Benutzer:CSteinbrenner/Gesundheitspolitik

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Gesundheitspolitik

Nicht alle Dinge des Lebens werden durch den Markt in idealer Form geregelt. Der Gesundheitsbereich gehört meiner Meinung nicht dazu. Daher spreche ich mich dafür aus, dass zwar aufgrund des Soseins von Menschen finanzielle Leistunsganreize bestehen sollen, aber ansonsten Marktmechanismen nicht bestimmen sollen wer sich zu welchen Kosten welche Versorgung leisten kann bzw. zu welchen Kosten welche Versorgung erbracht wird.

Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Reform der GKV sollte meiner Meinung nach folgende Aspekte umfassen:

Pflichtversicherung in der GKV für ALLE Erwerbstätigen

Ein Solidarsystem kann nur gut funktionieren, wenn ausnahmslose Alle in seinem Geltungsbereich sich daran beteiligen und nicht systematisch die Leistungsfähigsten aussteigen.

Eine Parallel- oder Zusatz-Versicherung in einer Privaten Krankenversicherung soll weiter zulässig sein. Nicht zuletzt um Schadenersatzforderungen der privaten Krankenversicherer zu vermeiden. Den Rest regelt der Markt.

Keine Beitragsbemessungsgrenze für Versicherte in der GKV

Da in der GKV nicht das eigene Risiko versichert ist, sondern ein Betrag im Rahmen des Solidarsystems geleistet wird, ist nicht nachvollziehbar wieso gerade jene die finanziell am Leistungsfähigsten sind einen geringeren Anteil Ihres Einkommen in die GKV einzahlen sollen.

Für 2011 bedeutet die aktuelle Regelung, dass für den Einkommensanteil über 44550 EUR im Jahr keine Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden mussten.

Mit Umsetzung der ersten Forderung nach einer Pflichtversicherung Alle Erwerbstätigen in der GKV wird es nicht mehr notwendig sein solche Anreize zu schaffen um die Leistungsfähigsten in der GKV zu halten.

Nur EINE Gesetzliche Krankenkasse

Die Entwicklung der vergangenen Jahre mit einem massiven Rückgang der Zahl der Kassen durch einige Pleiten und viele Fusionen von ehemaligen Betriebskrankenkassen zeigt einen Kurs an der konsequent und forciert zu Ende gebracht werden sollte. Genauso wie neben der AOK in der Vergangeneheit viele weitere Kassen zugelassen wurden, muss eine Plan geschaffen werden diese wieder zusammenzuführen. Ein nationales Solidarsystem bei dem jedem dieselben Leistungen nach SGB V zustehen benötigt keine verschiedenen Kassen, die noch dazu einen Teil Ihrer Mittel, zwar legal aber dem eigentlichen Zweck zuwider laufend, aufwenden um miteinander zu konkurieren.

Versorgungslücken schließen durch GKV betriebene Praxen

Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten sollte, wo es nicht anders möglich ist, durch die Schaffung von durch die GKV betriebene Praxen, mit angestellten Ärzten, sicher gestellt werden.

Dies sollte analog zu der Tatsache möglich sein, dass die Rentenversicherungsträger Kliniken betreiben.

Transparenz der Abrechnungen auch für gesetzlich Versicherte

Ohne Einsicht in die Abrechnung des Arztes und ein Recht auf Erklärung der Rechnung wie man es bei Privatliquidation hat, ist Abrechnungsbetrug gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse Tür und Tor geöffnet. Idealerweise sollte der gesetzlich Versicherte mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Rechnung auf Richtigkeit geprüft hat und diese korrekt ist, bevor diese zur Abrechnung eingereicht werden kann.

Direkte Abrechnung der Ärzte mit der GKV

Der Umweg über die Kassenärztliche Vereinigung die die Ansprüche der Ärzte an die Krankenkassen weiter leitet und eine intransparente Umverteilung zwischen den Ärzten durchführt ist abzuschaffen

Leistungsabhängige Bezahlung der Ärzte

statt Pauschalen pro Patient und Quartal sind für niedergelassene Ärzte einzuführen, damit notwendige Behandlungen nicht verschleppt werden, wenn der Aufwand im Quartal die Pauschale schon aufgezehrt hat. Zwar sind die aktuellen Pauschalen eine Mischkalkulation, werden aber nicht immer so gehandhabt.

Bezüglich des Arzteinkommens ist ein gesellschaftlicher Diskurs zu führen, welches Einkommen ein selbständig tätiger Arzt aus der Ausübung seines Berufs in Vollzeit erwirtschaften können soll.

Aktuell ist es so, dass niedergelassene Ärzte in Städten aufgrund der größeren Anzahl an Patienten häufig mit einer Halbtagstätigkeit bereits das Maximum dessen was sie aus der GKV an Einkommen erhalten können ausgeschöpft haben. Ein Phänomen das mitunter dazu führt, dass Ärzte obwohl Sie nur Teilzeit gearbeitet haben ein nach Ansicht des gesetzlichen Krankenversicherungssystems volles Gehalt erhalten haben.

Es ist also zuerst zu klären, wie hoch ein legitimes Durschnittseinkommen eines selbstständigen Arztes bei Vollzeittätigkeit sein soll, und darauf basierend die Vergütung für die Einzelleistungen festzulegen. Damit kann mit durschnittlicher Leistung in Vollzeit das legitime Durchschnittseinkommen erreicht werden, Mehr- oder Minder-Leistung führt zu proportional höherem oder niedrigerem Einkommen.

Für ländliche Gebiete in denen aufgrund von weniger Patienten kein volles Einkommen erzielt werden könnte, könnte eine Landzulage eingeführt werden oder auf den Betrieb von Praxen durch die GKV mit angestellten Ärzten zurück gegriffen werden.

Evidenzbasierte Behandlungsmethoden bevorzugen

Alternative traditionelle Behandlungsmethoden sind durch entsprechende Studien daraufhin zu untersuchen, ob Sie mehr als nur Placebowirkung haben. Bis zum Abschluss der Prüfung der Wirksamkeit sollten diese weiter bezahlt werden, unter der Prämisse, dass Ärzte darüber aufklären, dass diese Methoden nicht nach wissenschaftlichen Standards Evidenzbasiert sind.

Der Patient sollte durch Unterschrift den Inhalt dieser Aufklärung bestätigen. Dies schaft Rechtssicherheit für den Arzt, weil er belegen kann, dass er rein auf Wunsch des Patienten potentiell unwirksame Behandlungsmethoden anwendet und führt zu reflektierterem Abwägen der Patienten zwischen belegt wirksamen und potentiell unwirksamen Behandlungsmethoden.

Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheiten

Status Quo ist, dass bisher psychische Erkranungen nicht in den Katalog der Berufskrankheiten aufgenommen wurden. Dies zu ändern würde dem Umstand Rechnung tragen, dass heute nicht mehr primär die körperlich belastende Arbeit und der Umgang mit gefährlichen Stoffen, sondern die psychische Belastung im Büro, zu Schäden an der Gesundheit im Rahmen der Berufsausübung führt.

Die Kosten für Berufskrankheiten tragen die Berufsgenossenschaften in denen Arbeitgeber Pflichtmitglied sind. Die Beiträge bemessen sich dabei an den durch die Versicherung für Mitarbeiter des Betriebes erbrachten Leistungen des Vorjahres, sodass Unternehmer die Ihre Mitarbeiter häufiger Verschleißen und (psychisch) krank machen nach dem Verursacherprinzip die Kosten tragen. Dies führt zu einem faireren Wettbewerb zwischen den Unternehmen, und entlastet zudem die gesetzlichen Kranken- und Rentenkassen die bisher für die Kosten von berufbedingter psychischer Erkrankungen durch Behandlung und Rehablitation aufkommen mussten.

Eine Prävalenz von 8 Millionen Menschen mit Burnout bei einer Erwerbsquote in der Bevölkerung von unter 50% heisst, falls jeder Burnout Betroffene Erwerbstätig ist, dass 20% der Erwerbstätigen an Burnout leiden. Natürlich gibt es auch Burnout der nicht oder nicht maßgeblich durch Erwerbsarbeit bedingt ist, sodass der Anteil etwas niedriger, aber dennoch erschrecken hoch ist.

Vor dem Hintergrund demographischer Alterung können wir es uns volkswirtschaftlich nicht leisten Millionen von Menschen durch Erwerbsarbeit vorzeitig (psychisch) zu verschleißen, da sobald die geburtenstarken Jahrgänge in Rente sind die gesamtgesellschaftliche Arbeit auf wesentlich weniger Schultern verteilt werden muss und daher niemand verzichtbar sein wird.