BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Immaterialgüterrechte statt „Geistiges Eigentum“
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- Positionspapier Antrag Nr.
- EA09
- Beantragt von
- CEdge
- Titel
- Immaterialgüterrechte statt „Geistiges Eigentum“
- Antrag
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
Wir lehnen die politische Intention des Begriffs „Geistiges Eigentum" ab. Er wird offensichtlich regelmäßig missbraucht, um unberechtigte Interessen durchzusetzen und nicht vorhandene Ansprüche einzufordern. Es wird ein Vergleich zu Eigentumsrechten gezogen, der zu kurz greift.
Das sogenannte „Geistige Eigentum" ist ein Kampfbegriff von Interessengruppen zur Durchsetzung ihrer Ziele gegenüber der Allgemeinheit. Er wird zwar unter Juristen verwendet, jedoch wird er politisch in erheblichem Maße missbraucht und muss deshalb ebenso politisch abgelehnt werden. Der Begriff geht am Kern der Sache vorbei.
So besitzt ein Urheber zwar das Eigentum an den Urheberrechten seiner Werke, jedoch handelt es sich dabei nur um ein begrenztes Monopolrecht. Hier den Eigentumsbegriff direkt anzuwenden, lässt das Urheberrecht – wahlweise das Patentrecht oder ähnliche rechtliche Regelungen – außen vor. Damit übergeht man angenehm deren Besonderheiten und vor allem ihre Einschränkungen, etwa die Laufzeiten, welche beim herkömmlichen Eigentumsbegriff so nicht existieren.
Als passender Ersatz bietet sich der schon lange existierende Begriff „Immaterialgüterrecht“ an.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
- keine Förderung des Begriffs durch Organe und Publikationen des Freistaats Bayern
- Fördergelder und vergleichbare Unterstützungsleistungen – insbesondere im Kulturbereich – für Kampagnen und Projekte, die diesen Begriff regelmäßig nutzen oder unterstützen, sind nicht zu gewähren bzw. einzustellen.
- In bayerischen Schulen, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen hat keine Lehre dieses Denkschemas stattzufinden, weder im Lehrplan noch durch Externe.
- Stattdessen soll eine kritische Auseinandersetzung insbesondere mit dem Gedanken des anglo-amerikanischen „intellectual property" sowie eine sachliche Unterrichtung von Themen wie Urheberrecht, Patentwesen usw. stattfinden.
- Begründung
Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da es Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird.
Zu den Forderungen im Bildungsbereich: Der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Michael Ceglar
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Volkerm
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- In Deutschland gibt es keine geistiges Eigentum. Indem wir den Begriff einführen und gleichzeitig dagegen sind, erwecken wir den Eindruck wir wollen jemandem sein Eigentum wegnehmen. Völlig falsche Art das Thema anzugehen.
Ich bin auch gegen den Begriff Immaterialgüterrechte weil er impliziert hier gebe es ein "Gut", das verteilt somit als solches verkauft werden kann. Ich finde den guten alten Begriff "Urheberrecht" viel besser. Es sagt nicht, hier gebe es Eigentum, Ware oder Güter sondern eben ein Recht, welches erlaubt eine zeitlang von einer Idee zu profitieren, ein Recht, das eigentlich nur dem zusteht, der die Idee hatte. Es recht völlig wenn wir dieses Recht in eine moderne Form bringen, so wie wir es ja wohl auch schon beschlossen haben. Jetzt hier einen neue Begriffsverwirrende Diskussion zu eröffnen halte ich für falsch. Michael Ceglar
- Selbstverständlich handelt es sich bei einem Werk um ein Gut. Luft ist auch ein Gut, obwohl es nicht gehandelt wird. Auch Urheberrechte, Patente, usw. finden sich in Bilanzen wieder. Aber eben nicht als Eigentum an einem Werk, sondern an einem Recht. Der Begriff "Urheberrecht" deckt nicht alle Bereiche des Immaterialgüterrechts ab (z. B. Patente, Gebrauchsmuster) und ist daher nicht geeignet, sondern eine Ausprägung des Immaterialgüterrechts. Mit dem Antrags wird auch keine Begriffsdiskussion eröffnet, sondern die Vorstellungen der Piraten vom Immaterialgüterrecht in verschiedene Politikfelder gegossen. CEdge
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