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Bezirksparteitag 2013.3

Orga - Parteitagsämter - Tagesordnung - Kandidaten - Antragsfabrik - Protokoll -

Inhaltsverzeichnis

Protokoll über den Bezirksparteitag des Bezirksverbandes Unterfranken der Piratenpartei Deutschland

Versammlungsleiter: Sven Henze

Protokollführer: Mirco Lukas

Wahlleiter: Jan Bühler

Versammlungsdatum und -ort: 14. Dezember 2013 in Stadthalle, Bad Brückenau

Versammlungsbeginn: 10:45 Uhr

Versammlungsende: 16:00 Uhr


1 Eröffnung der Versammlung

Der Landesvorstand eröffnet die Versammlung. Es sind 21 akkreditierte Piraten anwesend.


2 Wahl eines Versammlungsleiters

Sven Henze stellt sich zur Wahl. Er wird gewählt.


3 Wahl des Schriftführers

Mirco Lukas stellt sich zur Wahl. Er wird gewählt.


4 Wahl des Wahlleiters

Jan Bühler stellt sich zur Wahl. Er wird gewählt und bestimmt zwei Wahlhelfer. Gegen diese wird Einspruch erhoben. Daraufhin werden neue Wahlhelfer bestimmt.


5 Zulassung von Gästen und Streaming

Die Versammlung lässt beides zu.


6 Zulassung von Beiträgen durch Gäste

Die Versammlung billigt Gästen ein Rederecht zu.


7 Satzungsänderungsanträge, Teil 1

7.SÄA4: SÄA Rechnungsprüfer

Antragsteller: Michael Hartrich

Antrag:

Der Bezirksparteitag möge beschließen §9 b (7) aus der Satzung des Bezirksverbandes zu streichen.

Alt:(7) Der Bezirksparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Er­gebnis der Prüfung wird dem Bezirksparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Da­nach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

Neu:-

Begründung:

Auf Parteitagen sind häufig Unterlagen, die für eine Prüfung der finanziellen Teil des Tätig­keitsberichtes des Vorstandes dotwendig wären nicht vorhanden. Außerdem fehlt für eine eingehende Prüfung die Zeit und eine oberflächliche Prüfung ist nutzlos.Die Erfahrung zeigt, dass die Wahl von Rechnungsprüfern bisher weder auf Bezirks- noch auf Landesebene zweckdienlich oder hilfreich war.Es gibt auch keine gesetzlichen Vorschriften, die die Wahl von Rechnungsprüfern verlangen.

Es gibt Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Antrags mit dem PartG.

Der Antrag wird abgestimmt.

Der Antrag wird angenommen.


8 Wahl der Rechnungsprüfer

Der TO-Punkt ist obsolet.


9 Bestimmung der GO

Antragsteller: Maximilian Winkler

§1 Rahmenbedingungen

§1.1 Allgemeines

(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.

(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens

  • gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
  • Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
  • das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist)

zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters, des Schriftführers und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Piratenwiki binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen.

§1.2 Akkreditierung

(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die in ihrer zugehörigen Gliederung eine ent­sprechende Berechtigung oder Beauftragung durch den Vorstand haben, oder der Vorstand selbst.

(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluß durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}

(3) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitslis­te, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.

§1.3 Verlassen der Versammlung

(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versamm­lung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.

§1.4 Betreten der Versammlung

(1) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkre­ditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlan­gen.

§2 Versammlungsämter

§2.1 Versammlungsleiter

(1) Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von die­ser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Bezirksvorstand als vorläufiger Versamm­lungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.

(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, so­fern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}

(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagungen an.

(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.

(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen be­kannt macht.

(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, so­fern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grund­sätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstim­mungsergebnissen zu unterstützen.

(7) Der Versammlungsleiter übt für die Dauer der Versammlung das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Versammlung Sorge. Er kann Personen, die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören, von dieser ausschließen. Die Versamm­lung kann einen solchen Ausschluss mit einfacher Mehrheit aufheben.

§2.2 Wahlleiter

(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden.

(2) Die Durchführung umfasst

  • die Ankündigung einer Wahl,
  • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
  • die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
  • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.
  • das Entgegennehmen der Stimmzettel,
  • das Auszählen der Stimmen,
  • Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,
  • Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
  • Erstellung eines Wahlprotokolls.

(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle er­nennt der Wahlleiter mindestens eine weitere freiwillige Anwesende Person als Wahlhelfer, die ihn in seiner Arbeit unterstützt und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren darf, bei de­ren Wahl sie den Wahlleiter unterstützt. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ableh­nen. {GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}

(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens einem Wahlhelfer zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

§3 Kandidatur

(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben.

(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.

(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu ge­ben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.

(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.

§4 Wahlordnung

(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grund­sätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.

(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge im­mer öffentlich abgestimmt.

(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das voll­ständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses be­steht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfal­lenen Stimmen.

(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter be­kannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.

(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}

(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ur­sprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ur­sprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.

Abstimmungen

§4.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge

(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.

(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungslei­ters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}

§4.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge

(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Wahlleiter gibt die Möglichkeiten der Willensbekundung auf dem Stimmzettel vor jedem Wahlgang bekannt

(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über Ge­schäftsordnungsanträge] entsprechend.

§4.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes

(1) Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entspre­chend.

§4.4 Wahlen

(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.

(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. {GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}

(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsrei­henfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen.{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}

§4.5 Wahlen zu Versammlungsämtern

(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über all­gemeine Anträge] gewählt.

(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhal­ten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten; Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehrere Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen.

§4.6 Wahlen zu Vorstand

(1) Es gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] mit der Maßga­be, das in jedem Fall geheim abzustimmen ist.

(2) Ist für ein Amt mehr als eine Person zu wählen, so wird darüber in einem gemeinsamen Wahlgang abgestimmt. Hierbei stehen alle Kandidaten auf einem Stimmzettel, jeder Pirat hat maximal soviele Stimmen wie Ämter zu vergeben sind, allerdings nur eine Stimme pro Kandidat.

§4.7 Wahlen zur Aufstellung der Direktkandidaten zur Bundestagswahl

(1) Ein Direktkandidat für die Bundestagswahl gilt als gewählt, sofern er die mehrheitliche Zustimmung der Versammlung erhält.§5 Anträge

§5.1 Allgemeine Anträge an die Versammlung

(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist eben­falls angemessene Redezeit zu gewähren.

§5.2 Anträge auf Änderung der Satzung

(1) Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entspre­chend.

§5.3 Anträge auf Änderung des Programms

(1) Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entspre­chend.

§5.4 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen An­trag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuel­len Wortmeldung Vorrang zu geben.

(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. 1 einen Alternativan­trag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.

(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.

(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternati­vantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs. 2 entsprechend.

(5) Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Ge­schäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: {GO-Antrag ...}.

§5.5 Antrag auf Ende der Rednerliste

(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}

(2) Der Antragsteller

  • darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
  • darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und
  • darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.

(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.

§5.6 Antrag auf Änderung der Tagesordnung

(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein

  • das Hinzufügen eines Punktes,
  • das Entfernen eines Punktes,
  • Verschieben eines Punktes,
  • das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
  • das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesord­nung}

§5.7 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut auffüh­ren. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}

§5.8 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes

(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes} §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 2 bis 4 finden keine An­wendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.

(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.

(3) Die Abstimmung wird auch bei knappem Ergebnis nicht ausgezählt. Im Übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].

§5.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung

(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthal­ten. {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}

§5.10 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung

(1) Der Antrag muss die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. {GO-Antrag auf Unter­brechung der Sitzung}

§5.11Antrag auf Begrenzung der Redezeit

(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträ­ge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf Begren­zung der Redezeit}

§6 Gültigkeitsdauer

(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Bezirksversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.

Die GO wird abgestimmt.

Die GO wird angenommen.


10 Abstimmung über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie in Anlage 1 angenommen.


11 Rechenschaftsberichte des ehemaligen Vorstandes

11.1 Jürgen Neuwirth, Vorsitzender

Jürgen Neuwirth verzichtet auf einen Rechenschaftsbericht.

11.2 Maximilian Winkler, politischer Geschäftsführer

Maximilian Winkler legt seinen Rechenschaftsbericht ab.

Der Rechenschaftsbericht von Michaela Keupp befindet sich im Wiki.

11.3 Gernot Gerlach, stellvertretender Vorsitzender

Gernot Gerlach legt seinen Rechenschaftsbericht ab.

11.4 Claudius Roggenkamp, kommissarischer Vorstand (stellvertreten­der Vorsitzender)

Claudius Roggenkamp legt im Namen des Landesvorstandes einen Rechenschaftsbericht ab.

11.5 Mark Huger, kommissarischer Vorstand (Generalsekretär)

Mark Huger stellt sich für Fragen zur Verfügung und legt im Namen des Landesvorstandes einen Rechenschaftsbericht ab.


12 Bericht zur aktuellen Situation und Gelegenheit zur Aus­sprache

Klaus Jaroslawski:

Geld wird nicht an Bezirk ausgezahlt, weil dieser „im Minus“ ist. Verbindlichkeiten wurden gegeneinander aufgerechnet. Ca. 650 Euro Restschuld vom BezV an LV. Liquidität ja. An­trag auf Darlegen sollte dringend gestellt werden.

Wahl des Vorstands regulär möglich. Unterlagen können übergeben werden.

Landesschiedsgericht hat noch kein Urteil gefällt.

Frage:

Einschätzung der Situation, wenn Ordnungsmaßnahme rechtswidrig?

Claudius Roggencamp:

Alter Vorstand wäre trotzdem nicht im Amt, weil Wahl heute regulär und rechtskonform stattfindet. Maßnahme wirkt zur Zeit, deswegen ist Ladung zum Bezirksparteitag voll gültig.

Frage:

Probleme mit der Buchung, also hätte man nur Schatzmeister und ggf. Vorsitzenden enthe­ben müssen. Wieso wurden alle enthoben?

Claudius Roggencamp:

Der gesamte Vorstand war involviert. Weisung seitens des LV am 28. Juli 2013 auf Heraus­gabe der Unterlagen. Keiner stimmte dafür, also wurde der Vorstand enthoben.

Außerdem: Wenn Einzelpersonen aus dem Amt entfernt würden, so ginge dies nur über die Feststellung, dass die Person als unfähig erkannt wird, Ämter zu bekleiden. Dies sollte ver­mieden werden, da sich dies auf alle Gliederungen und für länger als die aktuelle Amtsperi­ode bezöge. Außerdem ändere sich dadurch nichts am Herausgabeanspruch.

Einwurf:

Die Enthebung des Vorstands war, insbesondere im Hinblick auf die Kommunalwahl, unver­hältnismäßig.

Antwort:

Primäres Ziel war nicht Amtsenthebung, sondern Erstellung des Rechenschaftsberichts.

Unterfrankens Einkommen (ca. 23'000 Euro) wäre für die Parteienfinanzierung nicht be­rücksichtigt worden.

Jürgen Neuwirth:

Es existieren keine formalen Anforderungen an den Rechenschaftsbericht von Untergliede­rungen. Fehler in der Summe des vorherigen Rechenschaftsberichts sind auf Seite 9 korri­giert.

Antwort:

Da der Bezirksverband Unterfranken rechtsfähig ist, kann man die Pflicht zu ausführlichen Rechenschaftsberichten nicht mit anderen Parteien vergleichen.

GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste. Gegenrede:

Evtl. ergeben sich weitere Themen, die eine Diskussion erforderlich machen.


Abstimmung + 8 + 0 - 6

Der Antrag wird angenommen.

Einwurf:

Dilettantismus bei Wahl; Hochrechnung der Finanzen falsch; Zu wenig Geld; Plakate kamen zu spät an. Mögliche Ursache: Gruppenbildung, kritische Beobachtung von Neumitgliedern.

Zusammenarbeit sollte auch funktionieren, wenn es keine Freundschaft gibt. Es gibt in Würzburg Klüngeleien, z. B. in Aschaffenburg keine Eigeninitiative möglich.

Es fehlte die kritische Auseinandersetzung seitens des alten Vorstands.

Antwort:

Jeder hat gearbeitet, z. B. Sammlung von Kandidatenfotos. Geschäftsstelle war dringend nö­tig, u. a. für Plakatierung. Die Geschäftsstelle wurde rechtzeitig gekündigt, um keine unnöti­gen Kosten entstehen zu lassen.

Frage an Klaus Jaroslawski:

Wieso wird der Rechenschaftsbericht nicht akzeptiert?

Klaus Jaroslawski:

Möglicherweise belegbar durch E-Mails von Swanhild Götz (Erinnerungsprotokoll). Eige­nes Telefonat: Einnahmen können rekonstruiert werden, aber Ausgaben nicht, also ist der Bericht nicht verwendbar. Dies waren die einzigen Informationen, die Albert Barth heraus­gab.

Zuwendungsliste war nicht angehängt. Diese kam erst nach der Ordnungsmaßnahme.

Frage:

Mit wie vielen Einnahmen sind in den nächsten Monaten zu rechnen?

Antwort:

30 % Zahlerquote <math>\times </math>45 % Anteil an Bezirksverband <math>\times </math>500 Mitglieder, zzgl. Parteien­finanzierung.


13 GO-Antrag zur Änderung der Tagesordnung

Sonstiger Antrag vorziehen: Die Roh-Aufzeichnung möge als Beweismittel für ein Gerichtsver­fahren zur Verfügung gestellt werden.

Gegenrede:

Dies ist kein sonstiger Antrag im Sinne der GO.

Der Antrag wird abgelehnt.


14 GO-Antrag zur Änderung der Tagesordnung

Der Bericht der Kassenprüfer soll sofort durchgeführt werden.

Der Antrag wird angenommen.


15 Bericht der Kassenprüfer

Doris Behrendt und Jan Bühler geben ihren Bericht ab.

Doris Behrenth:

Es existiert kein schriftlicher Bericht, also erfolgt der Bericht mündlich.

Es erfolgte keine Kassenprüfung, da die Belege viel zu kurzfristig eingegangen seien.


Klaus Horn wird zum stellvertretenden Versammlungsleiter gewählt.


Jan Bühler:

Keine eindeutigen Angaben in der APE, keine Buchung der Bar-Kasse, LPT in Gemünden unklar verbucht.

Empfehlung der Entlastung: nein.

Erwiderung Klaus:

Missverständnisse; Kontoauszüge zu spät erhalten; Zweitschriften ebenfalls zu spät erhalten; Termin war nicht möglich.

Erwiderung Dr. Doris Berenth:

Keine Zusage zum Termin erhalten.

Redebeitrag:

Empfehlung der Kassenprüfer folgen.


16 Entlastung der Vorstände

Empfehlung: getrennte Entlastung des alten und des kommissarischen Vorstandes.

Die Versammlung stimmt dem zu.

16.1 Entlastung des alten Vorstandes

Der Vorstand wird nicht entlastet.

16.2 Entlastung des kommissarischen Vorstandes

Der Vorstand wird nicht entlastet.


Die Versammlungsleitung wird an Sven Henze übergeben.


17 Satzungsänderungsanträge, Teil 2

17.SÄA3 Vorstand mit Aufgaben

Antragsteller: Michael Hartrich

Der Bezirksparteitag möge die folgende Änderung des §9A der Satzung des Bezirksverban­des beschließen.

Modularität: Wird der Antrag abgelehnt, soll er noch einmal ohne den Abschnitt (5) abge­stimmt werden.

Die bestehenden Inhalte der Abschnitte §9A (2) bis §9A (11) werden von diesem Antrag nicht berührt. Nur ihre Nummerierung ist ggf. entsprechend anzupassen.

Alt:(1) Dem Vorstand gehören 5 Mitglieder der Piratenpartei an: Ein Vorsitzender, ein stellver­tretender Vorsitzender, ein Bezirksschatzmeister, ein Bezirkssekretär und ein politischer Ge­schäftsführer. Zusätzlich können bis zu zwei Beisitzer durch Wahl der Mitgliederversamm­lung eines Bezirksparteitages in den Vorstand berufen werden.

Neu:(1) Dem Vorstand gehören sieben Mitglieder der Piratenpartei an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Bezirksschatzmeister, ein Bezirkssekretär, ein politischer Geschäftsführer, ein Schriftführer und ein Beisitzer.

(2) Wenn es bei einer Vorstandswahl für ein Amt keinen Kandidaten gibt kann der Parteitag mit einfacher Mehrheit beschießen dieses Amt nicht zu besetzen.

(3) Hat bei einer Wahl für ein Vorstandsamt auch nach dem zweiten Wahlgang kein Kandi­dat mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen können, kann der Parteitag ab diesem Zeitpunkt mit einfacher Mehrheit beschießen dieses Amt nicht zu beset­zen.

(4) Die Absätze (2) und (3) sind nicht auf das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Bezirksschatzmeisters anwendbar.

(5) Der Vorsitzende vertritt den Bezirksverband nach außen, der stellvertretende Vorsitzende nach innen. Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Aufgabe, die programmatische Entwicklung des Bezirksverbandes zu fördern und voranzutreiben, sowie die Presse- und Öf­fentlichkeitsarbeit. Dem Bezirkssekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Be­zirksverbandes und der Bezirksschatzmeister ist für die Finanzangelegenheiten zuständig. Der Bezirksschatzmeister hat dabei Vetorecht in allen Kassenentscheidungen. Der Schrift­führer protokolliert die Vorstandssitzungen, veröffentlicht die Beschlüsse und sorgt für die Transparenz der Arbeit des Vorstandes. Der Beisitzer ist für Logistik und Materialbeschaf­fung zuständig. Außerdem obliegt ihm die Vernetzung mit der Jugendorganisation der Par­tei.Die weitere Verteilung von  Aufgaben regelt die Geschäftsordnung des Vorstands. Fällt ein Vorstandsmitglied aus, können dessen satzungsgemäßen Aufgaben durch die Geschäftsord­nung des Vorstands auf andere Vorstandsmitglieder verteilt werden.

Michael Hartrich stellt den Antrag vor.

Der Antrag wird diskutiert.

Der Antrag wird in Gänze abgestimmt.


Abstimmung + 6 + 8 - 7

Der Antrag wird abgelehnt.

Sodenn wird der Antrag modularisiert abgestimmt.


1-4 + 14 + 1 - 1

Modul 1 wird angenommen.


10:30 Uhr: Die Versammlung wird für 10 Minuten unterbrochen. Weiter 12:40 Uhr.


18 GO-Antrag zur Änderung der Tagesordnung

Einfügen eines Punktes: Diskussion zum Dreikönigstreffen an das Ende der Tagesordnung stellen.

Der Antrag wird angenommen.

19 Satzungsänderungsanträge, Teil 3

19.SÄA5_6 konkurrierende Anträge

19.SÄA5_6.SÄA5 Häufigkeit der Vorstandswahlen ohne Nachwahl

Antragsteller: Michael Hartrich

Der Bezirksparteitag möge beschließen § 9a (3) der Satzung des Bezirksverbandes wie folgt zu ändern:

Alt:(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bezirksparteitag oder der Gründungsver­sammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag gewählt.

Neu:(3) Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bezirksparteitag mindestens einmal im Kalen­derjahr gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

19.SÄA5_6.SÄA6 Häufigkeit der Vorstandswahlen mit Nachwahl

Antragsteller: Michael Hartrich

Der Bezirksparteitag möge beschließen § 9a (3) der Satzung des Bezirksverbandes wie folgt zu ändern:

Alt:(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bezirksparteitag oder der Gründungsver­sammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag gewählt.

Neu:(3) Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bezirksparteitag mindestens einmal im Kalen­derjahr gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt unbesetzt, so kann dieses vom Bezirksparteitag durch Nach­wahl neu besetzt werden.

Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.

19.SÄA5_6.Abstimmung

Es wird abgestimmt, welcher der konkurrierenden Anträge abgestimmt werden soll. Die Versamm­lung beschließt Antrag 6.

Der Antrag 6 wird abgestimmt.


Abstimmung + 16 + 0 - 0

Der Antrag wird angenommen.

20 Rede der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin von Bad Brückenau hält eine Begrüßungsrede.


Pause 13:00 Uhr – 13:55 Uhr.


21 Wahl des Vorstands

21.1 Vorsitzender

21.1.1 Maximilian Winkler

Maximilian Winkler stellt sich vor.

21.1.2 Gernot Gerlach

Gernot Gerlach stellt sich vor.

21.1.3 Wahl

Das Wahlergebnis ergibt sich aus beiliegendem Wahlprotokoll.

Gernot Gerlach ist gewählt. Er nimmt die Wahl an.

21.2 Stellvertretender Vorsitzender

21.2.1 Benjamin Wildenauer

Benjamin Wildenauer stellt sich vor.

21.2.2 Wahl

Das Wahlergebnis ergibt sich aus beiliegendem Wahlprotokoll.

Benjamin Wildenauer wird gewählt. Er nimmt die Wahl an.

21.3 Schatzmeister

21.3.1 Michael Hartrich

Michael Hartrich stellt sich vor.

21.3.2 Wahl

Das Wahlergebnis ergibt sich aus beiliegendem Wahlprotokoll.

Michael Hartrich wird gewählt. Er nimmt die Wahl an.

21.4 Bezirkssekretär

21.4.1 Dominik Metzger

Dominik Metzer stellt sich vor.

21.4.2 Patrick Thyen

Patrick Thyen stellt sich vor.

21.4.3 Wahl

Das Wahlergebnis ergibt sich aus beiliegendem Wahlprotokoll.

Patrick Thyen wird gewählt. Er nimmt die Wahl an.

21.5 Politischer Geschäftsführer

21.5.1 Maximilian Winkler

Maximilian Winkler stellt sich vor.

21.5.2 Wahl

Das Wahlergebnis ergibt sich aus beiliegendem Wahlprotokoll.

Maximilian Winkler ist gewählt. Er nimmt die Wahl an.

21.6 Schriftführer

21.6.1 Mirco Lukas

Mirco Lukas stellt sich vor.

21.6.2 Wahl

Das Wahlergebnis ergibt sich aus beiliegendem Wahlprotokoll.

Mirco Lukas ist gewählt. Er nimmt die Wahl an.

21.7 Beisitzer

21.7.1 Falk Bräcklein

Falk Bräcklein stellt sich vor.

21.7.2 Christian Roßhirt

Christian Roßhirt zieht die Kandidatur zurück.

21.7.3 Wahl

Das Wahlergebnis ergibt sich aus beiliegendem Wahlprotokoll.

Falk Bräcklein ist gewählt. Er nimmt die Wahl an.

22 Wahl der Kassenprüfer

22.1 Doris Behrendt

Doris Behrendt stellt sich vor.

22.2 Wolfgang Bauer

Wolfgang Bauer stellt sich vor.

22.3 Matthias Zehe

Matthias Zehe stellt sich vor.

22.4 Jan Bühler

Jan Bühler zieht die Kandidatur zurück.

22.5 Wahl

Die Wahl wird nach Willen der Versammlung offen durchgeführt.

Die Wahl wird so durchgeführt, dass alle drei Kassenprüfer auf einmal gewählt werden.


Abstimmung + 20 + 2 - 0

23 Sonstige Anträge

23.SA7 Verfügungstellung des Streams

Antragsteller: Gernot Gerlach

Der Bezirksparteitag möge beschließen die Streamaufzeichnung an öffentlicher Stelle zur Verfügung zu stellen.

Gernot Gerlach stellt den Antrag vor.

Der Antrag wird diskutiert.

Der Antrag wird abgestimmt.

Der Antrag wird angenommen.


24 Dreikönigstreffen

Es gibt eine Diskussion zum Dreikönigstreffen. Es melden sich sechs Personen, die sich an der Or­ganisation beteiligen würden.


25 Schlussworte des neuen Vorsitzenden

Gernot Gerlach spricht die Schlussworte.


26 Schließung der Versammlung

Sven Henze schließt die Versammlung.


Anlagen

  1. Tagesordnung
  2. Wahlprotokoll