Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA020

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA020
Einreichungsdatum
Antragsteller

Klaus Peukert

Mitantragsteller
  • Swanhild Goetze
  • Philipp Brechler
  • Marco Geupert
  • Lara Lämke
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §3
Zusammenfassung des Antrags Bundesvorstand als zweites Augenpaar für Mitgliedsanträge von bereits früher abgelehnten Personen.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting rename.png Zurückgezogen

Antragstitel

Dich kennen wir doch von irgendwoher? - Regelung zur Aufnahme früher abgelehnter Personen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen: An Abschnitt A - § 3 - Absatz 2 der Bundessatzung wird angefügt:

Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen [Bei Annahme von SÄA001 an dieser Stelle: ebenfalls] zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden.

Antragsbegründung

Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags erfolgt idR nicht grundlos. Sie kann aber durch Antragstellung bei einer beliebigen anderen Gliederung unterlaufen werden. Danach ein innerparteilicher Gliederungswechsel und, *schwupps*, man ist da Mitglied, wo man vorher noch aus Gründen abgelehnt wurde. Ein solcher Fall ist in MV passiert und in Sachsen wurde ein ehemaliger NPD-Stadtverordneter nur durch Zufall nicht Mitglied im KV, nachdem der LV früher die Aufnahme ablehnte.

Mit dem "zusätzlichen Augenpaar" Bundesvorstand können solche Fälle vermieden bzw. die Aufnahme durch eine weitere Instanz legitimiert werden. Für den Fall der Umgehung der Antragsablehnung hat der BuVo so ein Vetorecht. Sollte die zuständige Gliederung ohne sachlichen Grund die Aufnahme abgelehnt haben, dann kann der BuVo die nun aufnehmende Gliederung in ihrer Entscheidung unterstützen. Der zusätzliche Aufwand ist überschaubar und für den Bundesvorstand leistbar. Vermutlich wird die Regelung weniger als 5 Fälle/Jahr betreffen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA006