BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Änderung zur Parteienfinanzierung
Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von Roland Köhler. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- EA04
- Beantragt von
- Roland Köhler
- Programm
Positionspapier
- Schlagworte Pro
- Piratige Parteienfinanzierung
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Wir setzen uns dafür ein, die Parteienfinanzierung auf den Anteil der Wählerstimmen zu beschränken und den Zuwendungsanteil zu streichen. Dazu wird das Gesamtvolumen der Parteienfinanzierung durch die Summe der Stimmenkonten geteilt und das Stimmenkonto jeder Partei mit diesem ermittelten Faktor multipliziert. Die Zusatzförderung der ersten 4 Millionen Stimmen pro Partei sowie die Begrenzung auf die erwirtschafteten Einnahmen bleiben erhalten.
- Begründung
Die Parteienfinanzierung ist, wenn auch bei einzelnen umstritten, ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie. Wie die Abgeordneten in den unterschiedlichsten Parlamenten brauchen wir auch die dazugehörenden Parteien und diese sollten, im Rahmen der durch die Parteien selbst erwirtschafteten Einnahmen, gefördert werden.
Allerdings sollte die Parteienfinanzierung unserem Parteiverständnis nach demokratischen Grundsätzen entsprechen und sich damit auf den erreichten Erfolg beim Wähler, die Wählerstimmen, beschränken. Der Zuwendungsanteil auf die erwirtschafteten Einnahmen ist nicht erforderlich. Derzeit erhalten einzelne Parteien aus dem Zuwendungsanteil einen höheren Teil ihrer Parteienfinanzierung als aus dem Stimmenanteil.
Bei diesem Antrag geht es mir nicht darum, die Parteienfinanzierung für die PIRATEN zu erhöhen. Da wir bei den 'selbst erwirtschafteten Einnahmen' ohnehin noch unter dem uns zustehenden Betrag liegen ändert sich für uns erst einmal nichts.
Und Ja, ich weiß: Der Anspruch der NPD würde sich bei dieser Art der Berechnung erhöhen. Allerdings ist das für mich ein Symptom und nicht die Ursache. Ziel muss hier die Reduzierung der Wählerstimmen sein. Auch könnte diese Partei den Anspruch nicht wie bisher durch zusätzliche Einnahmen erhöhen und bei anderen, ähnlich gerichteten Parteien, reduziert sich der Anspruch erheblich.
(Beispielwerte aus Parteienfinanzierung 2010)
Das gesetzlich festgelegte Gesamtvolumen der Parteienfinanzierung (133 Mio) sollte durch die Summe der Stimmenkonten (101.682.388) geteilt und pro Partei mit deren Stimmenkonto multipliziert werden. Bei der Berechnung entfällt damit der Zunwendungsanteil (0,38 EUR pro EUR) sowie die dadurch überflüssige "Absolute Obergrenze", der Endbetrag wird nur noch durch die "Relative Obergrenze" entsprechend den selbst erwirtschafteten Einnahmen gekappt.
Auch die bisher praktizierte Zusatzförderung der ersten 4 Millionen Stimmen pro Partei in Höhe von 0,15 EUR kann beibehalten werden. Diese ist vorab zu berechnen, vom Gesamtvolumen der Parteienfinanzierung abzuziehen und erst der Restbetrag wird durch die Summe der Stimmenkonten geteilt:
- Summe der Stimmenkonten: 101.682.388
- Stimmen bis 4 Mio. Stimmen pro Partei: 28.969.072
- 0,15 EUR pro 4-Mio-Stimme: 4.345.360,80 EUR
- Gesamtvolumen Parteienfinanzierung: 133.000.000 EUR
- nach Abzug der '4-Mio-Förderung': 128.654.639,20 EUR
- ergibt Stimmenfaktor (ger. auf 10 Nachkommastellen): 1,2652598127
Berechnungstabellen: Datei:Berechnung zum Programmantrag Parteienfinanzierung.ods
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Volkerm
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Ein bayrisches Grundsatzprogramm gibt es nicht. Aber aus dem Antrag könnte man ein gutes Positionspapier machen. --cmrcx 00:36, 31. Aug. 2012 (CEST)
- Es ist aber Bundesthema und beim anlegen des Antrages gibt es dies zur Auswahl. Und es heißt auf dieser Seite "Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.". Roland Köhler 01:12, 31. Aug. 2012 (CEST)
- Nun ist es also ein Positionspapier. Da die Begründung nach dem Beschluss wegfällt, wäre es gut, wenn die für das Verständnis notwendige Begründung im Antragstext enthalten wäre. Dafür würde ich die ersten 4 Absätze der Begründung an den Antragstext anhängen und sie entsprechend teilweise etwas seriöser formulieren. --cmrcx 10:28, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Du hast sicher recht. Allerdings halte ich nur die Absätze 1+2 für den Antrag erforderlich. Die Absätze 3+4 sind für mich weiterhin reine Begründung. Und wo siehst Du eine unseriöse Formulierung? Roland Köhler 10:53, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Auch gut. Diese Absätze 3 und 4 sind eher locker formuliert, aber in der Begründung ist das schon in Ordnung. --cmrcx 11:22, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Jetzt müsstest Du das nur noch auch umsetzten. --cmrcx 13:50, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Ich weiß! Allerdings kann ich das, da es keine Antragsfrist gibt, auch auf dem LPT. Andererseits heißt es, bei Annahme wird der Antrag vom LV beim BPT eingereicht. Dann wäre diese Version m.E. sinnvoller. Und: Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Antrag auf dem LPT abgestimmt wird, ist gegen NULL. Roland Köhler 15:08, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Der angenommene Antrag wird nicht automatisch vom LV beim BPT eingereicht. Wenn Du das möchtest, musst Du das in den Antrag schreiben. So was nennen wir Antragspapier. Ist leider nicht so einfach. BY:Programmentwicklung_Bayern#Positionspapiere BY:Positionspapiere#Antragspapiere --cmrcx 15:35, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Ich weiß! Allerdings kann ich das, da es keine Antragsfrist gibt, auch auf dem LPT. Andererseits heißt es, bei Annahme wird der Antrag vom LV beim BPT eingereicht. Dann wäre diese Version m.E. sinnvoller. Und: Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Antrag auf dem LPT abgestimmt wird, ist gegen NULL. Roland Köhler 15:08, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Jetzt müsstest Du das nur noch auch umsetzten. --cmrcx 13:50, 9. Sep. 2012 (CEST)
- Auch gut. Diese Absätze 3 und 4 sind eher locker formuliert, aber in der Begründung ist das schon in Ordnung. --cmrcx 11:22, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Du hast sicher recht. Allerdings halte ich nur die Absätze 1+2 für den Antrag erforderlich. Die Absätze 3+4 sind für mich weiterhin reine Begründung. Und wo siehst Du eine unseriöse Formulierung? Roland Köhler 10:53, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Nun ist es also ein Positionspapier. Da die Begründung nach dem Beschluss wegfällt, wäre es gut, wenn die für das Verständnis notwendige Begründung im Antragstext enthalten wäre. Dafür würde ich die ersten 4 Absätze der Begründung an den Antragstext anhängen und sie entsprechend teilweise etwas seriöser formulieren. --cmrcx 10:28, 1. Sep. 2012 (CEST)
- Es ist aber Bundesthema und beim anlegen des Antrages gibt es dies zur Auswahl. Und es heißt auf dieser Seite "Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.". Roland Köhler 01:12, 31. Aug. 2012 (CEST)