Benutzer:Tharon/Parteienfinanzierung

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Die Parteienfinanzierung aus staatlichen Mitteln

Hier entsteht eine Infosammlung zur Parteienfinanzierung. Ich werde nicht jeden Aspekt berücksichtigen, sondern versuchen mich auf interessante Informationen zu beschränken, damit das ganze lesbar bleibt.

Wie entsteht Anspruch an staatlicher Teilfinanzierung?

Eine Partei hat Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung, sobald sie in einer der jeweils letzten Landtagswahl 1% der Stimmen oder in einer der jeweils letzten Bundestags- oder Europawahl 0,5% der Stimmen erhalten hat.

Außerdem muss sie einen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, jährlichen Rechenschaftsbericht vorlegen.
Hier z.B. der Rechenschaftsbericht der Piratenpartei 2010: Datei:Rechenschaftsbericht 2010 Bund.pdf

Wie hoch ist dieser Anspruch?

Die Höhe des Anspruchs ist von 2 Dingen abhängig.

  1. Für die ersten 4 Mio Wählerstimmen entsteht ein Anspruch von 0,85 € je Stimme, darüber 0,70 € je Stimme.
  2. Für jeden Euro den die Partei durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden natürlicher Personen (bis maximal 3300€/Person) erhält, erhöht sich der Anspruch um 0,38 €

Diese beiden Posten werden zusammengezählt und entsprechen dann dem Anspruch der Partei auf staatliche Gelder.

Beispiel Piratenpartei 2011

Stimmenkonto: 1.571.297
daraus folgt ein Anspruch von:
Wähleranteil: 1.335.602,45 €

Zuwendungen: 547.010,73 €
daraus folgt ein Anspruch von:
Zuwendungsanteil: 207.864,08 €

Summe: 1.543.466,53 €

Anspruch =! ausgezahlte Mittel

Wie die Überschrift dieses Abschnitts schon sagt, ist ein Anspruch auf Finanzierung noch kein Geld auf der Bank. Es gilt:
Für jeden Euro den eine Partei vom Staat erhalten möchte muss sie einen Euro selbst erwirtschaftet haben.

Beispiel Piratenpartei 2011

selbst erwirtschaftete Einnahmen laut Rechenschaftsbericht 2010: 611.511,46 €
diese Zahl, da sie unter dem Anspruch liegt ist also das was wir tatsächlich bekommen

Durch eine Änderung des Parteiengesetzes liegt unser tatsächlicher Anspruch sogar noch niedriger, nämlich bei 578.219,55 €
Diese Änderung zu erklären würde den Rahmen sprengen, aber die Piratenpartei hat gegen diese Änderung Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Wie verteilt der Staat die Mittel auf den BV und die LVen?

Die Mittel aus der Parteienfinanzierung werden zwischen Bundesverband und Landesverbände aufgeteilt. Wobei die Landesverbände zuerst ihren Anteil bekommen und alles was über bleibt erhält der Bundesverband.

Der Anspruch eines Landesverbandes auf Mittel aus den der Partei zustehenden staatlichen Finanzierung errechnet sich aus den Wählerstimmen der letzten Landtagswahl. Einem Landesverband stehen je Wählerstimme 0,50 € zu.

Die Gesamtansprüche aller Landesverbände werden zusammengezählt und vom erhaltenen Betrag der Piratenpartei abgezogen. Alles was übrig bleibt erhält der Bundesverband.

Beispiel Piratenpartei 2011

Wie oben bereits erwähnt erhielt die Piratenpartei 2011: 578.219,55 €

Der LV Berlin hat 130.105 Wählerstimmen in der "Landtagswahl" erhalten. Daraus errechnet sich ein Anspruch von 65.052,50 €. Diese werden ihm direkt vom Staat ausgezahlt.

Der Gesamtanspruch aller Landesverbände beträgt: 246.981,50 €
Zieht man diesen Betrag nun vom Gesamtbetrag ab erhält man den Anteil den der Bundesverband bekommt: 331.238,05 €


Partfinanz Vert.jpg


Partfinanz Vert Länder 2012.jpg

Der Bundesverband verteilt die ihm zustehenden Mittel überwiegend weiter

Der Bundesverband behält die ihm zustehenden Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung nicht komplett, sondern verteilt einen Großteil (~80,8%) weiter auf die Landesverbände.

Durch Vorstandsbeschluss Link wurde eine Regelung festgelegt, die den Großteil der Mittel des Bundesverbands an die Landesverbände, je nach Fläche und Einwohnerzahl, verteilt.

Hier findet ihr den Plan zur Verteilung der Mittel für das Jahr 2012: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Aufteilung_der_Parteienfinanzierung_an_die_Gliederungen_2012.pdf

Das ganze mal grafisch ausgewertet:

Partfinanz Vert Bundesanteil 2012.jpg

Was bedeutet all das für uns aktuell?

  • Für die Piratenpartei gilt derzeit: "1 Euro Spende = 1 Euro mehr vom Staat"
    • Dies gilt da wir noch weit davon entfernt sind unsere Ansprüche auszuschöpfen, wenn dies jemals erreicht wird gilt dann: 1 Euro Spende = 0,38 Euro vom Staat

Auch das muss man sich grafisch ausgewertet anschauen!

Spende Parteienfinanz.jpg

Entwicklung des Anspruchs und der Inanspruchnahme der Parteienfinanzierung

Die Balken zeigen den Anspruch aus der Parteienfinanzierung

  • blau: Anspruch aus den Stimmen der Landtagswahlen, Bundestags- und Europawahl.
  • orange: Anspruch aus Zuwendungen (Spenden nat. Personen) an die Piratenpartei.

Die Lininen zeigen die Inanspruchnahme, die wie oben beschrieben abhängig von den selbst erwirtschafteten Einnahmen der Partei ist

  • gelb: Anteil der direkt an die Länder ausgezahlt wird (abhängig von den Wählerstimmen der jeweils letzten Landtagswahl)
  • grün: Anteil der an den Bundesverband ausgeschüttet wird
  • dunkelrot: Summe aus Bund und Ländern

Grundlagen für die Schätzungen:

  • die Ergebnisse der Landtagswahlen 2012
  • jeweils 5% der Stimmen in den Landtagswahlen 2013
  • 5% der Stimmen in der Bundestagswahl 2013
  • gleichbleibende Wahlbeteiligung bei diesen Wahlen
  • Entwurf des Rechenschaftsberichts für 2011
  • Schätzungen der Finanzratsmitglieder über die Einnahmen 2012 (Stand vom 30.6.12)


Entwicklung Parteienfinanzierung.jpg

Wie kriegen wir nun die restliche Kohle vom Staat?

Eigentlich ganz einfach, mehr Kohle einnehmen. ;)

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