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Wahltag in Berlin: 18. September 2011*


Die Wahl ist vorbei, hier Alle Ergebnisse!

Ergebnisse nach Wahlkreise und Bezirke, besonders Friechshein sticht heraus mit bis zu 21% für die PP !!!


* „2011 wählt Berlin: Senat legt Termin fest“

Alle Wahlen 2011 bundesweit: ausführlich im Wiki und zur Übersicht auf unserer Startseite

Diese Seite wurde zuletzt am 03.03.2012 aktualisiert.

Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen 2011

Was sonst "Landtag" heisst, ist in Berlin das Abgeordnetenhaus. Die nächste Wahl findet 2011 statt, und zwar am Sonntag, den 18. September[1]. Zu dieser Wahl des Abgeordnetenhauses und den Bezirksverordnetenversammlungen werden die Berliner Piraten erstmals antreten - und hoffen auf ein gutes Ergebnis.

Möglicherweise findet zum gleichen Termin ein Volksbegehren zu Hort-Plätzen statt: [2]

Wahlverfahren

Merkblatt (PDF) der Landeswahlleiterin

Wahl zum Abgeordnetenhaus

aktives Wahlrecht:

  • alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
  • Erstwohnsitz in Berlin
  • ab 18 Jahre

passives Wahlrecht:

  • alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre

Wahlvorschläge:

  • entweder eine Landesliste oder 12 Bezirkslisten
    • dies muss von der Partei entschieden werden
    • die Listen werden in geheimer Wahl von den Parteimitgliedern aufgestellt
    • beim Ausfall von Kandidaten kann nicht nachnominiert werden, es müssen also genügend Plätze für Nachrücker eingeplant werden
  • 78 Direktkandidaten (= Wahlkreisvorschläge), einer je Abgeordnetenhauswahlkreis

Unterstützerunterschriften:

  • je Landesliste 2.200 Unterschriften von Wahlberechtigten
  • je Bezirksliste 185 Unterschriften von Wahlberechtigten des Bezirks
  • je Wahlkreisvorschlag (= Direktkandidat) 45 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises

Sitze:

  • 78 Abgeordnete mit der Erststimme
  • mindestens 52 Abgeordnete über die Listen (Zweitstimme)
    • durch Überhang- und Ausgleichsmandate wird die Mindestzahl von 130 meist überschritten

Hürde:

  • 5% der abgegebenen Stimmen
    • beim Erreichen von 5% ist mit etwa 7 bis 8 Mandaten zu rechnen

Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)

aktives Wahlrecht:

  • alle Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und Unionsbürger
  • Erstwohnsitz in Berlin
  • ab 16 Jahre

passives Wahlrecht:

  • alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre

Wahlvorschläge:

  • eine Liste (= Bezirkswahlvorschlag) pro Bezirk
    • die Listen (= Bezirkswahlvorschläge) werden in geheimer Wahl von den Parteimitgliedern, die in dem Bezirk wahlberechtigt sind, oder einer bezirklichen Gliederung angehören, aufgestellt
    • beim Ausfall von Kandidaten kann nicht nachnominiert werden, es müssen also genügend Plätze vor Nachrücker eingeplant werden

Unterstützerunterschriften:

  • je Bezirkswahlvorschlag (= Liste) 185 Unterschriften von Wahlberechtigten des Bezirks

Sitze:

  • je 55 Bezirksverordnete über die Listen
    • Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht: Verfahren nach d’Hondt

Hürde:

  • 3% der abgegebenen Stimmen
    • zum Erreichen von 3 Mandaten (= Fraktionsstärke) sind etwa 6% der Stimmen erforderlich

Kandidatenaufstellung

Auszug aus dem Landeswahlgesetz, §12:

"Die Mitglieder oder Delegierten, die sich unmittelbar an der Aufstellung der Wahlvorschläge beteiligen, müssen zu diesem Zeitpunkt zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt sein."

Für die Aufstellung von Listen hat dies folgende Konsequenzen:

  • Kandidatur:
    Kandidaten (für eine Liste oder als Direktkandidat) müssen mindestens 3 Monate VOR der Wahl (spätestens 17. Juni) ihren Wohnsitz nach Berlin verlegen, sonst wird ihre Kandidatur ungültig und ihr Name gestrichen.
  • Wahl der Kandidaten:
    Piraten, die auf der Gebiets- oder der Mitgliederversammlung über die Kandidaten abstimmen, müssen vor dem Termin dieser Versammlung seit mindestens 3 Monaten in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

HowTo: Direktkandidat Abgeordnetenhaus

Für jeden der 78 Berliner Wahlkreise kann (aber muss nicht) ein Direktkandidat für die Piratenpartei aufgestellt werden. Der Wahlkreisvorschlag enthält nur einen Namen (also keinen Ersatzkandidaten wie in anderen Bundesländern).

Dazu sind die folgenden organisatorischen Vorbereitungen zu treffen:

  • Alle wahlberechtigten Mitglieder der Piratenpartei in dem entsprechenden Wahlkreisverband (Bezirk) werden zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung papierschriftlich eingeladen.
  • Mindestens 3 Parteimitglieder, die in diesem Wahlkreisverband ihren Hauptwohnsitz haben, müssen anwesend sein und in geheimer Wahl die Direktkandidaten wählen. Der gewählte Kandidat darf nur für einen Wahlkreis direkt kandidieren, kann aber gleichzeitig auf der Landesliste sowie einer BVV-Liste aufgestellt werden.
  • Als Ergebnis der Wahl ist das entsprechende Formular Wahlkreisvorschlag auszufüllen: [3] mit Anlage 1 (Einverständniserklärung des Kandidaten)[4] und Anlage 2 (Niederschrift der Versammlung)[5]
  • Erst danach kann mit dem Sammeln der Unterstützungs-Unterschriften begonnen werden. Für jeden Kandidaten werden dabei 45 Unterschriften von Wahlberechtigten im entsprechenden Wahlkreis benötigt. Diese Unterschriften müssen handschriftlich vorliegen (also keine Mail und kein Fax). Die notwendigen Formulare für Unterstützungsunterschriften stehen nicht online zur Verfügung, sondern werden nach der Aufstellung des Kandidaten und Mitteilung an das entsprechende Bezirkswahlamt kurzfristig in notwendiger Anzahl zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung:

  • Einladung zur Mitgliederversammlung im Wahlkreisverband (kann ab sofort erfolgen, sinnvoll vielleicht so im März 2011)
  • Mitgliederversammlung: Kandidaten vorstellen und 1 Person pro Wahlkreis geheim wählen
  • Mit Formularen Wahlkreisvorschlag und Anlagen 1 und 2 zum Bezirkswahlleiter dackeln und Unterschriftensammellisten beantragen/geben lassen
  • 45 Unterschriften pro Wahlkreisvorschlag sammeln
  • Alles zusammen abgeben spätestens am 12. Juli 2011. Sinnvoll ist eine frühere Einreichung der Unterlagen, damit eventuelle Mängel noch rechtzeitig behoben werden können
  • Wahlkampf starten

HowTo: Listenkandidat Abgeordnetenhaus

Landesliste

(das alternative Verfahren über Bezirkslisten wird hier nicht erläutert)

Für die sogenannte Zweitstimme muss eine Landesliste mit mindestens zwei Namen (nach oben offen) bis spätestens 12. Juli 2011 eingereicht werden.

Dazu sind die folgenden organisatorischen Vorbereitungen zu treffen:

  • Alle wahlberechtigten Mitglieder des LV Berlin der Piratenpartei werden zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung papierschriftlich eingeladen.
  • Mindestens 3 Parteimitglieder, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben, müssen anwesend sein und in geheimer Wahl die Listenkandidaten wählen und die Reihenfolge der Kandidaten festlegen. Die Kandidaten dürfen gleichzeitig auf einer BVV-Liste sowie als Direktkandidaten aufgestellt werden.
  • Als Ergebnis der Wahl ist das Formular Landesliste auszufüllen: [6], ggfls. mit Zusatzbogen [7], mit Anlage 1 (Einverständniserklärung des Kandidaten)[8]und Anlage 2 (Niederschrift der Versammlung) [9]
  • Erst danach kann mit dem Sammeln der Unterstützungs-Unterschriften begonnen werden. Für die Landesliste werden dabei 2200 Unterschriften von Wahlberechtigten in Berlin benötigt. Diese Unterschriften müssen handschriftlich vorliegen (also keine Mail und kein Fax). Die notwendigen Formulare für Unterstützungsunterschriften stehen nicht online zur Verfügung, sondern werden nach der Mitteilung an das Landeswahlamt kurzfristig in notwendiger Anzahl zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung:

  • Einladung zur Landesmitgliederversammlung (kann ab sofort erfolgen, sinnvoll vielleicht so im März 2011)
  • Mitgliederversammlung: Anzahl der gewünschten Kandidaten auf der Landesliste bestimmen, Kandidaten vorstellen und geheim wählen
  • Mit den Formularen zur Landeswahlleiterin dackeln und Unterschriftensammellisten beantragen/geben lassen
  • 2200 Unterschriften sammeln
  • Alles zusammen abgeben spätestens am 12. Juli 2011. Sinnvoll ist eine deutlich frühere Einreichung der Unterlagen, damit eventuelle Mängel noch rechtzeitig behoben werden können
  • Wahlkampf starten

HowTo: Listenkandidat Bezirksverordnetenversammlung

In jedem der 12 Bezirke Berlins findet eine Wahl statt, die eine reine Listenwahl ist (also ein Wahlzettel, ein Kreuz, keine Direktkandidaten).

Es müssen also 12 Bezirkslisten mit jeweils mindestens zwei Namen (nach oben offen) bis spätestens 12. Juli 2011 eingereicht werden.

Dazu sind die folgenden organisatorischen Vorbereitungen zu treffen:

  • Alle wahlberechtigten Mitglieder der Piratenpartei in dem entsprechenden Wahlkreisverband (Bezirk) werden zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung papierschriftlich eingeladen.
  • Mindestens 3 Parteimitglieder, die in diesem Wahlkreisverband ihren Hauptwohnsitz haben, müssen anwesend sein und in geheimer Wahl mindestens zwei Kandidaten (nach oben offen) wählen, wobei ebenfalls Reihenfolge bestimmt wird.
  • Als Ergebnis der Wahl ist das Formular Bezirkswahlvorschlag auszufüllen: [10], ggfls. mit Zusatzbogen [11], die Niederschrift ggfls. mit Zusatzbogen [12] und [13]. Jeder Kandidat muss eine Einverständniserklärung ausfüllen, und zwar deutsche Kandidaten [14] und ggfls. EU-Bürger eine eidesstattliche Erklärung [15]
  • Erst danach kann mit dem Sammeln der Unterstützungs-Unterschriften begonnen werden. Für jede Bezirksliste werden dabei 185 Unterschriften von Wahlberechtigten im entsprechenden Bezirk. Diese Unterschriften müssen handschriftlich vorliegen (also keine Mail und kein Fax). Die notwendigen Formulare für Unterstützungsunterschriften stehen nicht online zur Verfügung, sondern werden nach der Aufstellung der Bezirksliste und Mitteilung an das entsprechende Bezirkswahlamt kurzfristig in notwendiger Anzahl zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassung:

  • Einladung zur Mitgliederversammlung im Wahlkreisverband (kann ab sofort erfolgen, sinnvoll vielleicht so im März 2011)
  • Mitgliederversammlung: Kandidaten vorstellen und mindestens zwei Personen pro Bezirk geheim wählen
  • Mit den Formularen zum Bezirkswahlleiter dackeln und Unterschriftensammellisten beantragen/geben lassen
  • 185 Unterschriften pro Bezirk sammeln
  • Alles zusammen abgeben spätestens am 12. Juli 2011. Sinnvoll ist eine frühere Einreichung der Unterlagen, damit eventuelle Mängel noch rechtzeitig behoben werden können
  • Wahlkampf starten

Unterschriftenformulare und aktueller Stand der Sammlung: BE:Unterschriften

Kandidaten

Unsere Kandidaten findest du auf dieser Seite: BE:Kandidaten

Weitere Informationen

Fristen und Termine

Datum KW Quelle
24.09.2010 Feststellung der Anzahl der Wahlkreise erledigt LWG §9(3)
24.09.2010 Örtliche Abgrenzung der Wahlkreise erledigt, siehe [16] LWG §9(4)
spätestens 18.04.2011 16 Die Landeswahlleiterin fordert die Parteien zur Einreichung der Wahlvorschläge, notwendigen Unterlagen und sonstigen Erklärungen (Vordrucke) auf. erledigt siehe Amtsblatt [17] LWO §26(1),
letzter Tag 18.05.2011 20 Der Landesvorstand teilt der Landeswahlleiterin schriftlich mit, ob die Partei eine Landesliste oder Bezirkslisten einreichen will. - erledigt siehe Wahlleiterin [18] LWG §10(3), LWO §27(1)
29.06.2011 26 Beginn der Schulferien in Berlin
letzter Tag 12.07.2011 28 Die Wahlvorschläge mit den Unterlagen sind dem zuständigen Bezirkswahlamt schriftlich einzureichen. erledigt
Die Landesliste ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Landeswahlleiter oder bei der Landeswahlleiterin einzureichen. erledigt
LWO §28(1),(3)
letzter Tag 18.07.2011 29 Frist zur Beseitigung der Mängel. LWO §34(3)
spätestens 22.07.2011 29 Der Bezirkswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge, der Bezirkslisten, der Bezirkswahlvorschläge, der einzelnen Bewerber und Bewerberinnen der vorgenannten Wahlvorschläge.
Über die Zulassung der Landeslisten und der darin vorgeschlagenen einzelnen Bewerber und Bewerberinnen entscheidet der Landeswahlausschuss.erledigt siehe [19]
LWO §37(2),(3)
31.07.2011 32 offizieller Beginn des Plakatierens
12.08.2011 32 Ende der Schulferien in Berlin
spätestens 28.08.2011 34 Die Landeswahlleiterin gibt die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt. erledigt siehe Wahlleiterin [[20]] LWO §40
18.09.2011 37 Wahltag: Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

Aktuelle Umfragen

Auf http://www.wahlrecht.de/ gibt es eine sehr schöne Übersicht, über aktuelle Umfragen:

Wenn am nächsten Sonntag Abgeordnetenhauswahl wäre ...

Vergleichszahlen

Wahl zum Abgeordnetenhaus 2006:

Wahlberechtigte 2.425.480
Wahlbeteiligung 1.407.754 58,0%
SPD 424.054 30,8% 53 Mandate
CDU 294.026 21,3% 37 Mandate
Die Linke.PDS 185.185 13,1% 23 Mandate
Bü90/Die Grüne 180.865 13,1% 23 Mandate
FDP 104.584 7,6% 13 Mandate
Graue 52.884 3,8% --
WASG 40.504 2,9% --
NPD 35.229 2,6% --
REP 11.922 0,9% --
Die Tierschutzpartei 11.707 0,8% --
Elternpartei 10.066 0,7% --
Summen 100% 149 Mandate

Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen 2006:

Region SPD CDU Linke Grüne FDP Sonst
Berlin insgesamt 30,6 23,7 14,0 13,9 6,5 11,3
Berlin Ost 28,7 12,0 30,1 11,6 4,6 12,9
Berlin West 31,8 31,1 3,8 15,3 7,7 10,3
Mitte 32,6 19,5 12,4 18,1 5,9 11,6
Friedrichshain/Kreuzberg 25,6 8,8 16,5 33,0 3,8 12,2
Pankow 28,4 12,6 22,8 17,2 4,5 14,5
Charlottenburg/Wilmerdorf 33,9 28,1 3,5 17,6 9,5 7,4
Spandau 33,7 39,0 3,1 6,5 6,0 11,6
Steglitz/Zehlendorf 29,6 35,2 2,5 15,8 10,5 6,5
Tempelhof/Schöneberg 31,7 28,8 3,3 18,5 8,0 9,8
Neukölln 34,6 29,2 5,4 10,6 6,5 13,6
Treptow/Köpenick 33,6 12,7 28,0 7,1 4,8 13,8
Marzahn/Hellersdorf 25,0 13,0 38,2 5,1 5,0 13,7
Lichtenberg 28,9 10,1 39,8 5,8 4,2 11,2
Reinickendorf 29,1 41,8 2,6 7,6 6,4 12,4

Ergebnis 2006 im Detail (nach Wahlkreisen, Regionen usw.), siehe http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/framesets/aghbvv-2006.htm

Presseberichte

Datei:Berlin Wahlen 2011 Pressespiegel Umfragehoch-August.jpeg

Links

Planung

Wahlkampfsquad

Das Wahlkampfsquad organisiert sich hier: BE:Squads/Wahlkampf

FAQ

  1. Darf ich auf einen Bezirkswahlvorschlag (Liste zur BVV), obwohl ich meinen Hauptwohnsitz in einem anderen Bezirk habe?
    JA, laut §4 LWG (Wählbarkeit) musst du lediglich 18 und wahlberechtigt (siehe §1 LWG - Wahlrecht) sein und nach §33 LWO (Gleichzeitige Bewerbung in mehreren Wahlvorschlägen) darfst du sogar auf mehreren Bezirkswahlvorschlägen aufgestellt werden, musst dich jedoch - innerhalb einer bestimmten Frist - für einen (beliebigen) entscheiden. In welchem Bezirk du wohnst spielt also keine Rolle, solange er in Berlin liegt. ;)
  2. Kann ich in einem Wahlkreis, als Direktkandidat, kandidieren in dem ich nicht meinen Erstwohnsitz habe?
    JA, analog zu der BVV-Liste im §33 LWO geregelt (Wahlkreisvorschlag).
  3. Ist ein Bezirksverband nötig, um einen Bezirkswahlvorschlag einzureichen?
    NEIN, laut §23 LWG Absatz 2 entscheidet eine Versammlung aller wahlberechtigten Parteimitglieder des Bezirks ODER die Mitglieder der bezirklichen Gliederung (entfällt bei uns!) einer Partei über die BVV-Liste.
  4. Warum ist es wichtig, an der Sitzung des Wahlausschusses zur Bestätigung und Festlegung der Kandidaturen anwesend zu sein?
    zum Beispiel wegen solcher Eventualitäten: Kreiswahlausschusssitzung zur Landtagswahl in Konstanz