BE:Steglitz-Zehlendorf/Gebietsbeauftragte

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Aufgaben der Gebietsbeauftragten

Die Gebietsversammlung der Piraten in Steglitz-Zehlendorf vom 20. Oktober 2012 hat einstimmig die nachstehenden Aufgaben der Gebietsbeauftragten beschlossen. Am 11. Oktober 2014 hat die Gebietsversammlung einstimmig die Aufgaben im Punkt 7 modifiziert.

  1. Die Beauftragten vertreten die Interessen der Gebietsversammlung Steglitz-Zehlendorf nach Maßgabe ihrer Beschlüsse sowie der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Vertretung bezieht sich auf den Bezirk Steglitz-Zehlendorf betreffende politische Fragen und damit zusammenhängende organisatorische Tätigkeiten. Die grundsätzliche Vertretung der Piraten des Bezirks obliegt weiterhin dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin. Insbesondere sind die Beauftragten nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin zu tätigen.
  2. Die Beauftragten können öffentliche Erklärungen über ausschließlich den Bezirk Steglitz-Zehlendorf betreffende politische Fragen abgeben, dabei sind sie an die Beschlüsse der Gebietsversammlung gebunden. Sie koordinieren sich dafür mit der Pressestelle der Piratenpartei Deutschland Berlin sowie der Fraktion der Piraten in der Bezirksverordnetenversammlung. Sie sind für die Pflege der vorhandenen Webseite der Piratenpartei des Bezirks Steglitz-Zehlendorf verantwortlich und halten Kontakt zur örtlichen Presse.
  3. Die Beauftragten sind gehalten, ihre Aussagen untereinander und mit den Piraten in Steglitz-Zehlendorf abzustimmen. Hierzu besuchen sie die Treffen der Crews im Bezirk.
  4. Die Beauftragten sind Anlaufpunkt für Fragen von Bürgern im Bezirk und erklären sich bereit, entsprechende Kontaktdaten zu veröffentlichen. Sobald die Partei eine Bezirksgeschäftsstelle einrichtet, werden die Beauftragten dort periodische Sprechstunden durchführen.
  5. Die Beauftragten informieren sich regelmäßig über politische Vorgänge im Bezirk, insbesondere durch enge Kontakte zur Fraktion der Piratenpartei in der Bezirksverordnetenversammlung. Sie pflegen darüber hinaus Kontakte zu anderen politischen Parteien und Initiativen im Bezirk. Sie informieren die Parteimitglieder über Termine und Kontakte auf der Mailingliste des Bezirks.
  6. Die Beauftragten unterstützen den Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin bei der Einberufung und Durchführung von Gebietsversammlungen und unterrichten ihn über Ereignisse im Bezirk, die landespolitisch von Bedeutung sein können.
  7. Die Beauftragten sind für die ordnungsgemäße Verwaltung des Bezirksbudgets verantwortlich und führen über Einnahmen und Ausgaben in angemessener Form Buch. Sie sind befugt, sofern nicht widersprechende Beschlüsse eines übergeordneten Organs der Piratenpartei Deutschland vorliegen, eigenhändig über die Verwendung eines Betrages von maximal 10% des zum Entscheidungszeitpunkts vorhandenen Bezirksbudgets zu entscheiden. Update 23.10.2019: Die Gebietsversammlung beschließt für das Jahr 2020 die Verwendung des Beitrages von bis zu 100,00 Euro pro Transaktion. Höhere Beträge sind durch alle drei Gebietsbeauftragten (einstimmig) zu genehmigen.
  8. Die Beauftragten können sich offiziell als “Gewählte Beauftragte der Gebietsversammlung für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf in der Piratenpartei Deutschland Berlin” bezeichnen. Die Kurzbezeichnung ist “Gebietsbeauftragte der Piratenpartei in Steglitz-Zehlendorf”.
  9. Sobald es im Liquid Democracy System der Piratenpartei ein geeignetes Gebietsmerkmal gibt, werden die Beauftragten bei ihren Aktivitäten die dort von den Teilnehmern des Bezirks abgestimmten Anträge berücksichtigen.
  10. Die Beauftragten werden von der Gebietsversammlung in geheimer Wahl gewählt. Es gelten die Regeln des Wahlverfahrens des § 8.3 der Geschäftsordnung der Piratenpartei Deutschland Berlin. Die Beauftragten werden für die Dauer von vierhundert Tagen gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl neuer Gebietsbeauftragter. Die Wiederwahl ist zulässig.

Wer sind die Gebietsbeauftragten?

Seit dem 1. September 2012 ist Alf Jarosch und Lothar Kurtz Gebietsbeauftragter von Steglitz-Zehlendorf, stellvertretende Gebietsbeauftragte sind Bettina Günter und Gerwald Claus-Brunner. Die Gebietsversammlung vom 11. Oktober 2014 hat die Gebietsbeauftragten und die stellvertretenden Gebietsbeauftragten einstimmig wiedergewählt.

Am 24. Januar 2015 wurden die Gebietsbeauftragten in Steglitz-Zehlendorf, aufgrund eines Rücktritts, neu gewählt. Gebietsbeauftragte von Steglitz-Zehlendorf sind Lothar Kurtz, Gerwald Claus-Brunner, Bettina Günter und André Lefeber

Am 10. Juli 2016 wurden die Gebietsbeauftragten in Steglitz-Zehlendorf neu gewählt. Die Gebietsbeauftragten sind Lothar Kurtz, Gerwald Claus-Brunner, André Lefeber und Michael Delfs. Finanzbeauftragter ist Michael Delfs.

Zum 19. September 2016 ist Gerwald Claus-Brunner als Gebietsbeauftragter zurückgetreten. Bettina Günter ist ebenfalls zurückgetreten, da sie in Zukunft andere Aufgaben wahrnimmt.

Am 12.05.2017 wurden die Gebietsbeauftragten in Steglitz-Zehlendorf neu gewählt. Die Gebietsbeauftragen sind Lothar Kurtz, André Lefeber und Michael Delfs. Finanzbeauftragter ist Michael Delfs.

Am 06.10.2018 wurden die Gebietsbeauftragten in Steglitz-Zehlendorf neu gewählt. Die Gebietsbeauftragen sind Lothar Kurtz, André Lefeber und Michael Delfs. Finanzbeauftragter ist Michael Delfs.

Am 23.10.2019 wurden die Gebietsbeauftragten in Steglitz-Zehlendorf neu gewählt. Die Gebietsbeauftragen sind Lothar Kurtz, André Lefeber und Michael Delfs. Finanzbeauftragter ist Michael Delfs.

Am 29.08.2020 wurden die Gebietsbeauftragten in Steglitz-Zehlendorf neu gewählt. Die Gebietsbeauftragen sind Lothar Kurtz, André Lefeber und Michael Delfs. Finanzbeauftragter ist Michael Delfs.

Am 28.11.2021 wurden die Gebietsbeauftragten in Steglitz-Zehlendorf neu gewählt. Die Gebietsbeauftragen sind Lothar Kurtz, André Lefeber und Michael Delfs. Finanzbeauftragter ist Michael Delfs.

Die Amtszeit der Gebietsbeauftragten endet am 02.01.2023. Des weiteren gilt die unter Punkt 10 Satz 4 aufgeführte Regelung.