Benutzer:Serapath/Definitionen

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Arbeitspad der AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Aktueller Stand

Begriffsfindung: Sparen,Konsum,Investition,Schulden,Geldvermögen,usw.

Geld

...


Geldschöpfung durch Privatbanken

Ein Großteil der Kredite wird bei den Privatbanken durch girale Geldschöpfung geschaffen. Die privaten Banken müssen in Ihrer Bilanz nur genügend Einlagen bei der Zentralbank nachweisen (derzeit 1%, s. [DBB1]). Die Banken können also ein Vielfaches ihrer Einlagen verleihen (bis maximal 100fach, derzeit im Durchschnitt ca. 10 fach) und darauf Zinsen verlangen.


Geldforderungen

...


Schulden

...


Abschreibung

Eigenkapital

Geld

http://piratenpad.de/p/geld

Geldschöpfung

Girageld

Horten

Sparen "... Sie [Die Ersparnis] lässt sich aber auch additiv ermitteln als Summe der Zugänge an Geld- und Sachvermögen abzüglich der Abgänge an Geld- und Sachvermögen zuzüglich der Rückzahlung von Schulden abzüglich der Aufnahme von Schulden." (Dustin Ecke - Statistischs Bundesamt)

Die Definitionen für Investition, Konsum und Sparen entsprechen den Regelungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen von 1995 (ESVG 1995). Diese spiegeln sich wider in der der EVS zugrunde liegenden Systematik der Einnahmen und Ausgaben von 1998 (SEA-98). Danach zählen Ausgaben der Abteilungen 01-12 der SEA-98 zu den privaten Konsumausgaben, Ausgaben der Abteilung 15 hingegen zu den Nichtkonsumausgaben. Zu letzteren zählen z.B. Geld- und Sachanlagen sowie Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Diese "Ausgaben" gehen ein in die Berechnung der Ersparnis privater Haushalte.

Definition von Ersparnis: Diese umfasst die Ausgaben für Sachvermögen und Geldvermögen, warum ist das so?

- Die Ersparnis lässt sich residual ermitteln als Salso aus verfügbaren (bzw. ausgabefähigem) Einkommen und privaten Konsumausgaben. Sie lässt sich aber auch additiv ermitteln als Summe der Zugänge an Geld- und Sachvermögen abzüglich der Abgänge an Geld- und Sachvermögen zuzüglich der Rückzahlung von Schulden abzüglich der Aufnahme von Schulden. Beide Ansätze kommen theoretisch zu demselben Ergebnis. Jedoch ist bei Haushaltserhebungen zu beachten, dass Haushalte fehlerhafte Angaben machen oder Angaben vergessen, sodass sich Einnahmen und Ausgaben nicht entsprechen und die beiden skizzierten Ansätze zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Differenz wird als Statistische Differenz in den Tabellen zur EVS ausgewiesen. Die Ersparnis wird in allen EVS-Tabellen nach der additiven Methode ermittelt.

Was Haushalte nicht konsumieren, sparen sie. Und das Ersparte wird in Form von Geldvermögen (z.B. Sparbuch, Wertpapiere und eben auch Bargeld, das aus erhebungstechnischen Gründen in der EVS nicht abgefragt wurde) und Sachvermögen (Immobilien) gehalten. Geld, das für alle anderen Zwecke verwendet wird, stellt vereinbarungsgemäß privaten Konsum dar. Wo soll die Ersparnis denn sonst eingehen? Unter Sachvermögen werden in der EVS nur Grundstücke, Immobilien erhoben, also keine Antiquitäten, Kunstgegenständen etc., die eigentlich auch dazu gehören. Es wäre den Haushalten der EVS nicht zuzumuten, auch noch anzugeben, ob sie ein Bild vorrangig als Wertanlage (dann wäre es Sachvermögen) gekauft haben oder für Wohnzwecke (dann wäre es privater Konsum) verwendet wird. Daher werden solche Güter der Einfachheit halber in der EVS vollständig den Konsumausgaben zugeordnet. Die Berücksichtigung von Abschreibungen in einer Haushaltserhebung ist undenkbar. Stellen Sie sich vor, Sie machen bei der EVS-Erhebung mit und sollen bezüglich Ihrer Vermögensgegenstände Abschreibungen angeben? Das ist jenseits aller Möglichkeiten einer Haushaltserhebung und auch nicht Aufgabe der EVS. Die 2008er-Erhebung zum Geld- und Sachvermögen hat gezeigt, dass schon die bestehenden Fragen für viele Haushalte zu schwierig sind und abschreckend wirken (Folge: hohe Ausfallquote).

Abschreibungen sind für die EVS als Haushaltserhebung irrelevant. Es geht hier nur darum, die mit tatsächlichen Zahlungsvorgängen verbundenen Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte zu erheben. Daher werden die tatsächlichen Instandhaltungsausgaben (werterhaltende und werterhöhende) ermittelt. Diese gehören zu den Nichtkonsumausgaben (siehe SEA-98).

Der Begriff Ersparnis wird auch im Bereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (siehe Einkommensverwendungsrechnung) bzw. gesamtwirtschaftlich verwendet (Ersparnis = Volkseinkommen - privater Konsum - Staatsverbrauch). Mikroökonomisch ist er nur bei den privaten Haushalten gebräuchlich. Ersparnis der Haushalte ist das, was vom verfügbaren Einkommen am Ende einer Periode übrig bleibt, d.h. nicht konsumiert wurde (Verfügbares Einkommen = Konsum + Ersparnis). (Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Serapath/MailwechselDestatis)


Zins


Geldvermögen Geldvermögensarten Frage: Wieso klammert das statistische Bundesamt hier Bargeld aus und nimmt Aktien hinzu?

- Das Bargeld wurde in 2008 aus Praktikabilitätsgründen nicht erfasst. Die Abfrage des Bargeldbestandes eignet sich für Haushaltserhebungen nur bedingt, weil sie vor allem für Mehrpersonenhaushalte eine sehr große Belastung darstellt. Darüber hinaus wäre die Qualität von Daten zum Bargeldbestand in Haushaltserhebungen zumindest sehr fragwürdig. Aktien stellen wie alle Wertpapiere Geldforderungen dar und gehören daher - wie z. B. auch in der Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundesbank - zum Geldvermögen privater Haushalte.

Aktien gehören gemäß zum Geldvermögen privater Haushalte (siehe Geldvermögensrechnung der Deutschen Bundesbank bzw. der EZB und ESVG 1995). Wäre dies nicht so, müssten Aktien zum Sachvermögen gehören, was offensichtlich unsinnig ist. Der Begriff "Geldforderung" ist für die EVS irrelevant, da er nicht Bestandteil des Erhebungskatalogs ist. Deshalb ist eine Diskussion, ob Aktien zu den Geldforderungen gehören oder nicht, aus Sicht der EVS nicht erforderlich.

Generell gilt, dass in der EVS nur die wichtigsten Vermögensbestandteile privater Haushalte zu ermitteln sind. Dafür sind Begrifflichkeiten zu verwenden, die für die Haushalte verständlich sind. "Eigenvermögens- und Fremdvermögensaufbau" würde niemand verstehen. Sie spielen im Alltagsverständnis der Bevölkerung keine Rolle.

Die Definitionen im Gabler-Wirtschaftslexikon sind nach unserer Erfahrung häufig ungenau und zielen eher auf den Unternehmenssektor ab. Deshalb haben wir auf das ESVG 1995 verwiesen, in dem alle Sektoren behandelt werden. (Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Serapath/MailwechselDestatis)


Investition

Die Definitionen für Investition, Konsum und Sparen entsprechen den Regelungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen von 1995 (ESVG 1995). Diese spiegeln sich wider in der der EVS zugrunde liegenden Systematik der Einnahmen und Ausgaben von 1998 (SEA-98). Danach zählen Ausgaben der Abteilungen 01-12 der SEA-98 zu den privaten Konsumausgaben, Ausgaben der Abteilung 15 hingegen zu den Nichtkonsumausgaben. Zu letzteren zählen z.B. Geld- und Sachanlagen sowie Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Diese "Ausgaben" gehen ein in die Berechnung der Ersparnis privater Haushalte.

(Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Serapath/MailwechselDestatis)


Konsum

Die Definitionen für Investition, Konsum und Sparen entsprechen den Regelungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen von 1995 (ESVG 1995). Diese spiegeln sich wider in der der EVS zugrunde liegenden Systematik der Einnahmen und Ausgaben von 1998 (SEA-98). Danach zählen Ausgaben der Abteilungen 01-12 der SEA-98 zu den privaten Konsumausgaben, Ausgaben der Abteilung 15 hingegen zu den Nichtkonsumausgaben. Zu letzteren zählen z.B. Geld- und Sachanlagen sowie Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Diese "Ausgaben" gehen ein in die Berechnung der Ersparnis privater Haushalte.

Definition von privaten Konsumausgaben: Ganz offensichtlich fallen hier drunter ebenfalls Ausgaben für Sachvermögen. Wie wird also gemessen ob eine bestimmte Ausgabe für Sachvermögen als Ersparnis oder als private Konsumausgabe zu deklarieren ist?

- Ausgaben für Erwerb von Grunstücken, Immobilien zählen nicht zu den privaten Konsumausgaben, sondern zu den Investitionen privater Haushalte (siehe ESVG 1995, SEA-98). Ausgaben für sonstige "Sachgüter" zählen zu den privaten Konsumausgaben. Aus Praktikabilitätsgründen werden die üblicherweise ebenfalls dem Sachvermögen zugeordneten Ausgaben für Kunstgegenstände, Teppiche als Wertanlage und Antiquitäten (siehe z. B. die Vermögensrechnung der Deutschen Bundesbank) nicht den Investitionen, sondern den Konsumausgaben zugeordnet, und zwar nicht nur in der EVS, sondern bereits in der SEA. Dies ist häufig auch nicht ganz falsch, weil solche Gegenstände in der Regel nicht nur der Wertanlage dienen, sondern auch Wohnzwecken (die SEA-98 gliedert die Ausgaben nach ihrem Verwendungszweck).

Was Haushalte nicht konsumieren, sparen sie. Und das Ersparte wird in Form von Geldvermögen (z.B. Sparbuch, Wertpapiere und eben auch Bargeld, das aus erhebungstechnischen Gründen in der EVS nicht abgefragt wurde) und Sachvermögen (Immobilien) gehalten. Geld, das für alle anderen Zwecke verwendet wird, stellt vereinbarungsgemäß privaten Konsum dar. Wo soll die Ersparnis denn sonst eingehen? Unter Sachvermögen werden in der EVS nur Grundstücke, Immobilien erhoben, also keine Antiquitäten, Kunstgegenständen etc., die eigentlich auch dazu gehören. Es wäre den Haushalten der EVS nicht zuzumuten, auch noch anzugeben, ob sie ein Bild vorrangig als Wertanlage (dann wäre es Sachvermögen) gekauft haben oder für Wohnzwecke (dann wäre es privater Konsum) verwendet wird. Daher werden solche Güter der Einfachheit halber in der EVS vollständig den Konsumausgaben zugeordnet. Die Berücksichtigung von Abschreibungen in einer Haushaltserhebung ist undenkbar. Stellen Sie sich vor, Sie machen bei der EVS-Erhebung mit und sollen bezüglich Ihrer Vermögensgegenstände Abschreibungen angeben? Das ist jenseits aller Möglichkeiten einer Haushaltserhebung und auch nicht Aufgabe der EVS. Die 2008er-Erhebung zum Geld- und Sachvermögen hat gezeigt, dass schon die bestehenden Fragen für viele Haushalte zu schwierig sind und abschreckend wirken (Folge: hohe Ausfallquote).

(Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Serapath/MailwechselDestatis)


(FRANK+FREI) + alex

"Vermögensbildung ist der Aufbau eines Vermögens" Definition: Vermögensbildung Eine Verlängerung der Aktivseite des betrachteten Wirtschaftsteilnehmers


////////// "(Netto)Vermögen sind alle alle Vermögensgegenstände minus Schulden. (bei Privatleuten; ob Rückstellungen da mit rein sollen, ist fraglich, schöne Frage für die Vermögensteuer)" Definition: (Netto)Vermögen Die Summe der Aktivaseite abzüglich des Fremdkapitals. => (Netto)Vermögen = Eigenkapital

////////// Definition: Eigenkapital (Netto)Vermögen

////////// "Vermögensgegenstände sind entweder a) Forderungen b) Sachwerte c) (Unternehmens)Beteiligungen, wobei man letztere auch unter b subsumieren könnte" Definition: (piratige) Bilanzgliederung


////////// "Forderungen wiederum können Geld (Bargeld, M1,2,3) oder Forderungen gegen andere Nichtbanken sein" Definition: Forderungen Also das Gegenstück zu allen Positionen die Fremdkapital in Bilanzen darstellen können, richtig?


////////// "Sachwerte können z.B. Immobilien, Gold, Kunst etc. bzw. alle Gebrauchsgüter sein" Definition: Sachwerte Alles wofür man kein Geld einklagen kann sondern nur durch Verkauf des Sachwerts erhalten kann. Da eine Bilanz, klammert man (Unternehmens)Beteiligungen mal aus nur aus "Forderungen" und "Sachwerten" bestehen, gilt wohl auch Sachwerte = Summe Bilanzaktiva - Forderungen bzw. = Vermögenssumme - Forderungssumme

Sehr schön, diese Unterscheidung gefällt mir. Wir sollten eine zu IAS/IFRS, HGB, US-GAAP für VWL-Zwecke alternative Bilanzgliederung erstellen die die AKTIVA nach a), b), c) gliedert. Ich würde c) nicht unter b) subsumieren, wobei ich sie tendentiell eher b) als a) zuschlagen würde. Das statistische Bundesamt fasst sie unter Geldvermögen und damit nach klassischer Buchführung wohl unter Geldforderungen und damit unter a), was ich absoluten Quatsch finde.

(Unternehmens)Beteiligungen sollten einen eigenen Posten bekommen. Wenn man präzise sein will, so muss man sie teilweise a) und teilweise b) zuordnen. Das genaue Verhältnis ist sehr individuell und hängt von der Zusammensetzung der AKTIVA des Unternehmens ab an dem eine Beteiligung vorliegt. Der aktuelle rein rechnerische Wert der (Unternehmens)Beteiligung ist zusätzlich Abhängig von der Fremdkapitalquote des Unternehmens an dem eine Beteiligung vorliegt.

Ich würde folgende Begrifflichkeiten verwenden, weil man zb. eine Staatsanleihe und einen Lieferantenkredit in der Praxis nicht unbedingt beide mit "Forderungen" assoziiert.

Alternative Begriffe: a) Fremdkapital (war Forderungen) b) Eigenkapital (war Sachwerte) c) Gesellschaftsanteile (zb. Aktien, prinzipiell eigener Posten, generell aber auf a) und b) anteilig verteilbar)


////////// "Sparen ist Konsumverzicht. Manche nennen es "Horten" und manche meinen mit "Horten" nur Bargeld oder irgendetwas unbestimmt böses,;-)" Definition Sparen Aktuell sehe ich keine Notwendigkeit eine Definition für Sparen zu verwenden, würde aber spontan die des "statistischen Bundesamtes" benutzen. "... Sie [Die Ersparnis] lässt sich aber auch additiv ermitteln als Summe der Zugänge an Geld- und Sachvermögen abzüglich der Abgänge an Geld- und Sachvermögen zuzüglich der Rückzahlung von Schulden abzüglich der Aufnahme von Schulden."

Da muss man nun zusätzlich deren Definition von Geldvermögen kennen. In deren Geldvermögen gehört Bargeld nicht hinein, aber Aktien gehören hinein.


////////// "Geldvermögen sind Sichteinlagen und Bargeld, evtl. auch längerfristige Forderungen gegenüber Banken, aber nicht Forderungen gegenüber Nichtbanken, auch keine Staatsanleihen." Definition: Geldvermögen

Jetzt bin ich sehr verwundert. Woher stammt diese Definition? Laut Buchführung ist Geldvermögen wie folgt definiert: Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + Geldforderungen - Geldverbindlichkeiten (nachzulesen auch unter der Definition für Ausgaben im Gabler Wirtschaftslexikon)

Laut statistischem Bundesamtv (EVS) ist es ungefährt wie folgt definiert: Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand - Bargeld + Geldforderungen + (Unternehmens)Beteiligungen - Geldverbindlichkeiten

Warum gehören bei dir nicht Forderungen gegenüber Nichtbanken dazu und warum keine Staatsanleihen? Staatsanleihen sind doch relativ offensichtlich so eine Art von "Darlehen" bzw. zumindest eine Geldforderung, richtig?