BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bezirksparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Entfernung des Abschnitts C

Antragsteller

GeldPirat, ron, Josef,Thomas

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen den Abschnitt C der Satzung zu entfernen und den Abschnitt A §7 durch folgendes zu ersetzen:

(1) Die Untergliederung des Bezirksverbands wird durch die Bundessatzung geregelt.

(2) Für die Einberufung von Gründungsversammlungen von Untergliederungen gelten die selben Regelungen wie für den Bezirksparteitag.

(3) Für jede Untergliederung gelten die Bestimmungen der Bezirkssatzung sinngemäß, sofern diese nicht in einer eigenen Satzung geregelt werden.

(4) Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.

Aktuelle Fassung
(1) Die Gliederung des Bezirksverbands regelt die Bundessatzung. (2) Ein dem Bezirksverband untergeordneter Kreisverband führt die in Abschnitt C enthaltene Satzung. Diese kann durch Beschluss einer eigenen Satzung vom Kreisverband ersetzt oder ergänzt werden. (3) Selbiges gilt analog für dem Bezirksverband direkt untergeordnete Ortsverbände.
Antragsbegründung
  • Der Abschnitt C wurde im März 2010 anlässlich der Gründung des KV Nürnberg eingeführt als Reaktion auf eine KV Gründung ohne Satzung. Der §7 lässt jedoch zu, dass ein KV eine eigene Satzung führt. Diese Satzung könnte auch "leer" sein, wodurch sich die Regelung selbst ad absurdum führt.
  • Die Bindungswirkung aller übergeordeneten Satzungen betreffen ohnehin alle Untergliederungen => es gibt keine leeren Satzungen.
  • auch bisher begründete KVs, die Abschnitt C als ihre Satzung beschlossen haben, führen weiterhin die damals gültige Version des Abschnitts C weiter, da nur genau die beschlossene Fassung gültig ist. Änderungen an der Vorlage in der Bezirkssatzung haben keinen Effekt und würden die Autonomie der KVs verletzen.
  • Die Satzung in Abschnitt C weist erhebliche Mängel auf. Z.B. §14 (4)"Nominierungs-Versammlungen können auch..."
Gruppe
  • Sonstiges
Zuständigkeit
  • Bezirk


Datum der letzten Änderung

12.02.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

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