Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA010

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Änderungen

In § 12


(5) In allen übrigen Fragen der Antragseinreichung vor dem Bundesparteitag gilt eine Antragsordnung. Diese kann mit Wirkung zum nächsten Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Der Antrag auf Änderung bedarf der Unterstützung von mindestens fünf Piraten.

(6) Mit der Annahme, formellen Prüfung und Aufbereitung der Anträge ist eine Antragskommission befasst, die im Wege der Beauftragung durch den Bundesvorstand zusammengesetzt wird. Diese Beauftragung gilt dauerhaft und endet durch Entzug der Beauftragung durch den jeweils amtierenden Bundesvorstand oder Rückgabe der Beauftragung. Die Antragskommission berichtet dem Bundesvorstand und unterbreitet ggf. auch Vorschläge zur Verbesserung der Abläufe im Zusammenhang mit Anträgen.


Meinungsbild

Dafür

  • Du?
  • Du?
  • Du?

Dagegen

Diskussion

Pro

Contra

  • Änderungen an der AO sollten von den Piraten eingehend vom BPT geprüft werden können. Ich halte es daher sinnvoller die AO zum Teil der Satzung zu machen. Mit entsprechenden Fristen bei der Änderung. Ggfs. kann man aber an der einfachen Mehrheit festhalten. Alternativ halte ich es für sinnvoll dem BuVo entsprechende Kompetenzen einzuräumen. --Gimli (Diskussion) 01:34, 12. Okt. 2017 (CEST)