BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 002
Antragstitel
Handlungsunfähigkeit von Untergliederungen Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Parteitag möge beschliessen, Abschnitt A §7 der Satzung folgenden Absatz mit fortlaufender Nummer hinzuzufügen: Tritt der gesamte Vorstand einer Untergliederung geschlossen zurück oder ist handlungsunfähig, so führt der handlungsfähige Vorstand des nächsten übergeordneten Gebietsverbandes die Geschäfte solange weiter, bis auf der durch diesen unverzüglich gemäß der Bestimmungen für Parteitage einberufenen Mitgliederversammlung der betroffenen Untergliederung ein neuer Vorstand gewählt wurde.
Antragsbegründung
Im Falle eines handlungsunfähigen oder fehlenden Vorstandes einer Untergliederung soll durch den übergeordneten Vorstand für die Neuwahl eines Vorstandes gesorgt werden. Da eine Untergliederung dem übergeordneten Gebietsverband keine Vorschriften machen kann, muss dies in den übergeordneten Satzungen geregelt werden. Gruppe
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Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
12.02.2013 |
Anregungen
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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