BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 004
Antragstitel
Parteitagsvorbehalt bei Satzungsänderungen Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Parteitag möge beschliessen Abschnitt A: §11 (1) Satz 2 der Satzung zu entfernen. Aktuelle Fassung
(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.
Neue Fassung
(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Antragsbegründung
Satzungsänderungen sind laut §9 (3) PartG ausschliesslich dem Parteitag vorbehalten (sog. Parteitagsvorbehalt). Die Regelung Satzungsänderungen zwischen Parteitagen schriftlich durchführen zu können ist gesetzeswidrig. Gruppe
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
12.02.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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