BE:Treptow-Köpenick/BVV/Sitzung/2011-11-17/Anträge
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorbereitung auf BVV-Sitzung 17.11.2011
- 1.1 Organisatorisches
- 1.1.1 Genehmigung der im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
- 1.1.2 Bezirkshaushaltsrechnung 2010
- 1.1.3 Sitzungstermine der BVV für 2012
- 1.1.4 Abberufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
- 1.1.5 Abberufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
- 1.1.6 Neuwahl von 3 Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
- 1.2 Anträge
- 1.2.1 Nutzbarmachung von Internet und Telefon in den Fraktionsräumen
- 1.2.2 Bildung der Ausschüsse
- 1.2.3 Kreuzung Kienappelweg / Ecke Grüne Trift
- 1.2.4 Belastungen beim Betrieb des Großflughafens reduzieren
- 1.2.5 Mittel für die Beratung über passive Schallschutzmaßnahmen sichern
- 1.2.6 Unfallgefahr auf den Ersatzbrücken
- 1.2.7 Die Siemensstraße sicherer machen
- 1.2.8 Beauftragte/n für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einsetzen
- 1.3 Große Anfragen
- 1.4 Bürgerfragestunde
- 1.5 Kenntnisnahmen
- 1.5.1 Leitbild für die Altstadt Köpenick im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
- 1.5.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-36 VE Bürgerbräu Friedrichshagen hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens
- 1.5.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-57 VE ("Marienhain")hier: Einleitungsbeschluss
- 1.5.4 Im I. Halbjahr 2011 zugelassene über- und außerplanmäßige Ausgaben
- 1.5.5 Bebauungsplan XV-37eb ("Gartenstadt "Falkenberg": Buntzelstraße/Kirchsteig")hier: Inhaltliche Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 53/00 vom 23.05.2000
- 1.5.6 Bebauungsplan XV-11 („Hasselwerderstraße“) hier: - Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91
- 1.5.7 Bebauungsplan 9-30 ("Parkplatz Amtswäldchen"), Ortsteil Köpenick hier: Änderungsbeschluss
- 1.5.8 Bebauungsplan XV-38 ("Kleeblattsiedlung")hier: Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 5. Mai 2011 (Eingang: 26. Mai 2011) für das Grundstück Knospengrund 23 A bis 23 E im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
- 1.5.9 Bebauungsplan 9-35b ("Müggelseedamm") hier: Reduzierung des Geltungsbereichs
- 1.1 Organisatorisches
Vorbereitung auf BVV-Sitzung 17.11.2011
vorläufige TO: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/bvv-online/to010.asp?SILFDNR=3220&options=4
Organisatorisches
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
zur Entscheidung von BzBm
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Die vom Bezirksamt mit Beschluss Nr. 630/11 vom 23.08.2011 vorgelegten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß § 37 Abs. 7 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG genehmigt.
Begründung: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirk aufgefordert, für die Berichterstattung gegenüber dem Hauptausschuss und die nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen durch das Abgeordnetenhaus, die Übersichten mit den Begründungen unter Angabe der Ausgleichsbeträge zu übersenden. Die im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 37 Abs. 7 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG der Bezirksverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Wegen der weiteren Begründung und Einzelheiten wird auf den Bezirksamtsbeschluss Nr. 630/11 verwiesen.
Zusammensetzung
- Zahlungen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung - 2.299.280,63 €
- Rücklagenbildung - 529.048,24 €
- kommunaler Anteil an Infrastrukturmaßnahmen - 694.217,50 €
- Bewirtschaftung Wilheminenhofstr. 76/77 - 144.437,66 €
- Grundstücksankäufe - 191.847,67 €
- Bauinvestionen - 150.486,25 €
- Unterhaltung Straßenland - 2.341.943,12 €
- Bewirtschaftungsausgaben - 366.000,00 €
- Sonstiges - 508.861,02 €
Bezirkshaushaltsrechnung 2010
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Die der Bezirksverordnetenversammlung mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 639/11 zur Genehmigung vorgelegte Bezirkshaushaltsrechnung für den Bezirk Treptow-Köpenick für das Haushaltsjahr 2010 wird mit folgendem Ergebnis genehmigt:
- Einnahmen 434.570.827,42 Euro
- Ausgaben 430.446.746,90 Euro
- Überschuss 4.124.080,52 Euro
Begründung: Nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) werden nach Schluss des Haushaltsjahres besondere Bezirksrechnungen als Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung aufgestellt. Sie sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG von der Bezirksverordnetenversammlung, unbeschadet der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung, zu genehmigen. Die Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 12 AV § 80 LHO). Die Bezirkshaushaltsrechnung weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirkshaushaltsplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft der Bezirke. Grundlage für die Haushaltswirtschaft war der Bezirkshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010. Wegen der weiteren Begründung und der weiteren Einzelheiten wird auf den Bezirksamtsbeschluss Nr. 639/11 verwiesen. Weitere Erläuterungen der Dienststellen zur Bezirkshaushaltsrechnung werden dem Rechnungsprüfungsausschuss für seine Beratungen gesondert zur Verfügung gestellt.
Sitzungstermine der BVV für 2012
zur Entscheidung
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick führt ihre weiteren Sitzungen im Jahr 2012 zu folgenden Terminen durch:
- 26. Januar 2012
- 01. März 2012
- 29. März 2012
- 26. April 2012
- 24. Mai 2012
- 14. Juni 2012
- 30. August 2012
- 27. September 2012
- 22. November 2012
- 13. Dezember 2012
Abberufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Zur Entscheidung
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick beruft gemäß § 16 (2) c BezVG Frau Swantje Nonnenprediger als stellvertretendes beratendes Mitglied des JHA ab.
Abberufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Zur Entscheidung
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick beruft gemäß § 16 (2) c BezVG Frau Juliane Kuhl als beratendes Mitglied des JHA ab.
Neuwahl von 3 Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren.
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus
- a) 3 Bezirksverordneten
- b) 1 Vertreter der Gewerkschaften
- c) 3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Wahl zweier Mitglieder zu a) und eines Mitgliedes zu c) erforderlich. Für die Wahl sind nachfolgende Kandidaten benannt:
- Zu a) Herr Rother, Michael (CDU)
- Zu c) Frau Neumann, Grit (Arbeiterwohlfahrt)
- zu c) Herr Malek, Reinhard (Besondere Wohnhilfen)
Anträge
Nutzbarmachung von Internet und Telefon in den Fraktionsräumen
Zur Entscheidung Rene Pönitz - PIRATEN
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die im Rathaus vorhandene Infrastruktur für Telefon und Internet auf Wunsch der Fraktionen ohne Restriktionen zur Verfügung zu stellen und die Kosten für Telefonate sowie eventuelle Mehrkosten für den zusätzlichen Datenverkehr den Fraktionen in Rechnung zu stellen.
Begründung: Die notwendige Infrastruktur für Telefon und Daten existiert bereits im Rathaus und steht auch in den Räumen der einzelnen Fraktion zur Verfügung – allerdings nur eingeschränkt. Beim Telefon können keine externen Anrufe getätigt werden, der Datenanschluss ist beschränkt auf das Intranet ("Laufwerk T"). Es besteht für alle Fraktionen die Möglichkeit, diese Dienste über einen zusätzlichen Dienstleister zu beziehen, was gegenwärtig auch getan wird. Dabei entstehen den Fraktionen zusätzliche Kosten, die von den Sachmitteln getragen werden. Zudem ist stets ein zusätzliches Telefon nötig. Mit diesem Antrag soll ermöglicht werden, dass die bereits vorhandene Infrastruktur nutzbar gemacht wird.
Bildung der Ausschüsse
Entscheidung von CDU
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick beschließt gemäß § 15 GO, dass für die VII. Wahlperiode 13 Ausschüsse gebildet werden.
Kreuzung Kienappelweg / Ecke Grüne Trift
zur Entscheidung von CDU, SPD, B'90Grüne
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den vorherigen Zustand an der Kreuzung Kienappelweg / Ecke Grüne Trift am Walde wieder herzustellen und dazu die Kurve breiter auszubauen.
Begründung: Im Zuge der Kanalarbeiten im Jahre 2009-2010 wurden die infolge der Erdarbeiten in Mitleidenschaft gezogenen Stellen zunächst mit Estrich, später durch das Tiefbauamt mit Bitumen repariert. Nachweislich stand das Straßenschild weiter in Richtung Wald, die Kurve war weniger scharf und viel breiter ausgebaut. Es besteht erhebliche Unfallgefahr für die Anwohner aber auch für die Verkehrsteilnehmer.
Belastungen beim Betrieb des Großflughafens reduzieren
zur Entscheidung von Die Linke
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass die Belastungen, die auf den Bezirk und seine Bewohnerinnen und Bewohner durch den Flughafen Schönefeld zukommen, reduziert werden. Dies schließt die Aufforderung an Senat, Abgeordnetenhaus und die übrigen Flughafenbetreiber ein, auf die erweiterten Nachtflugmöglichkeiten, die das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zulässt, zu verzichten.
Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass:
- der unabhängige Parallelverkehr vermieden wird, um durch die doppelte Südabkurvung das Bezirksgebiet im Abflug Richtung Osten zu entlasten und das Überfliegen der Müggelseeregion in Richtung Innenstadt zu verhindern,
- die passiven Schallschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme abgeschlossen werden und
- Planungen zur intensiveren und zeitlich längeren Auslastung der Start- und Landebahnen und für den Bau einer dritten Start- und Landebahn unterbleiben.
Begründung: Die bestehende Beschlusslage muss präzisiert und bekräftigt werden. Der künftige Senat ist von Anfang an in die Verantwortung zu nehmen, entlastende Maßnahmen für den am meisten von den Belastungen des Großflughafens betroffenen Bezirk zu entwickeln und zu unterstützen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das der „Hauptstadtfunktion“ und den wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor Lärm-, Gesundheits- und Umweltschutz einräumt, lässt eine Ausweitung der Flugzeiten um bis zu drei Stunden zu. Im Zusammenspiel mit den über das Stadtgebiet führenden Flugrouten, verschlechtert dies die Lärmbilanz für Berlin, die im Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2006 eine wesentliche Planungsgrundlage war, dramatisch.
Mittel für die Beratung über passive Schallschutzmaßnahmen sichern
Entscheidung von Die Linke
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Beratung der Betroffenen im Flughafenumfeld zum passiven Schallschutz weiter fortzuführen und die dafür erforderlichen Mittel beim Senat für die Bemessung der Zuweisung für den Bezirk zu beantragen.
Begründung: Es gibt nach wie vor kein Vertrauen darin, dass vom Flughafenbetreiber die gemachten Zusagen auch zuverlässig im Sinne der Betroffenen eingehalten werden.
Unfallgefahr auf den Ersatzbrücken
zur Entscheidung von CDU
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle sich im Bezirk befindlichen Ersatz- und Behelfsbrücken hinsichtlich ihrer Unfallgefahren hin zu überprüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.
Begründung Die Behelfsbrücken sind für Damenschuhe mit hohen Absätzen (Pumps, High Heels usw.) eine echte Unfallgefahr, da man mit den Absätzen in den Zwischenräumen der Bohlen hängenbleiben kann.
Die Siemensstraße sicherer machen
zur Entscheidung von SPD B'90Grüne
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Siemensstraße in Oberschöneweide auch tagsüber nur 30 km/h gefahren werden dürfen. Ebenso wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Querung der Siemensstraße an einer geeigneten Stelle durch die Schaffung entsprechender Querungshilfen sicherer gestaltet wird.
Begründung:
- Die Siemensstraße in Oberschöneweide ist eine wichtige Durchgangsstraße für den Bezirk Treptow-Köpenick. Gemeinsam mit der sich anschließenden Edisonstraße ist die Siemensstraße eine der wenigen Verbindungen zwischen Treptow, Köpenick und Lichtenberg. Dies ist an dem starken Verkehr besonders im Berufsverkehr spürbar. Auch viele LKWs nutzen diese Verbindung um die Autobahn in Richtung Polen zu umfahren und auf die A 10 aufzufahren.
- Die Geschwindigkeit in der Siemensstraße ist lediglich in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr auf 30 km/h reduziert. Die sich anschließende Edisonstraße ist auch tagsüber nur mit 30 km/h befahrbar. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer ignorieren jedoch diese Geschwindigkeitsbegrenzungen gänzlich.
- Eine Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner der Siemensstraße ist jedoch erst dann realisierbar, wenn alternative Verkehrsverbindungen, wie beispielsweise die Süd-Ost-Verbindung geschaffen werden.
- Dass der starke Verkehr auf der dreispurigen Siemensstraße zu Gefahrensituationen und Unfällen führt, zeigen allein zwei Unfälle welche sich in den letzten Monaten ereigneten. So wurde am 23. August 2011 ein siebenjähriges Schulkind beim Queren der Straße von einem LKW erfasst und schwer verletzt. Zuletzt wurde einer Rentnerin beim Überqueren der Siemensstraße über den Fuß gefahren.
- Aufgrund der beschriebenen Situation ist, unabhängig von der Fertigstellung der Süd-Ost-Verbindung und der damit einhergehenden Verkehrsberuhigung, eine Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung an die Regelung in der Edisonstraße schon heute geboten. Ebenso sind entsprechende Querungshilfen zu schaffen. Diese können auch dazu beitragen den Verkehr zu entschleunigen.
Beauftragte/n für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einsetzen
zur Entscheidung Die Linke
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine bezirkliche Beauftragte oder einen bezirklichen Beauftragten für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz einzusetzen.
Begründung: Das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz –IFG) vom 15.10.1999 gewährt jedem Menschen gegenüber den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der dort vorhandenen Akten. Die Informationsfreiheit soll der demokratischen Meinungs- und Willensbildung und der Kontrolle staatlichen Handelns dienen. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Angelegenheiten nach dem IFG kann Menschen, auch juristische Personen wie Vereine, Verbände, Unternehmen, über ihre Informationsrechte anhand der im IFG normierten Voraussetzungen fachkompetent beraten. Der Beauftragte für IFG-Angelegenheiten im Bezirksamt sollte:
- alle Fachbereiche in Grundsatzangelegenheiten und Einzelfällen nach dem IFG beraten,
- Stellungnahmen für das Bezirksamt für relevante Themen des IFG und alle Einsichtsrechte erstellen und
- das Bezirksamt über Gesetzesänderungen und die einschlägige Rechtsprechung informieren.
Große Anfragen
Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen
von SPD
A. Gesamtsituation
- Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den vergangenen fünf Jahren in Treptow-Köpenick Opfer sexueller Gewalt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
- In welchen Kontexten wurden diese Kinder Opfer sexueller Gewalt (Offene Wohnungen, Familie, Vereine, Institutionen etc.)?
- Wie viele KinderschutzkoordinatorInnen gibt es im Bezirksamt und ist diese Ausstattung für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben ausreichend?
B. Sexuelle Gewalt im Umfeld des FEZ
- Wie viele Kinder und Jugendliche wurden bei der Berliner Parkeisenbahn Opfer sexueller Gewalt?
- In welchen Jahren geschahen diese Taten?
- Seit wann weiß das Bezirksamt von den Vorfällen?
- Wie reagierte das Bezirksamt nach Bekanntwerden der Fälle?
- Wie ist der Stand des Verfahrens zur Ab-/ Anerkennung der Berliner Parkeisenbahn als freier Träger?
- Wie werden/wurden die Opfer der Taten bei der Parkeisenbahn betreut?
- Hat das Bezirksamt und/oder die Berliner Parkeisenbahn Mitarbeiterqualifizierungen im Bereich Kinderschutz und Prävention von sexueller Gewalt durchgeführt?
- Liegen von allen ehrenamtlichen und festen MitarbeiterInnen der Berliner Parkeisenbahn einfache oder erweitere Führungszeugnisse vor?
- Welche Ergebnisse brachte das Wirken der Berliner Jungs?
- Sind dem Bezirksamt weitere Fälle sexueller Gewalt im Umfeld des FEZ bekannt? Wenn ja, wie viele Fälle sind es, wann ereigneten sich diese Fälle und wie reagierte das Bezirksamt?
C. Sexuelle Gewalt in „offenen Wohnungen“
- Wie viele „offene Wohnungen“ gibt/gab es in Treptow-Köpenick und wo liegen/lagen diese?
- Wie viele Kinder wurden wann in diesen Wohnungen Opfer sexueller Gewalt?
- Welche Maßnahmen wurden zur Bekämpfung von „offenen Wohnungen“ eingeleitet?
- Wie werden die Opfer betreut?
D. Sexuelle Gewalt in der Familie und im familiären Umkreis
- Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, wenn ein Verdachtsmoment auf sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in der Familie besteht?
- Wie viele Fälle sexueller Gewalt sind dem Bezirksamt außerdem bekannt, welche Institutionen sind betroffen und wie hat das Bezirksamt reagiert?
Bürgerfragestunde
Thema: Verkehr und Spielplätze
BF 1/VII Michael Böttcher
- Beabsichtigt Berlin die PKW´s aus den Stadtbezirken zu verdrängen und soll Schöneweide das Testgebiet werden?
- Beabsichtigt der Bezirk Treptow-Köpenick die massive Ausbreitung von Halte- und Parkverboten in Wohngegenden?
- Beabsichtigt der Bezirk Treptow-Köpenick die Umwandlung von Parkplätzen in Spielplätze und die Verdrängung der Schülerinnen und Schüler vom Schulhof auf die Straße?
Kenntnisnahmen
Leitbild für die Altstadt Köpenick im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung vom 20.09.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 640/11 zum Leitbild für die Altstadt Köpenick im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin zur Kenntnis nehmen.
- [Leitbild]
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-36 VE Bürgerbräu Friedrichshagen hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 11.10.2011 beschlossene anliegende Vorlage Nr. 645/11 über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-36 VE („Bürgerbräu Friedrichshagen“) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick zur Kenntnis nehmen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-57 VE ("Marienhain")hier: Einleitungsbeschluss
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 11.10.2011 beschlossene anliegende Vorlage Nr. 644/11 über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-57 VE („Marienhain“) zur Kenntnis nehmen.
Im I. Halbjahr 2011 zugelassene über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die im I. Halbjahr 2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Anlage (BA-Beschluss Nr. 630/11) zur Kenntnis nehmen.
Bebauungsplan XV-37eb ("Gartenstadt "Falkenberg": Buntzelstraße/Kirchsteig")hier: Inhaltliche Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 53/00 vom 23.05.2000
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 25.10.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 647/11 zum Bebauungsplan XV-37eb („Gartenstadt „Falkenberg“: Buntzelstraße/Kirchsteig“) zur Kenntnis nehmen.
Bebauungsplan XV-11 („Hasselwerderstraße“) hier: - Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 23.08.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 631/2011 über die Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91 zur Kenntnis nehmen.
Bebauungsplan 9-30 ("Parkplatz Amtswäldchen"), Ortsteil Köpenick hier: Änderungsbeschluss
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 30.08.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 633/2011 zur Änderung des BA-Beschlusses Nr. 16 vom 19.12.2006 zum Bebauungsplan 9-30 und zur Weiterführung als vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-30 VE zur Kenntnis nehmen.
Bebauungsplan XV-38 ("Kleeblattsiedlung")hier: Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 5. Mai 2011 (Eingang: 26. Mai 2011) für das Grundstück Knospengrund 23 A bis 23 E im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke
Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 20.09.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 641/11 über die Planreife für das Vorhaben gemäß Antrag vom 5. Mai 2011 (Eingang: 26. Mai 2011) für das Grundstück Knospengrund 23 A bis 23 E im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke zur Kenntnis nehmen.
Bebauungsplan 9-35b ("Müggelseedamm") hier: Reduzierung des Geltungsbereichs
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 30.08.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 634/2011 über die Reduzierung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan 9-35b („Müggelseedamm“) zur Kenntnis nehmen.