Benutzer:CSteinbrenner/Familienpolitik
Inhaltsverzeichnis
- 1 Familienpolitik
- 1.1 Sozialisierung des Kindesunterhalts
- 1.2 Aktive Annahme von Kindern
- 1.3 Betreuungsgeld
Familienpolitik
Familienpolitik hängt aus meiner Sicht eng mit dem Generationenvertrag zusammen. Dieser ist kein Altruismus, sondern eigennütziges Kalkül in aggregierter sozialisierter Form. Die Menschen in der Erwerbsphase finanzieren dabei jene, die bereits im Altersruhestand sind, als auch jene die noch nicht in der Erwerbsphase sind --- ob letzteres wirklich so ist wird im folgenden zu klären sein.
Letztlich sind es jedenfalls die Menschen die noch Kinder, Jugendliche oder in Ausbildung sind, die später die Renten für die aktuell Erwerbstätigen erwirtschaften werden. Dies ist ein gutes Konzept, und ich möchte daran festhalten.
Allerdings kommt der Generationenvertrag ins Wanken, wenn die Reproduktion und Erziehungsarbeit nicht mehr von praktisch Allen, die fruchtbar sind, geleistet wird, sondern es einen erheblichen Teil der Bevölkerung von bereits über 20% gibt der aus freien Stücken niemals Nachkommen zeugt und erzieht. Wieso also sollten die Kinder des reproduktiven Teils der Bevölkerung künftig auch die Renten des nicht-repduktiven Teils der Bevölkerung finanzieren?
Ich möchte den Umstand mit einer Analogie erklären: Solange in einer Gemeinschaft alle nach ihren Möglichkeiten Saatgut auf dem gemeinsamen Acker ausbringen und sich um die Pflege des Ackers kümmern, fällt es leicht jedem einen Teil an der Ernte der ihn satt macht zu gönnen. Wenn jedoch nur eine Hälfte derer die dazu in der Lage wären zu sähen und das Feld zu pflegen sich einbringen, so fällt es schon schwerer zu verstehen, wieso die Hälfte der Menschen die sich nicht eingebracht hat einen genauso satt machenden Teil der Ernte erhält. Wenn jedoch die Ernte gering ausfällt, dann ist absehbar, dass jene die sich um Saat und Pflege gekümmert haben für sich beanspruchen werden als Erste satt zu werden, während jene die sich nicht eingebracht haben ggf hungern müssen.
Die Saat sind in diesem Bild die Kinder die gezeugt und erzogen werden, und die zu starken reifen Personen werden sollen, die in der Lage sind für reiche Ernte, sprich Rentenzahlungen an vorhergehende Generation zu sorgen. Im Unterschied zur Ernte vom Acker können nicht nur Jene die Kinder gezeugt und erzogen haben auf die Idee kommen die kinderlosen nicht mit durch zu füttern, sondern auch die Kinder die die Ernte erbringen könnten sich gegen die Kinderlosen stellen.
Um dies zu verhindern gilt es durch geeignete Maßnahmen kinderlose soweit mit in die Pflicht zu nehmen, dass auch für diese ein genauso großes Stück der Ernte, also der Einzahlungen in die Rentenkasse gerechtfertigt werden kann, ohne dass es Argwohn und soziale Spannungen gibt.
Solange es normal war Kinder zu haben stellte sich die Frage, wen ein Rentensystem, das sich auf die Leistung der nachfolgenden Generationen verläßt, versorgen soll nicht. Seit es mit zunehmender Tendenz nicht mehr selbtstverständlich ist, an der gesellschaftlichen Reproduktion teilzunehmen, wird die Frage immer dringender.
(Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderlosigkeit#Ab_2008 zum Anteil der Frauen die keine Kinder geboren haben.)
Bereits jetzt werden aus allgemeinen Steuern Schulen finanziert, Kindergeld gezahlt und Steuererpsarnisse in Form von Kinderfreibeträgen gewährt. --- Das war als nur wenige sich nicht an der Reproduktion beteiligten vollkommen ausreichend.
Da sich immer mehr aus der Reproduktions- und Erziehungsarbeit zurück gezogen haben fordere ich die komplette Sozialisierung der Kosten des Lebensunterhalts von Menschen vor der Erwerbsphase.
Sozialisierung des Kindesunterhalts
Ist-Zustand
Die Düssseldorfer Tabelle hat sich als Maß für die Transferleistung die zusammen mit dem Kindergeld den tatsächlichen Bedarf eines Kindes entspricht etabliert. Die Transferzahlung im Rahmen des Kindesunterhaltsanspruchs bei getrennt lebenden Eltern liegt für ein deutsches Durchschnittseinkommen (*) beim unterhaltspflichtigen Elternteil angenommen zwischen 333 EUR und 513 EUR, abhängig vom Alter des Kindes.
Dazu kommt das halbe Kindergeld (92 EUR für das erste und zweite Kind). Die andere Hälfte wird mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet. Ausgezahlt wird prkatisch an den Elternteil bei dem das Kind lebt.
Der Steuerfreibetrag von 2x152 EUR trägt nur wenige Prozent bei, da dieser erst bei hohem Steuersatz erheblichen Transfer bedeutet und für Kinder deren Eltern keine Steuern zahlen nicht greift. Bei zwei Durchschnittseinkommen sind das 25,66 EUR im Monat.
Zusammen heisst das, dass nach aktueller Rechtslage für den Lebensunterhalt eines Kindes für die durchscnittliche Einkommengruppe zwischen monatlich 451 EUR und 631 EUR abhängig vom Alter des Kindes als gerechtfertigt angesehen werden.
Anmerkung: Es geht mir nicht ausschließlich um Kinder mit getrennt lebenden Elternteilen. Diese wurden nur als Anhaltspunkt für die Mittel die als legitimer (Mindes-)Bedarf betrachtet werden herangezogen. Für intakte Familien gibt es solches Zahlenmaterial nicht, da für diese kein Regelungsbedarf durch die Gerichte besteht. Insgesamt sollen Kinder bei Alleinerziehenden als auch in intakten Familien gleichermaßen von den vorgeschlagegen Maßnahmen profitieren.
(*) Durchschnittseinkommen gemäß Rentenversicherung der renteversicherungspflichtigen Beschäftigten für 2010: brutto 31.144 EUR/Jahr, also netto 1662 EUR/Monat
Kritik am Ist-Zustand
- Unterhalt wird, wenn dem Alimentierungspflichtigen Elternteil weniger als der Selbstbehalt verbliebe, nicht in voller Höhe bezahlt. Ein etwaiger Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt beträgt nur 70% der Zahlungsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen Elternteils.
- Kindergeld wird bei Hartz IV Beziehern, da es als Teil des Elterneinkommens gilt von der Leistung abgezogen, steht also nicht für die Versorgung des Kindes zur Verfügung.
- Der Steuerfreibetrag kann dem Kind nur zu Gute kommen, wenn der erziehende Elternteil überhaupt ein Einkommen hat, von dessen Steuerlast dieser abgezogen werden kann.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass Kinder mit finanziell schwachen Elternteilen systematisch benachteiligt werden, da die Bestandteile der Mittel die zur Kinderversorgung staatlich gewährt werden erst ab einem bestimmten Einkommen tatsächlich abgerufen werden können.
Dies verschlechtert die Chancengleichheit von Kindern finanziell schwacher Eltern in einem nicht akzeptablen Maße.
Sozialisierung des Unterhalts
Da Kinder eine Allmende sind aus der auch kinderlose eine Ernte, sprich Renteversicherungsbeiträge, gewinnen wollen, gebietet es sich, dass alle Erwerbstätigen nach Ihrer Leistungsfähigkeit einen finanziell Anteil zum Kindesunterhalt beitragen.
Daher schlage ich vor dem Kind/Jugendlichen/in Ausbildung befindlichen durch den Staat aus Steuermitteln einen monatlichen Unterhalt, in der aktuell bereits als legitim betrachteten Höhe zwischen 451 EUR und 631 EUR, abhängig vom Alter des Kindes, auszuzahlen.
Im Gegenzug ist das Kindergeld zu streichen, der Kinderfreibetrag zu streichen und die Alimentierungsansprüche gegenüber Elternteilen zu streichen. BAFöG muss für jene die sozialisierten Unterhalt beziehen nicht bezahlt werden.
Finanzierung
Im folgenden Soll der maximale Finanzierungsbedarf unter vereinfachten Annahmen abgeschätzt werden:
Der maximale Finanzierungsbedarf liegt zwischen 241 EUR und 421 EUR (Düsseldorfer Tabelle abzüglich halbes Kindergeld), also durschnittlich 331 EUR pro Kind. - Maximal deshalb, da diese Abschätzung NICHT berücksichtigt, dass es Einsparungen bei der bisherigen Grundsicherung für Kinder (Hartz IV, Kosten der Unterkunft), als auch der Ausbildungsförderung (BAFöG) gibt, und ein Teil der Kosten des sozialisierten Kindesunterhalts so bereits gegenfinanziert ist.
Anzahl der Kinder für die Kindergeld bezahlt wird: ca. 14,5 Mio
Zahl der Erwerbstätigen: ca. 40,5 Mio
maximale Deckungslücke pro Kind und Monat: ca. 331 EUR
Erwerbseinkommen
Das heisst: 40,5 Mio Erwerbstätige schließen eine Deckungslücke für 14,5 Mio Kinder, Jugendliche und in Ausbildung befindliche Menschen. Das heisst maximal 119 EUR pro Monat und Erwerbstätigem müssen zusätzlich aufgebracht werden, um eine vollständige staatliche Alimentierung aller Kinder, Jugendlichen und in Ausbildung befindlichen zu gewährleisten. Da diese zusätzliche Last durch allgemeine Steuer und die Steuerprogression verteilt werden kann, ist diese sozial gerecht und nach finanzieller Leistungsfägigkeit verteilt.
sonstige Einkommen
Werden auch Gewinne aus Vermögen aller Art berücksichtigt, so trift die Erwerbseinkommen nur die Hälfte der Kosten, also maximal 59 EUR/Monat. Grundlage für diese Abschätzung ist der Umstand, dass nur die Hälfte der Wirtschaftsleistung in Form von Erwerbseinkommen ausgeschüttet wird und die andere Hälfte in Form von Gewinnen der Realwirtschaft und der Finanzwirtschaft vorliegen.
Fazit
Die zu erzielenden Verbesserungen der finanziellen Chancengleichheit, die zu optimaler Ausschöpfung des Potentials der nachfolgenden Generation führen soll, rechtfertigen meiner Meinung nach die zusätzlichen Kosten aus dieser Maßnahme für die Erwerbstätigen als auch für die Gewinne der Real- und Finanzwirtschaft.
Soziale Folgen
- Mehr Chancengleichheit für Kinder, vor allem bei finanziell schwachem Elternhaus durch eine bessere Unterhaltsversorgung gegenüber dem Ist-Zustand, der Kinder finanziell schwacher Eltern nicht fördert sondern systematisch benachteilgt.
- Mehr sozialer Friede
- Elternteile verklagen sich nicht gegenseitig wegen Kindesunterhalt, was unweigerlich auch die Beziehung zum Kind belastet und für die psychosziale Entwicklung des Kindes nachteilig wirken kann
- Kinder verklagen nicht mehr Ihre Eltern auf Unterhalt. Beispielsweise, wenn sie einer von den Eltern nicht befürworteten Ausbildung nachgehen wollen und die Eltern nicht freiwillig Unterhaltszahlungen leisten.
- => Massive Entlastung der Familiengerichte von Unterhaltsstreitigkeiten
- In der Beziehung zwischen Eltern und Kindern, vor allem bei getrennten Eltern, dominiert nicht der Streit ums Geld, sondern kann die soziale Elternrolle in der Vordergrund treten.
- Keine Angst vor Armut durch Familiengründung. Eltern müssen nicht einen großen Teil Ihres eigenen Einkommens für das Kind/die Kinder aufwenden, sondern durschnittlich zusammen nur 2x59 EUR Ihres Einkommens (unabhängig von der Zahl der Kinder). Der Rest Ihres Einkommens kann voll für ihren eigenen Unterhalt verwendet werden, sodass auch eine Reduzierungs der Arbeitszeit zu gunsten der Kindererziehung für viele möglich wird, ohne dass dadurch das Haushaltseinkommen nicht mehr ausreichte.
- Sichere finanzielle Basis bei der Ausbildung (Schule, Studium) gegenüber der Möglichkeit Unterhalt von den Eltern zu erhalten/einzuklagen oder BAFöG zu beziehen.
Kritik
- Eltern könnten sich an dem staatlich gezahlten Kindesunterhalt bereichern.
- Ich gehe davon aus, dass Eltern in der Regel ein Interesse haben Ihr Kind so gut wie möglich zu versorgen. Im Falle der Verwahrlosung eines Kindes kann im Einzelfall gerichtlich eine Offenlegung der Verwendung des Kindesunterhalts gefordert werden. Da der Kindesunterhalt dem Kind und nicht den Eltern ausbezahlt wird, sind die Eltern die treuhänderischen Verwalter, die bei Verdacht auf Veruntreuung des Kindesunterhalts Rechenschaft ablegen müssen. Im Notfall kann, wie bisher auch, gerichtlich ein Betreuer zur Wahrung der finanziellen Interessen des Kindes bestellt werden.
Entwurf: Zweites Finanzierungsmodell des sozialisierten Kindesunterhalts
Anknüpfend an die Argumentation die zu einem sozialisierten Kindesunterhalt führte, nämlich dem Generationenvertrag, liegt auch einen Finanzierung über die Rentenversicherung nahe. Denn es ist nicht nachvollziehbar, wieso jene die gesellschaftlich gewollt noch keiner Erwerbsarbeit nachgehen und jene die gesellschaftliche gewollt keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen auf verschiedene Weise alimentiert werden. Für Kinder ist die Höhe der Leistung in Höhe des oben geforderten sozialisierten Kindesunterhalts. Für Erwachsene wie bisher Leistungsbezogen.
Diese Versorgung von Senioren und Kindern aus einem Topf würde auch verdeutlichen, zwischen wem es eine Konkurenz um den begrenzten Überschuss, den die Erwerbstätigen erwirtschaften, gibt.
Basierend auf einem Durschnitts Bruttojahreseinkommen von 31144 EUR, ergibt sich folgende Rechnung.
Finanzierung der Deckungslücke
Deckungslücke 119 EUR pro Kind von jedem Durschnitsseinkommensbezieher
Arbeitsnehmer und Arbeitgeberanteil je 50%, enspricht 59,50 EUR
Notwendige Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrages für jeweils Arbeitnehmer- und Arbeitgeber um die Deckungslücke zwischen der Forderung und den bisherigen Transfersysteme zu schließen:
+2,9 Prozent
Finanzierung der Gesamtforderung
Bei voller Finanzierungs aus der Rentenkasse statt teilweise wie bisher aus Steuern:
Gesamtbedarf 194 EUR pro Kind von jedem Durschnitsseinkommensbezieher
Arbeitsnehmer und Arbeitgeberanteil je 50%, enspricht 97 EUR
Notwendige Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrages für jeweils Arbeitnehmer- und Arbeitgeber um den Gesamtbedarf der Forderung zu decken:
+3,7 %
Zum Ausgleich könnte die Lohnsteuer Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseitig
um jeweils 0,8% gesenkt werden um die bisherigen Alimentierung für
Kinder schon bei der Erhebung als das zu erheben was sie sind - eine
Rente die an jene bezahlt wird die vor oder nach der Erwerbsphase sind.
Aktive Annahme von Kindern
Nach der Einführung des sozialisierten Kindesunterhalts und der damit einhergehenden Ablösung des individuellen Kindesunterhalts, kann an die Stelle eines Automatismus der die rechtliche Elternschaft zur Unterhaltssicherung des Kindes aufgrund der biologischen Elternschaft zuweist, eine bewusste freie Entscheidung zur Annahme eines Kindes gesetzt werden.
Bisher gelangen nur Kinder die adoptiert werden in den Genuss der Gewissheit, dass sie bewusst gewollt und angenommen wurden. Um diese Gewissheit allen Kindern zugänglich zu machen, soll die rechtliche Elternschaft nur noch durch aktive Annahme eines Kindes zustande kommen. Dabei sollen zuerst die biologischen Eltern, auf Wunsch auch zusammen mit deren Partnern, binnen eines Entscheidungszeitraums der einige Zeit nach der Geburt beginnt die Möglichkeit erhalten die von Ihnen abstammenden Kinder aktiv anzunehmen. Bis dahin wird Ihnen nur eine kommissarische rechtliche Elternschaft übertragen. Erfolgt diese aktive Annahme bis zum Ende des Zeitraums nicht, so erlischt die kommissarische Elternschaft und das Kind kann über das bisher bekannte Adoptionsverfahren durch Dritte angenommen werden.
Kritik
Was geschieht mit Kindern die niemand annehmen will?
Da bisher etwa zehnmal so viele Menschen für die Adoption eines Kindes als geeignet befunden werden, als bisher Kinder zur Adoption stehen, kann davon ausgegangen werden, dass jedes Kind Eltern haben kann, die es aktiv angenommen haben. Wenn man darüber hinaus bedenkt, dass die Anforderungen an Adoptiveltern bisher neben einer Befähigung zur Elternschaft auch ein materielles Mindestvermögen voraussetzen, das von den biologischen Eltern nicht verlangt wird, kann der Kreis der Adoptionsberechtigten durch Streichung von materiellen Voraussetzungen für die Adoption noch erheblich erweitert werden.
Wo liegt der Vorteil gegenüber der bisherigen Adoptionsfreigabe?
Der Ansatz der aktiven Annahme führt dazu, dass biologische Eltern reflektieren werden ob Sie die rechtliche Elternschaft wirklich dauerhaft übernehmen wollen. Nur jene die sich sicher genug sind, um sich aufzuraffen das Kind aktiv anzunehmen werden tatsächlich die rechtlichen Eltern des Kindes. Jene deren Überzeugung nicht ausreicht zur Durchführung des Verwaltungsaktes der Annahme, können allein durch Passivität die kommissarische Elternschaft einfach auslaufen lassen.
Für Kinder, die durch ihre passiven biologische Eltern nach dem bisherigen Modell nur als Schicksal hingenommen wurden, besteht nun die Chance durch Dritte, die sich sicher sind die Verantwortung für die Erziehung eines Kindes übernehmen zu wollen, aktiv angenommen zu werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass jeder biologische Elternteil für sich allein unabhängig entscheidet die rechtliche Elternrolle annehmen zu wollen. Biologische Eltern, die keine Erfolgsaussichten bezüglich der gemeinsamen rechtlichen Elternschaft sehen, werden nicht mehr über Jahrzehnte zu einer Zusammenarbeit gezwungen deren Konflikte mitunter auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.
Fazit
Die Annahme der rechtlichen Elternrolle statt der Zuweisung aufgrund von Abstammung führt zu einem Freiheitsgewinn der biologischen Eltern, der es Ihnen erlaubt Elternschaft jeweils als eine aktive individuelle Entscheidung zu erleben. Zudem wird durch die aktive Annahme gegenüber dem Gemeinwesen zugesagt für die Erziehung des angenommenen Kindes zu sorgen, wodurch eine andere Qualität von Verbindlichkeit, die womöglich auch höhere Erwartung impliziert, entsteht. Dabei gewinnt auch das Kind, nicht zuletzt durch Gewissheit aktiv angenommen statt einfach nur hingenommen zu sein.
Betreuungsgeld
Ich spreche mich für eine Zahlung eines Betreuungsgeldes für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aus.
- Kinderbetreuung bis zum Alter von etwa 3 Jahren ist von jedem Menschen gleichermaßen leistbar. Daher lehne ich den Bildungsfaschismus, der finanziell schwachen Eltern oder Eltern mit niedrigem formalen Bildungsstatus die Fähigkeit Kinder zu betreuen abspricht, ab.
- Kinder profitieren von einem großen sozialen Umfeld und von den Kompetenzen von Erziehern erst ab etwa 3 Jahren bzw. ab der Kindergartenreife die früher Kriterium für den Beginn von Fremdbetreuung war. Menschen sind zwar soziale Wesen, aber nach der Geburst erstmal noch mit sich selbst, der physischen Umwelt und 1-2 Bezusgpersonen beschäftigt bevor sie in größerem Umfang soziale Interaktion suchen.
- Das Wohl des Kindes geht vor dem Interesse des Kapitals an der wirtschaftlichen Verwertung der betreuenden Person. Damit meine ich, dass es keinen expliziten oder impliziten Zwang geben darf ein Kind in eine Fremdbetreuung zu geben. Denn es gibt keine eindeutigen wissenschaftlichen Belege, dass eine Fremdbetreuung der Eigenbetreuung überlegen ist. Wenn also Fremdbetreuung bestenfalls nicht schadet, so ist also beides gleichermassen zumutbar? Nicht ganz, denn die Eltern haben das Erziehungsrecht.
- Um im Rahmen der persönlichen Lebensgestaltung die freie Ausübung des Erziehungsrechts der Eltern zu garantieren, muss das Betreuungsgeld daher ausreichend sein um die kompletten Kosten einer Fremdbetreuung (ohne das letztere anderweitig durch öffentliche Gelder unterstützt wird) zu decken. Letztlich ist es dann Sache der Eltern zu entscheiden, ob sie das Betreuungsgeld behalten und selbst betreuen, oder damit eine Einzel- oder Gruppenbetreuung irgendeiner Art (Tagesmutter, Kinderkrippe etc.) finanzieren.
Die Betriebskosten eines Kinderkrippenplatzes liegen zwischen 500 € halbtags bis 1.500 € ganztags (http://www.mittelstand-und-familie.de/einrichtungen-kosten/). Ein Betreuungsgeld muss sich, bei gleichzeitigem Wegfall der direkten Unterstützung der Betreuungseinrichtungen, an diesen Kosten orientieren.
Konkrete Beispiele über die Betriebskosten von Kinderkrippenplätzen
Für Sachsen lassen sich zahlreiche Daten zu den Betriebskosten im Internet finden, andere Länder sind mit der Publikation der Kosten für Kinderkrippenplätze im Internet wie es scheint vergleichsweise sehr zurückhaltend.
Sachsen
In Sachen betragen die Betriebskosten im Mittel über die gelisteten Beispiele 789 EUR/Monat pro Vollzeit-Kinderkrippenplatz
- Stadt Rabenau (Sachsen) im Jahr 2008: 687,66 EUR/Monat für 9h/d Kinderkrippenplatz (http://www.rabenau.net/media/veranstaltungskalender/pdf/betriebskostenkita.pdf)
- KiTa Märchenwald Syrau (Sachsen) im Jahr 2008: 734,04 EUR/Monat für 9h/d Kinderkrippenplatz (http://www.syrauer-rundschau.de/syrau/betriebskosten-der-kita-maerchenwald-syrau-492.html)
- Gemeine Hainewalde (Sachsen) im Jahr 2010: 817,45 EUR/Monat für 9h/d Kinderkrippenplatz (http://www.hainewalde.de/aktuelles/artikel/betriebskosten-der-kita-hainewalde-200/)
- Stadt Leipzig (Sachsen) im Jahr 2010: 879,07 EUR/Monat für Kinderkrippenplatz (http://www.leipzig.de/de/buerger/newsarchiv/2011/Mehr-Geld-fuer-Kita-Plaetze-Ausgaben-steigen-weiter-21796.shtml)
- Coswig (Sachsen) im Jahr 2011: 825,93 € EUR/Monat im Durschnitt für Kinderkrippenplatz Halb/Zweidrittel/Ganztags (http://www.coswig.de/service/satzungen/pdf/Elternbeitraege_2011.pdf)
Zur Kritik
- Die manchmal aufgeworfene Frage ob das Betreuungsgeld bei Eigenbetreuung dem Kind "zugute" kommt oder nicht ist falsch gestellt.
- Bei der Fremdbetreuung werden die Mittel auch für Gehälter und andere Betriebskosten ausgegeben. Betreuungsgeld soll es der Betreuungsperson im Rahmen ihres Erziehungsrechts ermöglichen sich frei entscheiden zu können, auch und ohne ein Leben in Armut zu führen das Erziehungsrecht in Form der Kinderbetreuung wahrzunehmen. Diese Mittel stellen keine finanzielle Zulage zu den Lebenshaltungskosten des Kindes dar.
- Und was ist wenn jemand das Betreuungsgeld behält und das Kind vernachlässig?
- Dem zu begegenen gibt es auch bisher Mittel und Wege durch das Jugendamt.
- Aber bekommt dann nicht die bildungsferne Unterschicht noch mehr Kinder als bisher? Wäre es nicht besser wenn Akademiker mehr Kinder bekämen?
- Der Verzicht auf die Zahlung des Erziehungsgeldes hat primär die Wirkung, das Menschen mit geringem bis durschschnittlichem Einkommen, und ohne Vermögen von dem sie zehren können, nur die Wahl zwischen Armut und Fremdbetreuung gelassen wird. Diese praktische Nötigung zur Fremdbetreuung ist für mich Ausdruck eines in vielen Zusammenhängen beobachtbaren Bildungsfaschismus, der Menschen mit niedrigem sozio-ökonomischen Status als minderwertig und unfähig betrachtet sich um ihre Kinder zu kümmern. Der auch die Kinder aus solchem Elternhaus als minderwertig und weniger wertvoll für unsere Gesellschaft betrachtet als die Kinder von Akademikern. Und genau das ist es was Faschismus, jenseits der historisch bedingt im Bewußtsein befindlichen Kriterien Rasse und Religion, ausmacht. Nämlich die Einteilung der Menschen nach mehr und weniger Wert, die Einteilung der Menschen in Über- und Untermenschen.
Antragsentwurf
Titel: Für Erziehungsrecht und echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung
Um das Erziehungsrecht der Eltern zu schützen, bedarf es einer echten Wahlfreiheit bezüglich der Eigen- oder Fremdbetreuung von Kindern.
Dies mag dem aktuellen Trend allein Fremdbetreuung zu fördern um die Eltern sobald wie möglich wieder in den Erwerbsprozess zurückzuführen widersprechen. Allerdings hat sich historisch gezeigt, dass wann immer das Erziehungsrecht der Eltern durch eine verpflichtende öffentliche Erziehung ersetzt wurde unerwünschte Folgen eingetreten sind (Vgl. Jesuiten etc. - näher ausführen).
Die Vorenthaltung eines angemessenen Betreuungsgeldes das geeignet ist den Lebensunterhalt der Betreuenden Person zu sichern stellt einen Sachzwang dar, der praktisch für einen Großteil der Bevölkerung einen faktischen Zwang zur Fremdbetreuung darstellt.
Daher ist es nur konsequent ein Betreuugsgeld von 1500 EUR zu fordern, denn bis zu 1500 EUR sind die tatsächlichen monatlichen Betriebskosten eines Kinderkrippenplatzes.
Dieser Betrag soll zuerst brutto an die Eltern ausbezahlt werden. Diese können dann entscheiden, ob Sie das Kind zur Betreuung einer anderen Person oder einer Institution anvertrauen, was die komplette Abgabe des Betrages an diese zur Folge hat, oder ob Sie das Kind selbst betreuen wollen.
Im Falle der Selbstbetreuung oder Betreuung durch eine Dritte Privatperson, sollen von dem Betrag Sozialversicherungsabgaben in Höhe der Summe der üblichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile an jeweils Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung abgeführt werden. Den Betrag zu besteuern macht, da er zuerst aus dem Staatshaushalt gezahlt wird keinen Sinn. Die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung ist da es sich bei der Eigenbetreuung oder privaten Betreuung eines Kindes nicht um Erwerbsarbeit handelt unangemessen.
Wird das Betreuungsgeld für Fremdbetreuung ausgegeben werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben von den jeweiligen Einrichtungen entrichtet.
Konkret ergibt das für die Betreuung durch einen Elternteil oder eine andere Privatperson folgende Rechnung:
1500 EUR brutto
-246 EUR Krankenversicherung
- 37 EUR Pfelegeversicherung
-294 EUR Rentenversicherung
- - - - - - - - - - - - - - -
923 EUR netto
Damit sind auch zugleich zwei weitere Probleme gelöst. Die Altersvorsorge aus Zeiten der Kindererziehung im Kinderalter bis 3 Jahren, als auch die Existenzsicherung der Betreuenden Person während der Erziehungszeit bis zum Alter von 3 Jahren.
Kosten:
Da bereits die Garantie eines Kindebetreuungsplatzes ab 2020 von bisherigen Regierungen gesetzlich verankert wurde, sind bereits jetzt die Mittel für die Subventionierung dieser Betreuungsplätze für jedes Kind für die kommenden Haushalte vorgesehen. Zu schliessen ist lediglich die Lücke zwischen den Betriebskosten und den geplanten staatlichen Zuschüssen, die bisher von den Eltern selbst bezahlt werden musste. Diese kann beispielsweise durch eine Verrechnung mit dem Kindergeld geschlossen werden, da das Kindergeld als Einkommensersatz, in Phasen in denen die Kinder selbst betreut werden, durch das Betreuungsgeld als Einkommenersatz nicht benötigt wird.
Die Vorschlag is daher Kostenneutral gegenüber den bereits gesetzlich verankerten Ausgaben für Fremdbetreuung und Kindergeld.