BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Beweismittelverwertungsverbot

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von CEdge.

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Positionspapier Antrag Nr.
EA15
Beantragt von
CEdge
Titel 
Beweismittelverwertungsverbot
Antrag

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren soll eingeführt werden.

Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte.

Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten.

Begründung

(Dies ist ein nicht behandelter Antrag aus Offenbach. Die Forderung wurde leicht modifiziert, die Begründung beibehalten. Er wurde bereits in der Vergangenheit für den LPT eingereicht, aber nicht behandelt.)

Das Problem ist, dass der Staat regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen Deshalb auch die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem beschränktem Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) bei Bedarf auch in Zukunft noch beschließen.

Originalantrag: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057

Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Roland Köhler 22:15, 1. Sep. 2012 (CEST)
  2. Thomas Blechschmidt
  3. Mauri Fischbein
  4. Daniel Seuffert
  5. ansgarhone

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Volkerm
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Frägt sich nur, was in diesem Zusammenhang "illegal" ist. Beispiele: Ein Computer wird wegen einer Straftat durchsucht, stattdessen finden sich Hinweise auf eine Steuerhinterzieheung. Darf der Delinquent nun nach deinem Antrag wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden. Ist der Kauf von Steuerhinterzieher CDs nicht mehr erlaubt, weil es in der Schweiz illegal ist? Michael Ceglar
    • Zum ersten: Wenn die Durchsuchung des Computers an sich legal war, kann die Steuerhinterziehung ohne Probleme verfolgt werden. Das ist sozusagend das "Risiko" des potenziellen Steuerhinterziehers und die Durchsuchung des Computers wegen einer anderen Straftat geschieht ja auch nicht ohne wichtigen Grund. Es geht darum, dass der Staat sich an seine Gesetze halten muss und nicht um generelle Reversiblität von staatlichem Handeln. Zum zweiten: Dahinter steht die Frage, ob Schweizer Recht in Deutschland gilt (hat auch erstmal nichts mit Beweismittelverwertungsverbot zu tun). Das tut es ohne weiteres nicht. Die Steuer-CDs wären allerdings möglicherweise aufgrund anderer Rechtsverletzungen vor Gericht nicht verwendbar. CEdge
  • Argument 2
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