BE:Lichtenberg/Wahlkampf2016/Aufstellungsversammlung/Stimmberechtigung und Kandidaturen

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Stimmberechtigung

Stimmberechtigt ist jedes Parteimitglied, das zum Zeitpunkt der Versammlung bei einer Wahl zum Abgeordnetenhaus im Wahlkreis wählen dürfte.

Das heißt:

  • Zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung muss der Hauptwohnsitz in einem Lichtenberger Wahlkreis seit mindestens 3 Monaten gemeldet sein.
  • Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Person muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Für die Stimmberechtigung ist die Parteimitgliedschaft bei der Piratenpartei notwendig. Jedoch ist es nicht relevant, ob die Person mit ihrem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist.


Kandidatur für die Bezirksverordnetenliste

Als Kandidat*in für die Bezirksverordnetenliste bewerben kann sich jede Person, die bei der kommenden Wahl zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt ist und sich für keine andere Partei und in keinem anderen Wahlkreis für die Bezirksverordnetenliste bewirbt.

Das heißt:

  • Zum Zeitpunkt der Wahl am 18.09.2016 muss der Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Berlin bestehen. Ein Wohnsitz in Lichtenberg ist für eine Kandidatur auf der Bezirksverordnetenliste nicht erforderlich.
  • Die Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Person muss EU-Bürger*in sein. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
  • Die Person kann entweder Mitglied in der Piratenpartei oder parteilos sein, darf jedoch nicht für eine andere Partei auf einer Bezirksverordnetenliste kandidieren.
  • Es darf keine Kandidatur auf einer Bezirksverordnetenliste in einem anderen Wahlkreis stattfinden, aber eine gleichzeitige Kandidatur direkt im Wahlkreis und auf der Landesliste der Piraten ist möglich.


Kandidatur für eine Direktkandidatur

Als Kandidat*in für eine Direktkandidatur in den Wahlkreisen bewerben kann sich jede Person, die bei der kommenden Wahl zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt ist und sich für keine andere Partei und in keinem anderen Wahlkreis als Direktkandidat bewirbt.

Das heißt:

  • Zum Zeitpunkt der Wahl am 18.09.2016 muss der Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Berlin bestehen. Ein Wohnsitz in Lichtenberg ist für eine Direktkandidatur nicht erforderlich.
  • Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Person muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Die Person kann entweder Mitglied in der Piratenpartei oder parteilos sein, darf jedoch nicht für eine andere Partei direkt kandidieren.
  • Es darf keine Direktkandidatur in einem anderen Wahlkreis stattfinden, aber eine gleichzeitige Kandidatur auf Landes- und BVV-Liste der Piraten ist möglich.


Quellen