Benutzer:CSteinbrenner/ArbeitsundSozialpolitik

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Arbeits- und Sozialpolitik

Auf dem Bundesparteitag 2011.2 der Piratenpartei wurde beschlossen dass die Sicherung des Existenz von Menschen so wichtig ist, dass diese nicht länger auf die Utopie einer Vollbeschäftigung gestellt werden kann. (BGE Beschluss)

Die Menschheit versucht seit je her sich durch Werkzeuggebrauch und später den Bau von Maschinen das Leben zu erleichtern. Das Ziel und Ergebnis ist primär ein Effizienzgewinn der es erlaubte mehr und bessere Güter zur Befriedigung der Bedfürfnisse von Menschen herzustellen. Das sekundäre Ziel ist, jedoch auch die Zeit die für die Befriedugung der Bedürfnisse geopfert werden muss zu reduzieren.

Auch dass haben wir zumindest in den Industrienationen geschaft. Unsere gesetzlichen oder tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeiten sind gegebüber dem Beginn der Industrialisierung bereits auf weniger als die Hälfte gesunken.

Dieser Fortschritt mehr Freizeit zu haben musste aber in unserem kapitalistischen System den Eigentümern des Kapitals abgetrotzt werden. Diese sehen in der Mehrleistung der Maschinen nur allzugerne ein Einkommen das allein Ihnen zusteht. Aber eine Maschine hat keine Beürfnisse, keine Würde und kein Eigentum das zu schützen Teil unserer Verfassung ist. Sie benötigt lediglich Wartung und dem Eigentümer muss berechtigterweise auch der Verschleiss der Maschine bezahlt werden, damit diese am Ende ihrer Lebensdauer ersetzt werden kann. Der Eigentümer selbst kann einen Lohn für die Verwaltung der Maschine und die Garantie seines Eigentums durch Bezahlung des Verschleißes erwarten. Ein Anspruch auf eine Rente aus der Leistung der Maschine ist durch das Grundgesetz nicht geschützt. Damit ist erfüllt dass das Eigentum garantiert ist und sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dient. --- Dasselbe gilt auch für Eigentümer von Geld statt Maschinen. Ausschliesslich deren Eigentum ist geschützt und sobald es gebraucht wird soll es auch dem wohl der Allgemeinheit dienen. Die Erzielung einer arbeitslosen Rente durch Zinsforderung ist damit nicht unter der Schutz des Grundgesetzes.

Genauso wie die Verkürzung der Arbeitszeit den Eigentümern der Maschinen abgerungen werden mußte, indem ein Teil der Mehrleistung durch Maschinen an die daran arbeitenden transferiert wurde, steht nun ein weiterer Schritt an, bei dem ein weiterer Teil der Maschinenleistung (und des Geldzinses) auch für jene die daran nicht arbeiten abgezweigt werden muss, um ein Leben in Würde für alle in unserer Gesellschaft zu erlauben.


Dort hin führen für mich zwei Wege: Für jene mit Vollzeit Erwerbsarbeit muss dies der Nachhaltige Mindestlohn direkt leisten, daneben existiert ein garantiertes Grundeinkommen für jene die kein Einkommen aus Erwerbsarbeit erwirtschaften (können).


Nachhaltiger Mindestlohn

Ich spreche mich für einen allgemeinen nachhaltigen Mindestlohn von aktuell 12,50 EUR pro Stunde aus. Diese Forderung ergibt bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ein Monats-Bruttoeinkommen von 2167 EUR. Es verbleiben netto für Lohnsteuerklasse I etwa 1418 EUR. Bei einer kontinuierlichen Tätigkeit zum nachhaltigen Mindestlohn bis zum Rentenalter ergibt dies eine Rente von 963 EUR monatlich (Nettorentenniveau nach Steuern basierend auf dem Jahr 2004, dannach wurde der Wert nicht mehr bestimmt, hat aber sinkende Tendenz). Arbeitslosengeld (ALG I) ist bei 850 EUR monatlich. 12,50 EUR Mindestlohn garantieren also eine Rente und ALG I die gerade so keinen Bezug von Sozialleistungen erfordern.

Für die Wohngeldgrenze wurde die Mietstufe VI heran gezogen, da es diskriminierungsfrei möglich sein muss aufgrund des nachhaltigen Mindestlohnes, bzw. davon abgeleitetem Anspruch auf ALG I oder Altersrente, in jeder beliebigen Gemeinde Deutschlands, also beispielsweise auch in München, zu wohnen.

Mit berücksichtigt ist, dass durch die massivem Minderausgaben für Wohngeld, Hartz IV und Hilfe zum Lebensunterhalt die Lohnsteuerbelastung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite jeweils um 0,25 % gesenkt und im Gegenzug der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,0% auf 3,25% erhöht werden kann. Dies ermöglicht ein ALG I in Höhe von 65% (bisher 60%) des Nettolohnes. Also einen Mindestsatz bei vorheriger Arbeit zum nachhaltigen Mindestlohn von 922 EUR.

(Da die Steuermehreinnahmen weit mehr als die 0,25% betragen werden, die in die Arbeitslosenversicherung transferiert werden sollen, ist vermittels des nachhaltigen Mindestlohns auch die Sozialisierung des Kindesunterhalts finanzierbar - pro Erwerbstätigem werden dazu monatlich durchschnittlich etwa 57 EUR aus den zusätzlichen Steuereinnahmen benötigt.)

Anforderungen an nachhaltige Bezahlung einer Vollzeittätigkeit

  1. Volle Finanzierung des Lebensunterhalts des Mitarbeiters
    (durch Gehalt/Lohn)
  2. Volle Finanzierung des Lebensunterhalts des ehemaligen Mitarbeiters während ALG I
    (vermittels früherer Einzahlungen in Arbeitslosenversicherung)
  3. Volle Finanzierung des Lebensunterhalts des ehemaligen Mitarbeiters in Rente
    (vermittels früherer Einzahlungen in Rentenversicherung)

Der Fall der Notwendigkeit von Sozialleistungsbezug (Hartz IV, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld für Mietstufe VI) zur Existenzsicherung während der Arbeitsphase, während des Bezugs von ALG I oder im Rentenalter (nach 45 Jahren Arbeit zum nachhaltigen Mindestlohn) bedeutet, dass für die erhaltene volle Arbeitskraft eines Mitarbeiters nicht ausreichend bezahlt wurde und daher Kosten für dessen Existenzsicherung sozialisiert werden. Dies ist nicht akzeptabel, da es nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein sollte, die durch den Unternehmer empfangene volle Arbeitsleistung, während der Beschäftigung, in Phasen vorübergehender Arbeitslosigkeit (ALG I) oder nach Ende der Erwerbsphase (Altersrente) zu subventionieren.

Es ist NICHT Nachhaltig, wenn jetzt niedrige Löhne durch Arbeitgeber bezahlt werden, denn die Rechnung zahlt die nächste Generation durch eine enorm hohe Summe an Sozialleistungen an Menschen die im Alter nicht von der gesetzlichen Rente leben können und die aufgrund des geringen Einkommens auch keine Chance hatten private Altersvorsorge zu betreiben.

Beabsichtigte Folgen eines nachhaltigen Mindestlohns

  • keine Sozialisierung der Kosten von erhaltener Arbeitsleistung
    Fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen, da alle bei Inanspruchnahme der vollen Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter auch für deren Existenzssicherung durch ausreichend hohes Gehalt aufkommen müssen.
  • massive Entlastung der sozialen Sicherungssysteme
    Kein Wohngeld und ergänzendes Hartz IV für Alleinstehende Vollzeittätige mehr erforderlich. Anspruchsberechtigt sind den jeweiligen Umständen nach nur noch Bedarfsgemeinschaften oder Personen die keiner Vollzeittätigkeit nachgehen. Im Laufe der Jahezehnte nach und nach kaum noch Kosten für Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld für Personen in Altersrente
  • mehr Konsum/Kaufkraft für die Volkswirtschaft
    vor allem für das Viertel der erwerbstätigen Bevölkerung das bisher unter dem Einkommen für nachhaltige Existenzsicherung arbeitet. Dadurch ist mehr Geld in den Händen derer, die damit ihre Bedürfnisse befriedigen können und wollen.
  • Sicherung des sozialen Friedens
    Ein Standortvorteil des Wirtschaftsstandort Deutschland ist der soziale Frieden, der durch moderate Verminderung der Einkommensunterschiede, ohne das Leistungsprinzip abzuschaffen, gesichert wird
  • Fahrstuhleffekt für alle Einkommen
    Auch jene Einkommen die bisher über dem nachhaltigen Mindestlohn liegen steigen etwas um einen gewissen Abstand zu den dann niedrigsten Einkommen und damit Leistungsanreize zu erhalten.
  • Finanzierung des sozialisierten Kindesunterhalts
    mehr zu diesem Konzept siehe unten

Letztlich bedeutet ein nachhaltiger Mindestlohn also mehr Wohlstand bei geringerer finanzieller Ungleichheit für alle, mehr Konsum/Kaufkraft für die Volkswirtschaft, Sicherung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland, sowie die massive Entlastung der öffentlichen Kassen von der Sozialisierung der Kosten für erhaltene Arbeitsleistung. (Allein die Kosten für Aufstocker, d.h. ergänzende Sozialhilfe trotz Vollzeitarbeit, betragen laut IAQ für 2010 knapp 11 Milliarden Euro pro Jahr.)

Mögliche Risiken eines Mindestlohns

  • Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland?
    Befürchtungen, dass bei einem nachhaltigen Mindestlohn von 12,50 EUR/h viele Arbeitsplätze ins billigere Ausland verlagert werden, teile ich nicht, da viele Tätigkeiten die aktuell schlecht bezahlt werden überwiegend Dienstleistungstätigkeiten sind, die an den Erfüllungsort gebunden sind. Um es plakativ zu sagen: Geputzt, serviert, Betten bezogen und Haare geschnitten wird auch nach Einführung eines Mindestlohnes immer noch dort wo Gebäude und Menschen sich befinden.

Ein Blick nach Frankreich

Frankreich hat bereits einen gesetzliche Mindestlohn - Salaire minimum interprofessionnel de croissance, SMIC - von aktuell 8,86 EUR/h. Gemessen an dem deutlichen höheren Durschnittseinkommen in Deutschland, und dem Umstand, dass es um eine nachhaltige Existenzsicherung über den Augenblick hinaus geht, erscheint 12,50 EUR/h als nachhaltigen Mindestlohn für Deutschland zu fordern angemessen.

Wenn man die Relationen des Durchschnittseinkommens in Deutschland und Frankreich betrachtet, gelangt man mit einfachem Dreisatz zu dem für Deutschland adäquaten Mindestlohn:

Gegeben:

  • DED = Durchschnittseinkommen Deutschland = 40375 EUR
  • DEF = Durchschnittseinkommen Frankreich = 28847 EUR
  • MLF = Mindestlohn Frankreich = 8,86 EUR/h

Gesucht:

  • MLD = Mindestlohn Deutschland


MLD = (DED/DEF) * MLF = (40375 EUR / 28847 EUR) * 8,86 EUR/h = 1,4 * 8,86 EUR/h = 12,40 EUR/h

Mindestlöhne verschiedener Branchen in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es bereits Mindestlöhne für einige Branchen. Diese können eine Orientierungshilfe dafür sein wie hoch ein allgemeiner Mindestlohn sein sollte. Denn sie sind bereits als legitim betrachtete Mindesteinkommen - allerdings ohne Berücksichtigung der Nachhaltigkeit.

  • Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: 7,80 EUR/h (alte Bundesländer), 6,75 EUR/h (neue Bundesländer)
  • Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst: 8,33 EUR/h
  • Gebäudereinigung: 8,55 EUR/h (West), 6,83 EUR/h (Ost)
  • Pflegebranche: 8,50 EUR/h (alte Bundesländer und Berlin), 7,50 EUR/h (neue Bundesländer)
  • Sicherheitsdienstleistungen: 6,53 EUR/h bis 8,60 EUR/h (je nach Bundesland)
  • Gerüstbauerhandwerk: 9,50 EUR/h
  • Elektrohandwerke: 9,70 EUR/h (alte Bundesländer), 8,40 EUR/h (neue Bundesländer und Berlin)
  • Dachdeckerhandwerk: 10,60 EUR/h
  • Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken: 11,17 EUR/h
  • Maler- und Lackiererhandwerk: 11,25 EUR/h (gelernt), 9,50 EUR/h (ungelernt)

Die Sortierung der Branchen erfolgte nach der Höhe des Mindestlohns, bei regionalen Unterschieden, nachdem höheren Wert der jeweils fett hervorgehoben ist.

Quelle:

http://www.rechtsrat.ws/ohm/index.htm

Exkurs: Niedriglohn

Niedriglohn ist nach OECD ein Einkommen unter 2/3 des Medianeinkommens. Die Nieriglohnschwelle lag 2008 laut IAQ Report für Deutschland bei 9,06 EUR/h. Damit ist davon auszugehen, dass diese vermutlich für 2011 weiterhin deutlich unter 12,50 EUR/h liegen wird. Da 12,50 EUR/h Mindestlohn aber das notwendige nachhaltige Minimum ist, unter dem es zu einer Subventionierung der durch Arbeitgeber erhaltenen vollen Arbeitsleistung eines Menschen durch die Allgemeinheit kommt, kann gesagt werden, dass das gesamte aktuelle Niedriglohnsegment, um die Kosten für Arbeit nicht zu sozialisieren, abgelehnt werden muss. Ausgehend von den Zahlen in Wikipedia für 2009 schätze ich, dass weiterhin mindestens 22% der Erwerbstätigen eine Bezahlung im Niedriglohnbereich erhalten, deutlich mehr Erwerbstätige dürften eine Bezahlung unterhalb des von mir vetretenen nachhaltigen Mindestlohns von 12,50 EUR/h erhalten.

Nachhaltiger Mindestlohn basiert auf den Existenzsicherungsleistungen in München

Der nachhaltige Mindestlohn basiert auf den Existenzsicherungskosten in München, denn:

  • der nachhaltige Mindestlohn soll überall in Deutschland ausreichen, also muss der Ort mit den höchsten Wohnkosten als Basis dienen.
  • Deutschland hat die UN Menschenrechtskonvention anerkannt. Darin enthalten ist auch equal pay, also die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Wieso also sollte jemand in München für eine bestimmte Tätigkeit einen höheren Mindestlohn erhalten als anderswo?
  • im Grundgesetzt Art 11 (1) heisst es: Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Ich denke es ist gegen das Grundgesetz, wenn man nachdem man sich voll ins Wirtschaftsleben einbrachte und 45 Jahre lang zum Mindestlohn arbeitete, faktisch von der Freizügigkeit ausgeschlossen wird? Es muss für einen Renter der sich in der Erwerbsphase 45 Jahre lang voll eingebracht hat möglich sein, ohne zusätzliche Existenzsichernde Leistungen in München zu wohnen, auch wenn er vorher anderswo arbeitete.
    • Zumal halte ich es mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, wenn jemand der sich voll einbringt oder eingebracht hat damit gedemütigt wird Existienzsicherungsleistungen zu beantragen um an dem Ort seiner Wahl innerhalb Deutschlands leben zu können.

Abstand des Nachhaltigen Mindestlohns zu Existenzsicherungsleistungen in München

Die maximale Existenzsicherung in München kann mit Hartz IV, Kosten der Unterkunft sowie ebenfalls beantragbaren regulären Nebenkosten für Wasser, Müllabfuhr, Heizen etc. auf ca. 900 EUR netto geschätzt werden. Stellt man 1418 EUR netto durch nachhaltigen Mindestlohn gegenüber so ist der Anreiz zu Arbeiten 518 EUR netto im Monat.

Bei 173,3 h Arbeitszeit im Monat lohnt sich Arbeit mit nur knapp 3 EUR netto pro Stunde gegenüber dem Bezug existenzsichernder Leistungen. - Ich finde, dass dies das absolute Minimum ist um den FDP Wahlslogan Arbeit muss sich wieder lohnen in die Realität umzusetzen.

Die Forderung des DGB Kein Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde! bedeutet bei einer 40h Woche lediglich einen Arbeitsanreiz von 0,90 EUR netto pro Stunde. - Berücksichtigt man Mehrkosten für die Verpflegung während der Arbeitszeit außer Haus, sowie Mehrkosten für Kleidung außer Haus, so schmilzt der Abstand zur maximalen Existenzsicherungsleistung praktisch auf null. Insofern halte ich die Forderung des DGB, die ja letztlich auch für München gilt, für deutlich zu niedrig. Es ist wirklich schade um die Beiträge der Gewerkschaftsmitglieder die für die Bewerbung einer solch lausigen Forderung vergeudet werden.

Quellen und Links

  1. Universität Duisburg Essen. Institut Arbeit und Qualifikation. IAQ-Report 2011-06. Kalina/Weinkopf: Niedriglohnbeschäftigung 2008: Stagnation auf hohem Niveau – Lohnspektrum franst nach unten aus
    http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2010/report2010-06.php
  2. DGB - Kein Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde
    http://www.mindestlohn.de/
  3. Nedriglohn
    http://de.wikipedia.org/wiki/Niedriglohn
  4. Wohngeld
    http://www.wohngeldantrag.de/wog-abfrage.php
  5. Wohngeldtabellen:
    http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/wohngeldtabellen.html
  6. Standardrentenniveau - Nettorentenniveau nach Steuern in 2004 bei 67,9%, Tendenz fallend
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenniveau

Fazit

Aus volkswirtschaftlicher Sicht, zur Entlastung der Staatskassen von Sozialleistungen - jetzt und vor allem in Zukunft, als auch zur Steigerung des Steueraufkommens, sowie zur Schaffung eines wirklichen Arbeitsanreizes ist ein nachhaltiger Mindestlohn in Höhe von 12,50 EUR/h, der im Laufe der Zeit an Inflation und Preisentwicklung angepasst wird, wohl begründet und sollte sobald wie möglich eingeführt werden.

Existenzsicherung - ja, aber fair und den Nutzen Aller maximierend

Aktuelle Lage

Aktuell betragen existenzsichernde Leistungen durch § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II für eine Alleinstehende Person bis zu 364 EUR pro Monat. Zusätzlich werden die Kosten der Unterkunft, deren Höhe je nach Stadt oder Kreis varriert bezahlt. Für das Beispiel München ergibt das zusammen einen vom Gesetzgeber als legitim betrachteten Bezug von bis zu 808 EUR monatlich, bei 449 EUR Kosten der Unterkunft. Hinzu kommen reguläre Nebenkosten für Wasser, Müllabfuhr, Heizen etc.

(808 EUR netto entsprechen einem Bruttoarbeitslohn von 1050 EUR im Monat oder einem Stundenlohn von 6,06 EUR auf Basis einer 40h Woche. Da bei den 808 EUR reguläre Nebenkosten für Wasser, Müllabfuhr, Heizen etc. nicht dabei sind und man diese mit ca. 100 EUR pro Monat schätzen kann bräuchte es gar ein Erwerbseinkommen von ca. 1200 EUR brutto bzw. 6,92 EUR/h um soviel zu verdienen wie als Existenzsicherung in München bezogen werden kann. - Dies als Randnotiz im Hinblick auf die Forderung des nachhaltigen Mindestlohns)

Kritik

Arbeitszwang verletzt Grundrechte

Art. 12(1) GG definiert die freie Berufswahl

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Eine freie Wahl schließt auch stets die Möglichkeit des Verzichts ein, sodass es auch legitim ist wenn sich jemand nichts wählt.

Außerdem gilt nach Art. 1(1) GG:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

und nach Art. 20(1) GG:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.


Es erscheint mir daher unlogisch und nicht im Einklag mit dem Grundrechten unserer Verfassung, dass die Leistungen zur Existenzsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hartz IV) entgegen Art 12(1) GG und Art 1(1) GG, implizit einen Arbeitszwang enthalten sollen. Auch wenn letztlich niemand zur Arbeit gewzungen wird, so ist die praktizierte Möglichkeit zur Sanktionierung bei ausbleibender Arbeitsaufnahme, durch eine Kürzung der existenzsichernden Leistungen auf ein Niveau das nicht mehr existenzsichernd ist, sicherlich nicht mit der Würde des Menschen vereinbar.

Arbeitszwang bedeutet niedrige Einkommen für Alle

In Zeiten des Wirtschaftsbooms und der Vollbeschäftigung bzw. Mangels an Arbeitskräften, die jedoch längst vorbei sind, mag es im legitimen Interesse des Nationalstaats gelegen haben, für seine Volkswirtschaft alle Arbeitsfähigen zur Arbeit zu bewegen. Dies gelingt jedoch bei Vollbeschäftigung und Mangel an Arbeitskräften auch ohne Sanktionen staatlicherseits, da die Belohnung durch Einkommen auf hohem Niveau durch die Wirtschaftsunternehmen bereits dazu motiviert eine Erwerbsarbeit aufzunehmen.

In einem Szenario, in dem statt Mangel ein Überfluss an Arbeitsfähigen Menschen herrscht, wird durch staatlichen Zwang das den Preis der Arbeit schützende Marktprinzip ausgehebelt. Faktisch ist die Arbeiterschaft durch eine Verknappung der angebotenen Arbeitsleistung nicht mehr in der Lage für jene die eine Erwerbsarbeit aufnehmen ein gutes Einkommen zu realisieren.

Es liegt folglich im Interesse der Erwerbstätigen, wenn ein Teil der Arbeitsfähigen sich dazu entschließt nicht am Arbeitsmarkt teilzunehmen, und so implizit das Angebot an Arbeitsleistung soweit verknappt, dass weiterhin gute Erwerbseinkommen zu erzielen sind. Insgesamt ist es attraktiver für die Gesamtheit der Erwerbstätigen durch Verknappung des Arbeitsangebots für viele hohe Löhne und Gehälter zu erzielen und einen Teil davon zur Existenzsicherung derer aufzuwenden, die durch ihr Handeln das Arbeitsangebot verknappen und den hohen Arbeitspreis erst durchsetzbar gemacht haben. Das heutige Szanario, in dem jeder Arbeitsfähige auf den Arbeitsmarkt gezwungen wird, führt wie wir sehen, in Branchen mit vielen "Arbeitspflichtigen" zu einem Abfallen der Löhne unter Existenzsicherungsniveau. Auch dies ist durch das Marktprinzip erklärt, und auch dadurch vermeidbar.

Als Unternehmer werde ich alles daran setzen, einen faktischen Arbeitszwang, bzw. einen Zwang die eigene Arbeitskraft am Markt anzubieten, zu schaffen. Dies sicherte mir Arbeitskraft unter den Gestehungskosten einzukaufen.

Als Arbeitnehmer dagegen ist es definitiv nicht mein Interesse mit möglichst vielen um eine Arbeitsstelle zu konkurrieren. Daher bin ich froh, wenn nur ausreichend viele Ihre Arbeitskraft nicht am Markt anbieten und sich stattdessen mit einer existenzsichernden Transferleistung aus den guten Einkommen der Erwerbstätigen begnügen.

Arbeitszwang macht psychisch krank

Erwerbslose: Der Zwang zu Arbeit unter Bedrohung der Existenz eines Menschen erzeugt Existanzangst, diese wiederum kann Depressionen erzeugen, die wiederum aufgrund des erlebten Leidensdrucks behandlungsbedürftig sind. Arbeitszwang macht also kank und verursacht Kosten für die Krankenversicherungen.

Erwerbstätige: Diejenigen die einer Erwerbsarbeit nachgehen macht der Arbeitszwang auch krank, da sie aufgrund der erzwungenen Konkurenz am Arbeitsmarkt eine schlechtere Verhandlungsposition haben, für sich Arbeitsbedingungen durchzusetzen, die ihre körperliche und psychische Gesundheit schützen. Folge ist eine zunehmende Prävalenz berufsbedingter psychischer Erkrankungen (u.a. Burnout) mit oftmals schlechter Prognose, die zu hohen Kosten für die Kranken- und Rentenversicherungen für Behandlung und berufliche Rehabilitation führen.


Außerdem ist es aus einem weiteren psychischen Grund nicht schlau Arbeitszwang auszuüben, denn Zwang führt der Natur des Menschen nach zu Reaktanz, also zu der Einstellung, das was erzwungen werden soll erst recht abzulehnen. Aus einem ich möchte momentan nicht gerne, wird ein wenn die mich zwingen wollen, will ich es überhaupt nicht mehr. Solches Verhalten ist meiner Meinung nach nicht verwerflich, sondern entspricht dem Sosein des Menschen, das von den aktuellen Gesetzen negiert wird.

Arbeitszwang erschwert Mitarbeitersuche

Mit dem faktischen Arbeits- bzw. Bewerbungszwang ergibt sich ein Szenario, in dem Menschen unter Androhung der Kürzung der Transferleistungen unter existenzsicherndes Niveau, wider ihren Willen, Unternehmen mit einer imensen Zahl an Bewerbungen überziehen. Diese Menge an Post muss erstmal verarbeitet werden.

Außerdem läßt sich an den Bewerbungsunterlagen nicht unbedingt erkennen, ob jemand sich nur bewirbt, weil er es muss, oder ob ein wirkliches Interesse an der Mitarbeit im Unternehmen besteht. Dieselben Institutionen die den Bewerbungszwang ausüben, setzen sich, durch teilweise den Erwerbslosen aufgezwungene Bewerbungstrainings, dafür ein, dass es den Unternehmen erschwert wird zwischen einem motivierten und unmotivierten Bewerber zu unterscheiden.

Vorschlag: mehr soziale Martkwirtschaft ohne Arbeitszwang

Wie wäre es also, wenn man den Bewerbungs- bzw. Arbeitszwang abschafte?

Das Marktprinzip würde es erlauben für jene die eine Erwerbsarbeit aufnehmen wollen, gute Einkommen bei guten Arbeitsbedingungen zu erzielen, die Ihnen nicht nur einen Lebensstandard deutlich über dem Existenzsicherungsniveau ermöglichen, sondern auch genügend Mittel durch Steuern abwerfen, um die Existenz jener die dieses höhere Einkommen ermöglicht haben bedingungslos sicher zu stellen. Menschen die keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollten, würden nicht durch teure Maßnahmen zu Spezialisten darin gemacht, es den Unternehmen schwer zu machen, zwischen Bewerbungen von motivierten und unmotivierten Menschen zu unterschieden. Es wäre leichter gute Mitarbeiter zu finden. Diese guten Mitarbeiter wären aufgrund des guten Einkommens und guter Arbeitsbedingungen zufriedener, körperlich und psychisch gesünder, und verursachten höhere Einnahmen bei gleichzeitig geringeren Kosten für die Krankenkassen. Auch diejenigen ohne Interesse an einer Erwerbsarbeit wären zufriedener und psychisch gesünder, da sie nicht laufend in Ihrer Existenz bedroht würden.

Insgesamt also eine großer Gewinn für die Menschlichkeit, für die Gesundheit, für die Volkswirtschaft.

Die nur mäßigen Gewinner wären sicherlich die Wirtschaftsunternehmen, die zwar leichter motivierte Mitarbeiter finden, die zufriedener und gesünder sind, aber gleichzeitig auch einen guten Preis für die erhaltene Arbeitsleistung aufbringen müßten. --- Da aber Wirtschaft dem gesamtgesellschaftlichen Sinn nach eine Veranstaltung ist, um die Bedrüfnisse von Menschen zu befriedigen, und dabei das Streben der Unternehmen nach Gewinn nur insofern und soweit notwendig ist, um es lohnend zu machen Wirtschaft zu organisieren, betrachte ich es als Allen dienliche Forderung, wieder mehr soziale Marktwirtschaft einzuführen. Ohne faktischen Arbeitszwang, mit Existenzsichernden Transferleistungen, mit attraktiven lohnenden Arbeitsplätzen, und natürlich auch mit lohnender Unternehmerischer Tätigkeit.

Quellen


garantiertes Grundeinkommen

Grundeinkommensmodelle haben drei Dimensionen

Voraussetzungen - keine Voraussetzungen

Voraussetzungen können beispielsweise sein, dass jemand eine bestimmte Staatsbürgerschaft hat, oder ein bestimmtes Aufenthaltsrecht, oder Bedarf zur Sicherung seiner Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe durch Transferleistungen hat.

Bedingungen - keine Bedingungen

Bedingungen sind Gegenleistungen die während des Bezugs des Grundeinkommens gefordert werden. Sei dies etwa dem Arbeitsmarkt zu Verfüfung zu stehen, jede Tätigkeit annehmen zu müssen, oder unentgeltliche Pflichtdienste leisten zu müssen.

garantiert - ausgezahlt

Garantiert heisst, dass jeder einen Anspruch darauf hat, nachdem er es beantragt. Ausgezahlt heißt, dass ohne Antrag an jeden ausbezahlt wird.

Meine Position

Die Existenzsicherung Vollzeittätiger muss über das Erwerbseinkommen und darüber hinaus über die beitragspflichtige Arbeitslosen- und Rentenversicherung vollständig möglich sein, weshalb ich mich primär für einen nachhaltigen Mindestlohn ausspreche.

Darüber hinaus favorisiere ich ein Grundeinkommen, mit wenigen Voraussetzungen, ohne Bedingungen, das garantiert wird, und sobald es beantragt wird ohne Verzögerung ausbezahlt wird.

Datensparsame Prüfung der Voraussetzungen

Die Voraussetzungen müssen geprüft werden. In jedem Fall beispielsweise beim Aufenthaltsrecht oder der Staatsbürgerschaft

Die Beantragung und Auszahlung kann sehr Datensparsam stattfinden, indem man nicht in jedem Einzelfall prüft und überwacht, sondern wie bei der Steuerprüfung eben auch nur Stichproben durchgeführt oder auf konkreten Verdacht hin ermittelt. Dem Antragsteller wird Glauben geschenkt (Unschuldsvermutung), statt wie bisher die völlige Entblößung zu fordern. Das Risiko Teil der Stichprobe zu werden und bei Transferleistungsbetrug entsprechend sanktioniert zu werden, muss als Schutz vor Missbrauch ausreichend sein.

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten müssen dazu die Regeln für Bedürftigkeit so einfach sein, dass jeder klar wissen und selbst prüfen kann ob er bedürftig ist. Deshalb ist von der Berechnung nach Bedarfsgemeinschaften, Wohnung oder Wohnort abzusehen, da es möglich sein muss, ohne Informationen von Dritten die eigene Bedürftigkeit zu berechnen. Die Kenntnis der Summe der persönlichen Nettoeinkommen muss ausreichend sein um die maximale Höhe der legitimen Transferleistungen zu bestimmen. Im Antrag gibt der Antragsteller dann einfach an wieviel er haben möchte und unterschreibt dafür, dass der gewünschte monatliche Betrag nicht höher ist als ihm laut Gesetz maximal zustehe.

Ohne einen konkreten Verdacht ist die Zufallsprüfung sehr Datensparsam umzusetzen, da nur die Belege zum Nettoeinkommen angefordert und geprüft werden.

Bei konkretem Verdacht auf Betrug ist es verhältnismäßig, zur Gewährung von Einsicht in die Kontobewegungen aufzufordern, und dies ggf. mit Richterbeschluss auch durchsetzen zu können.

Fazit

Mit Durchsetzung der Verbesserungen an den Leistungen aus SGB II und XII die ebenfalls auf dem BPT 2011.2 als Positionspapiere beschlossen wurden hätten wir faktisch ein an Voraussetungen geknüpftes bedingungsloses garantiertes Grundeinkommen.

Diese Verbesserungen und der nachhaltige Mindestlohn sind meiner Meinung nach zusammen die Maßnahmen die ReSET am einfachsten und effizientesten umsetzen.

Die Vision von Susanne Wiest die es mit Ihrer Forderungen nach 1500 EUR monatlichem Grundeinkommen bis vor den Petitionsausschuss des Bundestages schafte teile ich nicht.

Meine Forderung eines Mindeststundenlohnes von 12,50 EUR der bei Vollzeittätigkeit 2166 EUR brutto im Monat ergibt, halte ich dem gegenüber für sehr gemäßigt. Der nachaltige Mindestlohn beträgt also Vollzeiterwerbsarbeit vorausgesetzt netto 1418 EUR.

Die Existenzsicherungsleistungen (nennen wir sie einfach BGE) sollten unabhängig von einem konkreten Mietvertrag, also auch unabhängig vom Wohnort auf das Niveau das aktuell in München maximal erzielbaren Transfereinkommens, nämlich ca. 900 EUR durch Hartz IV und Kosten der Unterkunft, angehoben werden. Damit verbleibt ein Arbeitsanreiz zwischen meiner Vorstellung eines BGE und meinem Modell des nachhaltigem Mindestlohn von genau 3 EUR/h.

Ergänzung

In Anlehnung an die Berechnung des sozialisierten Kindesunterhalts bei dem jedem Kind ab 18 Jahren 631 EUR Unterhalt zustehen, dessen Anteil nach Düsseldorfer Tabelle 20% Wohnkosten enthält vertrete ich die Forderung nach einer Grundsicherung von 528 EUR + aktuellen Maximum der Kosten der Unterkunft.


Verglichen mit einem Hartz IV Höchstsatz von 359 EUR ist das eine Erhöhung um 47%.

Zusammen mit dem Kosten der Unterkunft die sich für jeden an der Höhe von München orientieren ergibt dies 1069 EUR.

Damit verbleibt ein Arbeitsanreiz zwischen meiner Vorstellung eines BGE mit um 47% erhöhtem Budget für Lebenshaltungskosten und meinem Modell des nachhaltigem Mindestlohns von genau 2 EUR/h.


In der Argumentationskette vom durch den Status quo legitimierten sozialisierten Kindesunterhalt für volljährige Kinder, über die identische Höhe als Existenzsicherungsleistung für jeden Menschen, ergibt sich für den nachhaltigen Mindestlohn, der eine Alterstente nicht unter die Existenzsicherungsleistung gewährleisten soll, ein Betrag von 15 EUR brutto pro Stunde, also 2600 EUR brutto im Monat. --- Dieses entspricht ziemlich genau dem Durchschnitsseinkommen, das die Rentenversicherung für 2010 beziffert. Folglich würde ein Nachhaltiger Mindestlohn das Lohnniveau für über (denn das Medianeinkommen ist niedriger als das arithmetische Mittel) die Hälfte der Erwerbstätigen anheben. --- Diese Forderung mag krass erscheinen, ist aber logisch auf Basis der gemeinhin nicht als üppig akzeptierten Alimentierung von Kindern herleitbar, und notwendig um unser Sozioökonomisches Gefüge zu stabilisieren. --- Genau betrachtet wird damit kein Utopia geschaffen, sondern im Bezug auf das Einkommen ein für die langfristige Tragfähigkeit notwendiger Zustand wiederhergestellt, den es bereits gab, und der lediglich durch das Lohndumping der letzten Jahrzehnte und steigende soziale Ungleichheit zerstört wurde. --- Insofern betrachte ich die Forderung von 15 EUR brutto pro Stunde als eine konservative Forderung.