Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP034

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP034
Einreichungsdatum
Antragsteller

Renepick

Mitantragsteller
  • kristos Thingilouthis
  • Carsten Ries
  • Roman Schmitt
  • Scarnet
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Familie und Gesellschaft
Zusammenfassung des Antrags Bei häuslicher Gewalt richten sich staatlich finanzierten Hilfsangebote, in Anerkennung der Vermutung, dass die meisten Opfer weiblich sind, oft nur an solche. Um der Vielfalt der Gesellschaft Rechnung zu tragen fordern wir, dass alle Opfer von (häuslicher) Gewalt gleichermaßen Hilfe erhalten und kein Geschlecht bevorzugt wird.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.04.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Geschlechtsabhängige Ungleichbehandlung bei Hilfsangeboten für Gewaltopfer entgegenwirken. Artikel 3 Grundgesetz würdigen und die gesamte Gesellschaft abbilden.

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich für den Auf- und Ausbau von geschlechtsunabhängigen Hilfsangeboten für Gewaltopfer durch das Bundesfamilienministerium ein. Dies gilt insbesondere für Opfer häuslicher Gewalt. Der aktuell starken Fokussierung von Hilfsangeboten für lediglich ein Geschlecht ist durch eine Quote entgegen zu wirken. Diese richtet sich nach den offiziellen Opferzahlen aus den Kriminalitätsstatistiken. Nur so ist sichergestellt, dass alle Gewaltopfer gleichfalls Hilfe erhalten. Als erstes Ziel muss das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" entsprechend des Hilfetelefongesetzes in seiner Außendarstellung ein Telefon sein, das sich an Menschen jeglichen Geschlechts richtet und sowohl faire als auch geschlechtssensible Hilfe anbietet. Um dies zu gewährleisten, setzen wir uns in einem ersten Schritt dafür ein, dass Anrufende das Geschlecht der betreuenden Person wählen können. Langfristig ist unser Ziel, dass die Hilfetelefone unsere Gesellschaft abbilden. Somit nicht nur Männer und Frauen, sondern auch trans* und intersexuelle Menschen, sprich das LGBT-Spektrum, gleichfalls abgedeckt wird.

Antragsbegründung

Der Staat hat sich verpflichtet, Opfer von Gewalt zu schützen und ihnen zu helfen. Der Zugang zur Hilfe richtet sich aktuell fast ausschließlich an ein Geschlecht. Unsere Gesellschaft ist jedoch deutlich vielfältiger, daher müssen auch die Hilfsangebote die Gesellschaft repräsentieren und keine Bevorzugung eines bestimmten Geschlechts verfolgen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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