BY:München/Kreisverband/BTW2013

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Aufstellungsversammlung zur BTW 2013

Zeit & Ort

  • 06. Oktober 2012 um 10:00 Uhr (Akkreditierung ab 09:30 Uhr)
  • Gepäckhalle im "Giesinger Bahnhof"
Giesinger Bahnhofsplatz 1
81539 München

Wahlkreise

Die Aufstellungsversammlung findet für folgende Wahlkreise zur Bundestagswahl statt:

  • Wahlkreis 218: München-Nord
  • Wahlkreis 219: München-Ost
  • Wahlkreis 220: München-Süd
  • Wahlkreis 221: München-West/Mitte

Wahlberechtigung

Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das die Anforderungen des §12 Bundeswahlgesetztes (BWahlG) erfüllt. Diese sind im wesentlichen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von §116 Abs.1 des Grundgesetzes
  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz in einem der Wahlkreise
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht nach §13 Bundeswahlgesetz

Bitte denkt daran, entweder euren Personalausweis oder euren Reisepass und eine Meldebescheinigung mitzubringen, da wir ohne diese keine Akkreditierung durchführen können! Bei der Akkreditierung ist die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift zu bestätigen. Solltet ihr mit eueren Beitragszahlungen im Rückstand sein, so habt ihr vor Ort Gelegenheit die ausstehenden Mitgliedsbeiträge zu begleichen.

Tagesordnung

  • Eröffnung der Versammlung
  • Bestimmung des Versammlungsleiters
  • Bestimmung der/des Protokollanten
  • Bestimmung des Wahlleiters & der Wahlhelfer
  • Bestimmung der Zeugen für die Aufstellungsversammlung
  • Diskussion & Abstimmung über die Geschäftsordung der Aufstellungsversammlung
  • Diskussion & Abstimmung über das Wahlverfahren
  • Kandidatenvorstellung & -Befragung
  • Wahl der Kandidaten
  • Bestimmung der Vertrauenspersonen
  • Schließung der Versammlung

Protokoll

Das Protokoll der Aufstellungsversammlung findet sich hier

Kandidaten

Hier können sich die Bewerber eintragen, die als Direktkandidaten oder als Ersatzkandidaten aufgestellt werden möchten.

Wer sich als Direktkandidat aufstellen lassen möchte, muss die Voraussetzungen gem. § 15 Bundeswahlgesetz erfüllen. Wer also

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist,
  • zum Zeitpunkt der Bundestagswahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht Mitglied einer anderen Partei ist,
  • keiner anderen Partei die Zustimmung zur Aufstellung auf den Kreiswahlvorschlag erteilt hat und
  • in keinem anderen Wahlkreis die Zustimmung zur Aufstellung auf einen Kreiswahlvorschlag erteilt hat

kann sich zur Wahl der Direktkandidaten aufstellen lassen. Um diese Voraussetzungen nachzuweisen benötigt ihr:

  • eine eidesstattliche Versicherung, gemäß Anlage 15 Bundeswahlordnung (Zustimmung zur Aufstellung)
  • eine Wählbarkeitsbescheinigung, gemäß Anlage 16 Bundeswahlordnung mit Bescheinigung der Meldebehörde
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

die Kandidaten wurden gebeten ein paar erweiterte Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir haben diese Informationen in einem PDF zusammengefasst.
Datei:Vorstellung BTW.pdf