BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Patientenrechte

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Antragsnummer EA25

Antragstitel

Patientenrechte in Bayern stärken

Antragstyp

Wahlprogrammantrag

Antragsteller

Petra Heinle - KV Allgäu-Bodensee

Antragstext

Um die Patientenrechte in Bayern zu stärken, formulieren wir folgende Forderungen:

1. Ausweitung der unabhängigen Patientenberatung. Patienten haben ein Anrecht auf eine aus Versicherungsbeiträgen umfassende flächendeckende Patientenberatung. In Bayern gibt es derzeit nur drei Anlaufstellen einer unabhängigen Patientenberatung (UPD). Wir wollen eine Ausweitung der UPD in Bayern. Die unabhängige Patientenberatung soll auf alle Landkreise in Form eines Kreis-Patientenbeauftragten ausgedehnt werden und beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ihren Sitz haben. Der ÖGD ist durch seine neutrale Funktion im Gesundheitswesen fähig, die Übersichtlichkeit der Angebote vorzuhalten und erste Anlaufstelle für Patienten in allen Fragen zu sein und diese ggf. an weitere Patientenvertretungen weiterzuleiten. Vor allem sozial schwächer gestellte Personen mit einem hohen Bedarf an Information und Unterstützung sollen hier ein niedrigschwelliges und strukturiertes Angebot vorfinden. Die dazu in § 65b SGB festgelegte Fördersumme vom Bundesgesetzgeber ist zu erhöhen. Die privaten Krankenkassen sind in die Finanzierung einzubinden. Zudem sollen die Kreis-Patientenbeauftragten die Patientenberatung besser vernetzen und für eine Zusammenarbeit sorgen. Schulungen für Gesundheitsmediatoren für Migranten sind auszubilden und über den ÖGD zu vermitteln. Auch Mediatoren für „Medizinrecht“ als Vermittler in Prozessen sind vom ÖGD zu vermitteln. Alle Angebote sind für Patienten kostenlos. Als Patientenbeauftrage sollten vorzugsweise (akademische) Pflegekräfte beschäftigt werden.

2. Die Angliederung der bayrischen Patientenbeauftragten ändern. Die Bayrische Patientenbeauftrage sollte nicht dem Gesundheitsministerium unterstellt sein. Wir wollen diese direkt dem Landtag unterstellen.

3. Patientenfürsprecher ausweiten. In Bayern sollen flächendeckend bezahlte Patientenfürsprecher in den Krankenhäusern tätig sein. Diese sollen direkt beim ÖGD angestellt werden und auf Abruf für die Krankenhäuser tätig werden. Die geeignete Berufsgruppe sind nicht wie bisher ehrenamtliche Kräfte sondern dafür geschulte professionelle und bezahlte Pflegekräfte.

4. Patienten am „Runder Tisch Patientenrechte“ stärken. Am „Runder Tisch Patientenrechte“ in Bayern sind die Patientenvertreter von derzeit sechs auf mindestens 13 zu erhöhen und die anderen Teilnehmer auf 13 zu beschränken, um ein Gleichgewicht zwischen Patientenvertreter und den anderen Teilnehmenden zu gewährleisten.

5. Ein Landesgremium ist zu etablieren. Dies könnte eine weitere Aufgabe des ÖGDs sein. Seit dem Versorgungsstrukturgesetz 1.1.2012 ist es möglich, ein Landesgremium in Bayern nach § 90a SGB V zu etablieren. Es hat die Möglichkeit, Empfehlungen zu sektorübergreifenden Versorgungsfragen abzugeben. Hier sind Patientenorganisationen von Anfang an zu beteiligen.

Begründung

Am 22.03.2011 legte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) ein erstes Grundlagenpapier für ein Patientenrechtegesetz vor. Daraufhin haben sich die sogenannten A-Länder auf ein eigenes Eckpunktepapier geeinigt und am 18.11.2011 vorgelegt. Auch die Patientenbeauftragte in Bayern hat darauf reagiert und eigene Eckpunkte formuliert.
Seit dem 16.01.2012 liegt der Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums vor, der am 23.05.2012 in nur geringfügig nachgebesserter Version vom Kabinett abgenickt wurde.
Es bleibt also abzuwarten, was letztendlich im Gesetz formuliert wird und inwieweit die Patienten tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Darauf werden wir Piraten erneut reagieren.
Für Bayern formulieren wir unabhängig vom geplanten Patientenrechtegesetz Forderungen, um die Patientenrechte in Bayern zu stärken und auszubauen.