BE:Antragskommission/2010-10-20 035 - Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizei-Beamte

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Antragsnummer

P-AZ #035

Ergebnis

angenommen

Einreichungsdatum

2010-10-20

Antragstitel

Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizei-Beamte

Antragsteller

Eberhard Zastrau

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung des LV Berlin möge für das neue Wahlprogramm folgenden Absatz beschließen:

Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizei-Beamte

Das Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter schädigt das Ansehen der Polizei insgesamt. Deshalb erwirken die Berliner Piraten, dass Polizei-Beamte eine anlassbezogene individuelle Kennnummer tragen müssen, die eine Zuordnung individuellen Handelns der Polizei zum jeweils handelnden Beamten ermöglichen.

Antragsbegründung

Im Bundes-Liquid war diese Initiative erfolgreich:

"Die Piratenpartei Deutschland unterstützt offiziell die Online- Kampagne von Amnesty International "Mehr Verantwortung bei der Polizei". D.h. die Kampagne wird auf unserer Webpage verlinkt und es wird Werbung dafür gemacht. Artikel zum Thema können auf der Webpage veröffentlicht werden Die Kampagne gliedert sich in 3 Teile und ist hier einzusehen: http://www.amnestypolizei.de/kampagne/mission.html

In dieser Initiative wird über folgende Abgestimmt: "Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte"

Aus dem Positionspapier von Amnesty International:

Fünf gute Gründe für eine individuelle Kennzeichnungspflicht

  • 1. Durch eine individuelle Kennzeichnung tragen Polizisten zu einer erhöhten Transparenz polizeilicher Arbeit, zur Einhaltung internationaler Standards und zur Legitimation bei. Rechenschaftspflicht und die Verhinderung von Straflosigkeit sind Grundprinzipien moderner demokratischer Gesellschaften.
  • 2. Durch eine Kennzeichnung tritt die Polizei selbstbewusst in der Öffentlichkeit auf und das Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern verbessert sich. Die wichtige Arbeit der Polizei kann durch persönlichen Bezug mehr Anerkennung erfahren.
  • 3. Durch eine bessere Identifizierbarkeit werden Polizisten in ihrer täglichen Arbeit vor falschen Anschuldigungen geschützt, da diese besser von Zeugen identifiziert werden können und ihre Entlastung sowie die Anerkennung guter Arbeit dadurch einfacher wird. Zudem wird es leichter, “schwarze Schafe" in der mehrheitlich gute Arbeit leistenden Polizei zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Auch dadurch wird das gute Ansehen der Polizei gestärkt.
  • 4. Eine gute Regelung wäre auch, es den Polizisten freizustellen, ob sie - abhängig vom jeweiligen Einsatz - eine Nummernkennzeichnung oder ein Namensschild tragen möchten. Namensschilder fördern eine persönlichere und damit günstigere Kommunikationsbasis, insbesondere bei konfliktbeladenen Anlässen.
  • 5. Wo große Gruppen von Menschen anonym und konfliktbeladen aufeinandertreffen, droht stets eine Gewaltentladung. Diese psychologische Erkenntnis gilt auch für Polizisten bei Demo- oder Fußballeinsätzen. Dabei schwächt die Anonymität die eigene Affektbeherrschung und Selbstkontrolle. Eine Kennzeichnung wirkt dem entgegen."

eine Initiative dieses Inhalts wurde im Bundes-Liquid gestellt und war dort erfolgreich:

<http://pplf.de/i103> (angenommen mit Ja: 622 · Enthaltung: 26 · Nein: 26)

Liquid Feedback

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Konkurrenzanträge

Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Wahlprogramm

Datum der letzten Änderung

2010-10-21