stärker in Konkurrenz mit dem Freizeit- und Amateurfußball und gefährdet dadurch den sportlichen Unterbau der oberen Ligen.
  • Fußball darf nicht zum Luxusgut werden: Es sind stabile Stehplatzpreisen zu gewährleisten, damit der regelmäßige Besuch von höherklassigen Fußballspielen nach wie vor auch für Normalverdiener und Familien erschwinglich bleibt. Fußball ist ein Kulturgut, das auch weiterhin der Breite der Bevölkerung und nicht nur VIPs in Firmenlogen zugänglich sein sollte.


Zum Sachverhalt der Abmahnung (Stand: 26. August 2012)

Am Donnerstag, den 23. August 2012 erhielt ich am Abend einen Telefonanruf.

Während des Gesprächs wurde mir zur Kenntnis gegeben, dass die Bundespresse beschlossen habe - unabhängig von der zuvor getroffenen Feststellung des Bundesvorstands - sich nochmals an den verantwortlichen Schreiber des Flyers der AG Nuklearia zu wenden. Man sei der Ansicht, dass der Schreiber des Flyer Aussagen tätige, die presserechtlich den Anschein erwecken würden, es handele sich um offizielle Positonen der Piratenpartei Deutschland.

Dies treffe aber nicht zu. Vielmehr würden Individualmeinungen vertreten. Da lediglich das Presseteam offiziell beauftragt sei, verantwortlich die Außendarstellung zu organisieren, sei man der Auffassung, den Herstellers des Flyer nochmals darauf hinzuweisen.

Hierfür sei eineZurechtweisung geschrieben worden. Der äußeren Form nach handele es sich um eine Abmahnung (allerdings ohne die im medienrechtlichen Sinne negativen Aspekte). Es solle damit nicht die Meinungsäußerung unterbunden werden, sondern der Autor bewegt werden, klar auszudrücken, es handele sich um seine Individualmeinung. Ziel sei es, einen diesbezüglichen eindeutigen Disclaimer am Flyer anzubringen. Als Absender des Schreibens werde der stv. Bundespressesprecher fungieren und niemand anderes.

Diesem Vorgehen der Bundespresse habe ich zugestimmt. Das Schreiben wurde mir vor dem Versand noch zur Kenntnis gegeben, ohne das ich Zeit gefunden habe, es lesen zu können.

Ich halte es aber für richtig, dass in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck erweckt wird, die Piraten hätten zu bestimmten Themen, wie im konkreten Beispiel zur Atomkraft, eine Position, die der Beschlusslage oder ihren Idealen widerspricht. Ich war und bin der Meinung, dass die Inhalte des Schreibens nicht in die Meinungsfreiheit eingreifen: es bleibt in der Piratenpartei jederfrau und jedermann unbenommen, seine Meinung innerhalb und außerhalb der Partei zu äußern, solange nicht der Eindruck erweckt wird, offiziell im Namen der Partei und gegen geltende Beschlußlagen oder Ziele zu agieren.

Ich habe mich jedoch in vielen persönlichen Gesprächen davon überzeugen lassen, dass diese Art der Agitation nicht der richtige Weg ist, innerparteilich mit diesem Konflikt umzugehen, und betrachte es im Nachhinein als Fehler, diese nicht verhindert zu haben. Ich habe dem Bundesvorstand am empfohlen, alternative Wege zu prüfen, eine Falschdarstellung der Beschlußlage in der Öffentlichkeit zu verhindern.

Was heißt denn hier liberal?

(Arbeitstitel) in Arbeit.

Verbrechensbekämpfung und Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung als Garant erfolgreicher Verbrechensbekämpfung? (Stand: 7. Januar 2012)

„Im Interesse der Sicherheit der Bürger...“ - Es sind immer die gleichen Argumentationslinien, die im Kontext der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung von den Befürwortern der anlasslosen Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten des Telefon- und Internetverkehrs vorgetragen werden. In der überwiegend sehr emotional geführten Kontroverse, die durch das Verstreichen der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am 27. Dezember 2011 neuen Anschub erhalten hat wird jedoch kaum auf den kriminalistischen Nutzen der Speicherung von Kommunikationsdaten eingegangen. Die kriminologisch-kriminalistische Befundlage über den möglichen Erfolg der Datenspeicherung ist darüber hinaus ebenfalls dünn, in Teilen gar nicht vorhanden.

Zuletzt hatte am 2. August 2011 eine Anfrage an den Deutschen Bundestag keine neuen Hinweise auf die Effektivität und die Effizienz der Vorratsdatenspeicherung geben können. Auf die Frage, wie viele Straftaten mit Internetbezug im Zeitraum 2008 bis 2010 begangen wurden, antwortete die Bundesregierung, dass erst seit dem Jahr 2010 Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ flächendeckend und systematisch erfasst würden. Demnach seien laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2010 246.607 so zu bezeichnende Fälle registriert worden. Im Jahr zuvor wurden 206.909 Fälle in 15 Bundesländern gezählt, im Jahr 2008 waren es in den 15 erfassten Bundesländern 167.451 Fälle. Keine Auskunft konnte die Bundesregierung jedoch darüber geben, wie viele Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten, nur weil es am Einsatz des Instrumentariums der Vorratsdatenspeicherung gefehlt habe. In kriminologischer Hinsicht können die Zahlenwerke der PKS keine Aussagen über den Erfolg der Verbrechensbekämpfung im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung ermöglichen; sie erlauben noch nicht einmal eine Aussage über das Gesamtaufkommen von Vergehen und Verbrechen mit dem Tatmittel Internet. Die PKS erfasst lediglich die von der Polizei registrierten Strafanzeigen. Die Statistik dokumentiert somit das Anzeigenverhalten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Diejenigen Straftaten, die unentdeckt oder gar nicht angezeigt werden, sind nicht in der PKS enthalten.

Weiter wird es auch dem in der polizeilichen Verbrechensbekämpfung unkundigem Laien nicht verwundern, dass nicht jeder Fall, in dem das Mittel der Vorratsdatenspeicherung Eingang finden soll, auch automatisch zur Lösung gebracht werden kann. Die bekannten Ermittlungspannen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Raster-Fahndung bei der Schleyer-Entführung oder dem fehlerhaften DNA-Befund im Heilbronner Polizistenmord belegen, dass nicht jeder methodisch-technologische Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung zugleich ein Erfolgsgarant der Aufklärung sein muss. Aus der empirischen Forschung ist zudem bekannt, dass sich polizeiliche Maßnahmen zwar nach einem ersten Lösungsangriff zu einem sehr großen Teil auf die systematische und objektivierbare Ermittlung vielfältiger Spuren richten; hierunter würde auch die Vorratsdatenspeicherung fallen. In einem zweiten Schritt hingegen bemühen sich die Ermittlungsbehörden, jede objektive Spurenlage in eine sprachliche Darstellung zu bringen – und damit in eine subjektive Form, in der unter Umständen falsche Deutung und Interpretation Eingang finden. Hinzu kommen drittens Zeugen- und Aussagenbeweismittel, die darauf abzielen, jede Spur sehr gründlich zu überprüfen. Die Aufklärung von Straftaten ergibt sich insofern in der Regel nicht durch eine gute und gründliche Analyse von Kommunikationsdaten, sondern die erfolgreiche polizeiliche Ermittlung ist das Ergebnis einer möglichst weiten und vorurteilsfreien Vorstellungskraft – diese ist allerdings durch den „Faktor Mensch“ nicht immer gegeben: ein falsches Resumee oder ungenaue Zeugenaussagen können in die Irre führen. Dieses kann das Instrument der Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern. Schließlich werden auch die potenziellen Straftäter Umgehungsweisen finden, die die scheinbar „objektiven“ Befunde aus der Speicherung von Kommunikationsdaten nutzlos machen.

Unabhängig von dem Erfolg oder dem Misserfolg bei der Verbrechensbekämpfung sind jedoch die grundlegenden Argumente zu nennen, die gegen den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung sprechen: Die anlasslose Speicherung von persönlichen Daten verstößt gegen das Grundgesetz und gegen die informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern von Kommunikationsdaten würde nicht zu einem größeren Erfolg der Polizei bei der Verfolgung von Einzeltätern führen. Es wird im Gegenteil zu einer respektablen Erhöhung der Verdächtigen-Statistik beitragen: 80 Millionen Personen, jedes Jahr.

Im digitalen Panoptikum

Der Staatstrojaner als Sinnbild allumfassender Überwachung im digitalen Zeitalter (Stand: 23. Oktober 2011)

„Nichts ist wertvoller als Informationen!“ Aus diesem Grund ist es seit jeher das uralte Verlangen der Menschheit, das vertrauliche Gespräch und seine Inhalte abzuhören, Diskretes zu erfahren - schlechthin zu lauschen. Immer geht es darum, sich einen Vorteil zu verschaffen.

Das heutige Abhör- und Spähszenarium ist dabei wesentlich tiefgreifender als in der aktuellen Debatte um den sogenannten Staatstrojaner diskutiert wird. Es ist vielerorts eine differenzierte Technik der sozialen Kontrolle im Einsatz: Spähsoftware, die (staatliche) Videoüberwachung oder alle Varianten (auch) biometriegestützter Überwachungs- und Kontrollverfahren, wie wir sie in der Piratenpartei unter dem Schlagwort INDECT in die politische Debatte einbringen. INDECT steht in der Langfassung für ein geplantes „Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Überwachung, Suche und Erkennung (von Personen).“ Hier wird die Überwachung zum unverzichtbaren Instrument im Kampf gegen das Verbrechen deklariert. Und schließlich sind es nicht nur die Geheimdienste oder die Institutionen des Strafrechts, die Mithören möchten. Auch die Unternehmen und ihr leitendes Management lesen und lauschen mit.

Sie alle möchten den Zugang und die Überwachung unserer möglicherweise sozial sanktionierbaren vertraulichen Kommunikation sicherstellen; sie möchten unsere Trivialitäten,Verabredungen, Erklärungen, Geständnisse lesen und kontrollieren – all das, was eigentlich „unter vier Ohren und Augen bleiben soll“.

Waren in den neunziger Jahren die Diskussionen um die analoge Technik des Großen Lauschangriffs mit ihrer einhergehenden Einschränkung des Artikel 10 Grundgesetz noch hoch umstritten, müssen sich die Bürger in diesem Land nunmehr mit einem weitaus höheren Eingriff in ihre Intimsphäre auseinandersetzen. Die vorhandene Spähsoftware versetzt die Instanzen des Strafrechts in die Lage, nicht nur verbale und schriftliche Kommunikation zu überwachen; nein, sie durchdringen unsere abgespeicherten Gedanken auf den persönlichen Rechnern. Sie sind zudem in der Lage, diese „Daten“ zu ändern oder zu manipulieren. Wir erleben mit diesen eingesetzten Instrumenten der Überwachung die Geburtsstunde eines digitalen Panoptikums in der Lesart des englischen Philosophen Jeremy BENTHAM. Spähsoftware, staatliche Videoüberwachung sowie die INDECT-Verfahren drohen zum Inventar einer digitalen Disziplinar- und Sicherheitsgesellschaft zu werden, in der die perfekte Überwachung betrieben werden kann: Von zentraler Stelle fungieren im Sinne BENTHAMs Wächter, die permanent die alltäglich gewordene Kommunikation über Mails und andere digitale Instrumente des Austausches überwachen. Die Gedanken und das Verhalten eines jeden einzelnen Bürgers kann unaufhörlich mitgelesen werden. Der Bürger wird damit unter die permanente soziale Kontrolle eines digitalen panoptischen Blicks gestellt.

Die politische Auseinandersetzung, die die Piraten in diesen Diskussionen und Vorhaben suchen, wendet sich gegen dieses Ansinnen und diese Vorhaben. Wir möchten die Unverletzlichkeit der Privatsphäre als mühsam erworbenes kulturelles Bürger- und Staatsrecht verteidigen. Wir wehren uns dagegen, dass das Abhören, das Lauschen sowie der Einblick in unsere intimste Gedankenwelt als conditio sine qua non moderner Straftaten- und Terrorismusbekämpfung erachtet wird.

Die Spähsoftware ist in diesem Sinne schließlich nichts weiter als eine skandalöse Verletzung der Privat- und Intimsphäre unserer Bürger in diesem Land.

Opfer und der Opferschutz bei der Bekämpfung von Kinderpornografie

Anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung der Deutschen Kinderhilfe, Vertretern der Piratenpartei (Schlömer & Urbach) und einer japanischen Delegation, (die derzeit Deutschland besucht, um Strategien der Bekämpfung von Kinderpornografie im Kommunikationsnetzen kennenzulernen) am 25. November 2011 in Berlin möchte ich an dieser Stelle nochmals die Bedeutung des Opfers sowie des Opferschutzes in Verbindung mit sexuellem Missbrauch an Kindern anhand von fünf Positionen deutlich machen (Stand: 25. November 2011):

1- Die politischen Akteure der Piratenpartei sind sich bewusst, dass der überwiegende Anteil von Missbrauchsdelikten gegen Kinder im familiären und/oder sozialen Umfeld stattfindet. Handel und Tausch von kinderpornografischen Material in Kommunikationsnetzen ist in diesem Kontext eine gefährliche Einstiegsdroge, die für spätere reale Missbrauchsfälle ein ernstzunehmendes Risiko darstellt. Nur das konsequente Löschen entsprechender digitaler Angebote in den Kommunikationsnetzen kann Abhilfe schaffen.

2- Verstärkte Aufmerksamkeit und aktives Handeln erwachsener Bezugspersonen sowie die Stärkung des Selbstbewusstseins von Kindern in vor-schulischer oder schulischer Sozialisation können als geeignete Ansatzpunkte betrachtet werden, um wirksame Prävention vor sexuellen Missbrauch zu betreiben. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungsangebote für Eltern, Betreuungspersonal und Kinder verpflichtend vorzusehen und flächendeckend anzubieten. Dieses muss gefordert werden, da allen konsequenten Lösch-Versuchen an einer gewissen Stelle natürliche Grenzen gesetzt sind; hier können dann die benannten Instrumente und Wege der Bekämpfung sexuellen Missbrauchs beschritten werden.

3- Familien- und Sozialpolitik muss in der Weise betrieben werden, dass missbrauchsbegünstigende Konstellationen aufgebrochen werden können. Dabei spielt die Ent-Ideologisierung der Familie als unantastbare, allein heilbringende Sozialisationsinstanz eine wichtige Rolle. Immer wieder muss festgestellt werden, dass in Folge realer Isolation von Familien zum sozialen Umfeld Missbrauchsfälle jahrelang unentdeckt bleiben.

4- Die Diskussion über sexuellen Missbrauch an Kindern muss enttabuisiert und versachlicht werden. Eltern und Kinder sind in ihrer Medienkompetenz zu stärken. Fernsehformate der privaten Medien (Bsp. RTL II und ihrer Darstellung von Internet-Kriminalität) bauen hierbei negative Barrieren auf, die der digitalen Präsenz in der Umwelt von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht werden. Digitale Medien sind unverzichtbare Kommunikationsinstrumente, mit Hilfe derer sich Kinder und Jugendliche aktiv austauschen, Informationen suchen und Wissen aneignen. Eltern sind aufzuklären und einzuladen, die Medien kennen zu lernen und ohne Scheu zu begegnen.

5- Opferschutz und Opferhilfe müssen in der Weise organisiert werden, dass Opfer von sexueller Gewalt in den vorhandenen stabilen sozialem Umfeld ohne Angst vor Missbrauch stabilisiert werden können. Nicht das Opfer, sondern der Täter ist aus dem Umfeld zu entfernen. Die Opfer müssen darin bestärkt werden, dass sie keinerlei Schuld tragen. Hilfeangebote müssen aktiv an die Opfer herangetragen werden. Hilfe-Notrufe und Ansprechstellen sind in der Weise zu organisieren, dass Opfer sie auch leicht erreichen können.

Sicherheitsverwahrung im Lichte eines liberalen Justizvollzugs

(Arbeitstitel) in Arbeit.

liberale Bildungspolitik und der Kopenhagen-Prozess

(Arbeitstitel) in Arbeit.