Benutzer:Serapath/MailwechselDestatis
Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn H3-Einkommen, Verbrauch, Lebensbedingungen und Zeitbudgets privater Haushalte Graurheindorfer Str. 198 53117 Bonn Deutschland Tel.: +49 (0)22899 / 643 8880 oder 0611 75 8880 Internet: https://www.destatis.de
Ansprechpartner: Dustin Ecke
Tel.: 0228 99 643 8406
Sehr geehrter Herr Praetorius,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Oktober 2012 zu den Wirtschaftsrechnungen. Nach Rücksprache mit unserem Methodik-Referat können wir Ihnen folgende Antworten liefern:
Zu Ihrer Frage 1: Geldvermögensarten Frage: Wieso klammert das statistische Bundesamt hier Bargeld aus und nimmt Aktien hinzu?
- Das Bargeld wurde in 2008 aus Praktikabilitätsgründen nicht erfasst. Die Abfrage des Bargeldbestandes eignet sich für Haushaltserhebungen nur bedingt, weil sie vor allem für Mehrpersonenhaushalte eine sehr große Belastung darstellt. Darüber hinaus wäre die Qualität von Daten zum Bargeldbestand in Haushaltserhebungen zumindest sehr fragwürdig. Aktien stellen wie alle Wertpapiere Geldforderungen dar und gehören daher - wie z. B. auch in der Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundesbank - zum Geldvermögen privater Haushalte.
Zu Ihrer Frage 2: Wie entstanden die Definitionen für Investition, Konsum und Sparen?
- Die Definitionen für Investition, Konsum und Sparen entsprechen den Regelungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen von 1995 (ESVG 1995). Diese spiegeln sich wider in der der EVS zugrunde liegenden Systematik der Einnahmen und Ausgaben von 1998 (SEA-98). Danach zählen Ausgaben der Abteilungen 01-12 der SEA-98 zu den privaten Konsumausgaben, Ausgaben der Abteilung 15 hingegen zu den Nichtkonsumausgaben. Zu letzteren zählen z.B. Geld- und Sachanlagen sowie Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Diese "Ausgaben" gehen ein in die Berechnung der Ersparnis privater Haushalte.
Zu Ihrer Frage 3: Definition von Ersparnis: Diese umfasst die Ausgaben für Sachvermögen und Geldvermögen, warum ist das so?
- Die Ersparnis lässt sich residual ermitteln als Salso aus verfügbaren (bzw. ausgabefähigem) Einkommen und privaten Konsumausgaben. Sie lässt sich aber auch additiv ermitteln als Summe der Zugänge an Geld- und Sachvermögen abzüglich der Abgänge an Geld- und Sachvermögen zuzüglich der Rückzahlung von Schulden abzüglich der Aufnahme von Schulden. Beide Ansätze kommen theoretisch zu demselben Ergebnis. Jedoch ist bei Haushaltserhebungen zu beachten, dass Haushalte fehlerhafte Angaben machen oder Angaben vergessen, sodass sich Einnahmen und Ausgaben nicht entsprechen und die beiden skizzierten Ansätze zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Differenz wird als Statistische Differenz in den Tabellen zur EVS ausgewiesen. Die Ersparnis wird in allen EVS-Tabellen nach der additiven Methode ermittelt.
Zu Ihrer Frage 4: Definition von privaten Konsumausgaben: Ganz offensichtlich fallen hier drunter ebenfalls Ausgaben für Sachvermögen. Wie wird also gemessen ob eine bestimmte Ausgabe für Sachvermögen als Ersparnis oder als private Konsumausgabe zu deklarieren ist?
- Ausgaben für Erwerb von Grunstücken, Immobilien zählen nicht zu den privaten Konsumausgaben, sondern zu den Investitionen privater Haushalte (siehe ESVG 1995, SEA-98). Ausgaben für sonstige "Sachgüter" zählen zu den privaten Konsumausgaben. Aus Praktikabilitätsgründen werden die üblicherweise ebenfalls dem Sachvermögen zugeordneten Ausgaben für Kunstgegenstände, Teppiche als Wertanlage und Antiquitäten (siehe z. B. die Vermögensrechnung der Deutschen Bundesbank) nicht den Investitionen, sondern den Konsumausgaben zugeordnet, und zwar nicht nur in der EVS, sondern bereits in der SEA. Dies ist häufig auch nicht ganz falsch, weil solche Gegenstände in der Regel nicht nur der Wertanlage dienen, sondern auch Wohnzwecken (die SEA-98 gliedert die Ausgaben nach ihrem Verwendungszweck).
Zu Ihrer Frage 4: Stehen hinter den Definitionen volkswirtschaftliche Konzepte? Falls dem so ist würde ich mich über die Angabe wissenschaftlicher Papers freuen auf denen sie beruhen.
- Ja, siehe ESVG 1995 und die SEA-98. Ersteres basiert auf dem "Systems of National Accounts" (SNA), letzteres auf der COICOP (Classification of Individual Consumption by Purpose). Die SEA finden Sie unter folgendem Link:
Falls Sie weitere Fragen oder Beratungsbedarf haben, bitten wir um Rückmeldung. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Dustin Ecke
______________________________________________________________________ Wir sind telefonisch von montags bis donnerstags ab 8:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr zu erreichen. Schnell und komfortabel geht es auch über unser Kontaktformular im Internet unter www.destatis.de/kontakt/
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Sehr geehrter Herr Praetorius,
gern möchten wir Ihre weiteren Fragen beantworten, beachten Sie hier zu die Stellungnahme unseres Methodik-Referats:
Zu Ihrem Punkt 1.: Im Rahmen einer Haushaltsbefragung muss man darauf achten, keine zu komplexen Erhebungstatbestände abzufragen. Zu komplexe Erhebungstatbestände führen zu schlechter Datenqualität und zu Unit-Nonresponse, der die Repräsentativität der Ergebnisse beeinträchtigt. Dies gilt insbesondere für freiwillige Erhebungen wie die EVS, bei der Haushalte jederzeit aus der Erhebung aussteigen können. Bargeldbestände gehören zweifelsohne zu den Erhebungstatbeständen, die den Haushalten viel abverlangen (v.a. Mehrpersonenhaushalten). Daher ist sich die empirische Sozialforschung einig, dass man auf solch ein Erhebungsmerkmal im Interesse der Gesamtdatenqualität in einer Haushaltsbudgeterhebung wie die EVS besser verzichtet. In keiner Haushaltsbudgeterhebung weltweit werden die Bargeldbestände der Haushalte abgefragt. Ihren Hinweis, man könnte die Bargeldabhebungen/-einzahlungen erfassen, ohne die Haushalte zu befragen, verstehen wir nicht so recht. Kein Bankinstitut wird der amtlichen Statistik die Bargeldabhebungen und -einzahlungen Ihrer Kunden zur Verfügung stellen (und wie sollte die Verknüpfung mit den EVS-Daten erfolgen?). Das ist in diesem Rechtsstaat nicht erlaubt. Davon abgesehen: Informationen zum Bargeldbestand der privaten Haushalte liefert bereits die Bundesbank.
Zu Ihrem Punkt 2. Den Begriff Geldforderung haben Sie selbst genannt. Wenn man die Aktien Ihren Begriffen zuordnen soll, müsste man sie den Geldforderungen zuordnen. Entscheidend ist hier nur: Aktien gehören ohne Zweifel zum Geldvermögen privater Haushalte (siehe z.B. Finanzierungsrechnung der Bundesbank oder Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen). Aus diesem Grunde haben wir sie - in Abstimmung mit der Bundesbank - in der EVS 2008 im Erhebungsteil Geld- und Sachvermögen erhoben.
Zu Frage 2: Die SEA-98 ist aus der COICOP abgeleitet. Sie unterscheidet sich von der COICOP (5 Gliederungsebenen) nur dadurch, dass für nationale Zwecke noch 2 weitere Gliederungsebenen angehängt wurden. Die in der COICOP verwendeten Definitionen und Konzepte (z.B. Abgrenzung des privaten Konsums) entsprechen den Konzepten des SNA (System of National Accounts), aus dem wiederum das ESVG auf EU-Ebene abgeleitet wurde. Das ESVG ist Grundlage der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in der amtlichen Statistik. An diesen Bereich (Abteilung D im Statistischen Bundesamt) müssten Sie sich wenden. Sie finden die Konzepte aber auch in jedem volkswirtschaftlichen Lehrbuch.
Zu Frage 3: Was Haushalte nicht konsumieren, sparen sie. Und das Ersparte wird in Form von Geldvermögen (z.B. Sparbuch, Wertpapiere und eben auch Bargeld, das aus erhebungstechnischen Gründen in der EVS nicht abgefragt wurde) und Sachvermögen (Immobilien) gehalten. Geld, das für alle anderen Zwecke verwendet wird, stellt vereinbarungsgemäß privaten Konsum dar. Wo soll die Ersparnis denn sonst eingehen? Unter Sachvermögen werden in der EVS nur Grundstücke, Immobilien erhoben, also keine Antiquitäten, Kunstgegenständen etc., die eigentlich auch dazu gehören. Es wäre den Haushalten der EVS nicht zuzumuten, auch noch anzugeben, ob sie ein Bild vorrangig als Wertanlage (dann wäre es Sachvermögen) gekauft haben oder für Wohnzwecke (dann wäre es privater Konsum) verwendet wird. Daher werden solche Güter der Einfachheit halber in der EVS vollständig den Konsumausgaben zugeordnet. Die Berücksichtigung von Abschreibungen in einer Haushaltserhebung ist undenkbar. Stellen Sie sich vor, Sie machen bei der EVS-Erhebung mit und sollen bezüglich Ihrer Vermögensgegenstände Abschreibungen angeben? Das ist jenseits aller Möglichkeiten einer Haushaltserhebung und auch nicht Aufgabe der EVS. Die 2008er-Erhebung zum Geld- und Sachvermögen hat gezeigt, dass schon die bestehenden Fragen für viele Haushalte zu schwierig sind und abschreckend wirken (Folge: hohe Ausfallquote).
Zu Frage 4: Sehen Sie bitte in die SEA-98. Die Abteilung 15 gehört zu den Nicht-Konsumausgaben, die Abteilungen 01-12 zu den Konsumausgaben. Als Sachvermögensausgaben werden in der SEA nur Käufe von Immbilien, Grundbesitz behandelt. Der Begriff Investition ist eigentlich für Haushalte nicht korrekt. Korrekt ist bei Haushalten die Differenzierung zwischen Konsumausgaben und Nicht-Konsumausgaben; zu letzteren Ausgaben gehören auch die Ausgaben/Anlagebeträge für Sach- und Geldvermögen (dies wurde von uns vereinfacht als Investition bezeichnet). Das ESVG beinhaltet die volkswirtschaftlichen Konzepte. Sie finden sie auch in jedem volkswirtschaftlichen Lehrbuch (Grundstudium VWL) beschrieben.
Falls Sie weitere Fragen oder Beratungsbedarf haben, bitten wir um Rückmeldung. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dustin Ecke
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Sehr geehrter Herr Praetorius,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Oktober 2012. Anbei die Antwort von unserem Methodik-Referat:
Aktien gehören gemäß zum Geldvermögen privater Haushalte (siehe Geldvermögensrechnung der Deutschen Bundesbank bzw. der EZB und ESVG 1995). Wäre dies nicht so, müssten Aktien zum Sachvermögen gehören, was offensichtlich unsinnig ist. Der Begriff "Geldforderung" ist für die EVS irrelevant, da er nicht Bestandteil des Erhebungskatalogs ist. Deshalb ist eine Diskussion, ob Aktien zu den Geldforderungen gehören oder nicht, aus Sicht der EVS nicht erforderlich.
Generell gilt, dass in der EVS nur die wichtigsten Vermögensbestandteile privater Haushalte zu ermitteln sind. Dafür sind Begrifflichkeiten zu verwenden, die für die Haushalte verständlich sind. "Eigenvermögens- und Fremdvermögensaufbau" würde niemand verstehen. Sie spielen im Alltagsverständnis der Bevölkerung keine Rolle.
Die Definitionen im Gabler-Wirtschaftslexikon sind nach unserer Erfahrung häufig ungenau und zielen eher auf den Unternehmenssektor ab. Deshalb haben wir auf das ESVG 1995 verwiesen, in dem alle Sektoren behandelt werden.
Abschreibungen sind für die EVS als Haushaltserhebung irrelevant. Es geht hier nur darum, die mit tatsächlichen Zahlungsvorgängen verbundenen Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte zu erheben. Daher werden die tatsächlichen Instandhaltungsausgaben (werterhaltende und werterhöhende) ermittelt. Diese gehören zu den Nichtkonsumausgaben (siehe SEA-98).
Der Begriff Ersparnis wird auch im Bereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (siehe Einkommensverwendungsrechnung) bzw. gesamtwirtschaftlich verwendet (Ersparnis = Volkseinkommen - privater Konsum - Staatsverbrauch). Mikroökonomisch ist er nur bei den privaten Haushalten gebräuchlich. Ersparnis der Haushalte ist das, was vom verfügbaren Einkommen am Ende einer Periode übrig bleibt, d.h. nicht konsumiert wurde (Verfügbares Einkommen = Konsum + Ersparnis).
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dustin Ecke
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Sehr geehrter Herr Praetorius,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.10.2012.
Für Änderungswünsche bezüglich der Definition von Geldvermögen in Zusammenhang mit den privaten Haushalten auf makroökonomischer Ebene wenden Sie sich bitte an - die Vereinten Nationen (wegen des Systems of National Accounts) - Eurostat (wegen des ESVG 1995) - Statistisches Bundesamt (wegen der SEA-98), Referat C 104, 65185 Wiesbaden - Bundesbank (wegen der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung, die Eingang in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der amtlichen Statistik findet)
Ein Hinweis zu den Abschreibungen: Haushaltsbudgeterhebung verfolgen (im Einklang mit der SEA-98) das Ziel, das Budget eines Haushalts - die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben - zu ermitteln. Daher werden nur Ausgaben erhoben, die mit Auszahlungen verbunden sind (also die tatsächlichen Instandhaltungsausgaben). Für die Datenaufbereitung der Haushaltsbudgeterhebungen ist dieses Budget auch von großer Bedeutung, weil größere Abweichungen zwischen Einnahmen und Ausgaben auf unvollständige Angaben in den Haushaltsbüchern hinweisen. Nur Haushalte, bei denen Einnahmen und Ausgaben in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, können in die Ergebnisse der EVS eingehen.
Für weitere Rückfragen zur Methodik der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wenden Sie sich bitte telefonisch an Herrn Breiholz, Referat H 301 (Methodik nationaler freiwilliger Haushaltserhebungen), Telefon 0611/75-8706.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Dustin Ecke
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